Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 29 (12.7.1864)
- Date
- 1864-07-12
- Page
- Seite 452 (sequence 10)
- Language
- German
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452 scheu BethausvorstandeS die Schließung der von Privaten, namentlich von Gastwirthcn eröffneten Betstuben bis auf Weiteres angeordnet haben. Nun hat, wie eine hiesige Local-Correspondenz meldet, die Policeibehörde den Besitzern dieser Betstuben die Wiedereröffnung, und zwar unter der Bedingung gestattet, daß die Betversammlungen nur in Räumlichkeiten stattfinden, die weder zu Gastnoch zu Schlafzimmern verwendet werden. Hermannstadt, 14. Juni. Bei Lesung der Debatten des siebenbürgischen Landtages fällt einem der in No. 27 des „Jüd. Volksblattes" reproducirte Aufsatz Saphir's „Der emancipirte Ahasver" lebhaft ein. Es stand in diesen Tagen die achte Propofition zur Verhandlung, und zwar §. 3: „daß nämlich die Stellen des obersten Gerichtshofes nur an siebenbürgische Landesangehörige verliehen werden dürfen." Aus Anlaß des zu diesem Paragraphe vom Abgeordneten Man gestellten Amendements, daß nämlich bei Besetzung dieser Stellen die staatsrechtlich anerkannten vier Nationen und sechs Confessionen zu berücksichtigen seien, erhob sich der greise Hofrath Baron Salmen, um in kurzer aber warmer Rede nachzuweisen, daß durch diese Bestimmung die Juden, die doch auch in Siebenbürgen vertreten und somit zu Landesangehörigen zu rechnen sind, von jeder Aemterfähigkeit ausgeschlossen würden, was weder im Geiste des 19. Jahrhunderts noch im Geiste der jüngst in der Judenfrage erflossenen Regierungsmaßregeln gelegen sei. Im sächsischen Centrum erntete diele Auslassung Baron Salmen's mehrfachen Beifall, obzwar man sich einigermaßen wunderte, daß diese Aeußernng gerade von Baron Salmen kam, der doch bisher nicht in der Reihe der prononcirt Liberalen gestanden. Immerhin aber ist dieses Fürwort, wenn es auch fruchtlos blieb, dankenswerth. Aus dieser heißen Debatte noch eine charakteristische Definition des „Proletariats", welche sich Regalist K o r o n k a, wie wir annehmen wollen, blos in der Hitze der Debatte entschlüpfen ließ. Derselbe bezeichnete nämlich alle Fremden in Siebenbürgen, die keine Jndigenen sind, als Proletarier, worauf ihm jedoch alsbald Komes Schmidt in markiger Weise erwiderte, daß hiernach auch Baron Rothschild oder Banquier Bischofsheim oder sonst irgend ein Capitalist, der jetzt zum siebenbürgischen Eisenbahnbau das Capital ins Land stecke, ebenfalls Proletarier sein müßten, weil sie eben keine siebenbürgischen Jndigenen seien. Für dieses Prädikat würden sich wohl die gedachten Capitalisten beim Herrn Regalisten Koronka schönstens bedanken; er (Schmidtwünsche seinerseits, daß recht viele solche Proletarier ins Land kämen. Der Zusatzantrag Man's wurde schließlich angenommen, obgleich derselbe in direktem Widerspruche 'mit dem tz. 1 des Gleichberechtigungs-Gesetzes und selbst mit dem Octobcr-Diplome steht, in welchem die Fähigkeit, ein Amt zu erlangen, von Geburt und Stand unabhängig erklärt wird. So nünmt man mit der einen Hand wieder, was man mit der andern gegeben, ohne nur ein wenig die Inkonsequenz zu fürchten. Dies ist zugleich die Art, wie die Nationalitäten — die Freiheit verstehen: für sich alles, für andere nichts! Mährisch-Weißkirchen, 21. Juni. (Presse.- Der Gemeinderath hat der israelitischen Bevölkerung unserer Stadt eine ganz absonderliche Bescherung bereitet — beiläufig sechzig jüdische Wahlberechtigte wurden aus der Wählerliste einfach gestrichen. Der Bürgermeister hat ihnen diesen Beschluß in folgender Weise notificirt: „Ueber eine von mehreren hiesigen Gemeindebürgern eingebrachte Reklamation gegen die Einstellung in die Wählerlisten überhaupt hat die hierzu vom Ausschuß gewählte Commission in der Sitzung vom 12. Juni 1864 befunden, Sie aus der Wählerliste auszuscheiden, wovon Sie mit dem Bemerken verständigt werden, daß Ihnen die Berufung gegen diese Verfügung freisteht, welche nach tz. 17 der Gemeinde-Wahlordnung binnen drei Tagen Hieramts eingebracht werden muß." So interpretirt man in Mährisch-Weißkirchen die Gemeinde- Wahlordnung. (Wir wären doch begierig, zu erfahren, wie die politische Bezirksbehörde diese Auffassung der Gemeinde-Autonomie beurtheilt. D. Red.) Miskolz, 18. Juni. Der seit Jahr und Tag im Kerker schmachtende Notar der hiesigen Gemeinde vr. juris G.ist so gefährlich erkrankt, daß eine Linderung seiner traurigen Lage im Interesse der Humanität liegt. Möchten doch Menschenfreunde diese unsere Notiz einer Aufmerksamkeit um so freundlicher würdigen, nachdem infolge des neuen von Sr. Majestät erlassenen Justizgesetzes, giltig für Ungarn, die Rechtsfrage in andere Hände übergehen dürfte! Aus Ungarn, im Juli. (Privatmitth.) Ein Fall eigenthümlicher Art erregt in einer Comitatshauptstadt