Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 29 (12.7.1864)
- Date
- 1864-07-12
- Page
- Seite 450 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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450 fer Dissense zwischen Senat und Bürgerschaft, deren Lösung noch gar nicht abzusehen ist, nicht vorwärts kommt, und es ist fraglich, ob noch in 1864 etwas daraus wird. Eine Umformung mitten im Jahre ist jedoch sehr schwer ausführbar; denn was machen, wenn vielleicht ein großer Theil der Gemeindegenossen fernen Jahresbeitrag schon entrichtet hat und ein anderer nicht? Rituell wichtig war es, daß wegen Aufhebung unserer Accisegrenze, Durchdämmung des alten Stadtgrabens u. s. w. einige Aenderungen wegen der Sabbathgrenze vvrgenommen werden mußten. Ein sehr großer Theil hiesiger Juden hält noch sehr gewissenhaft auf diese Ritualien, und diesem mußte sein Recht geschehen. Ein Legat von B.-M. 36,«00 (18,000 Thlr. Pr.- Court.), dessen Stifter bereits 1833 verstorben, ist jetzt erst, nachdem auch dessen Witwe und ihre einzige Tochter mit Tode abgegangen sind, der Gemeinde ausgezahlt worden. Die Renten sind zu verschiedenen Vertheilungen an den 3 Jahrzeitstagen bestimmt, meist durchs Loos, und blos 250 Mc.werden auf einem Bret an unsere Waisenanstalt bezahlt. Das Gesetz über Aushebung der sogen, mosaischen Erb- und Eherechte, bei welchem daS Arrangement der Uebergangs-Bestimmungen so schwierig war, ist endlich zu Stande gekommen und tritt am 1. Juli in Kraft. Es wird nicht sehr lange dauern, bis es seine Wirkungen auf das jüdische Familienleben beweist. Namentlich dürste die allgemeine Sitte der Mitgiften sehr geschmälert werden, wenn jedermann weiß, daß seine Töchter in der Erbschaft mit den Söhnen gleichgestellt sind. Indessen der bisherige Usus hat auch sein Gutes (wie denn jede Sache zwei Seiten hat und mehr), namentlich solange die große Mehrzahl der Juden dem Handel obliegt.*) Freilich gaben unsere überrheinischen Nachbaren das Beispiel der allgemein geforderten Mitgiften, und Herr Harpagon wird sich dort noch ebenso *) In den Ländern, wo das mosaische Erbrecht seit Jahrhunderten aufgehoben, findet sich der Mißbrauch der großen und immer größeren Mitgiften ganz ebenso wie da, wo das mos. Erbrecht bis vor kurzem gegolten, und wird sich dieses in Hamburg ebenso erhalten. Man spricht so oft von der höher» und edlern Stellung des Weibes in der modernen Welt und sieht verächtlich auf die Stellung desselben in der srühern. Aber diese Forderung der Mitgift, dieses Schachern um mehr, mehr — charakterisirt dies eine edlere Stellung? oder als noch der Vater ein Geschenk erhielt, wenn er seine Tochter zum Weibe gab? Jedenfalls wird der Werth des Weibes bei der gut als zu Moliere's Zeiten bei einem ausnahmsweise Sans dot! sansdot! erangelten Schwiegersohn vergnügt die Hände reiben. Man möchte Aehnliches von dem Geschäfte eines Heirathsvermittlers sagen. Vor etwa 3« Jahren wurde es noch als etwas Schimpfliches betrachtet und die Vermittler als eine Abart von den Scharfrichtern. Jetzt hat sich das gegeben: man sieht ein, daß zumal bei den zerstreut lebenden Juden Leute vonnöthen sind, die sich ein Gewerbe daraus machen, Paare, die sich sonst nicht kennen, aneinander zu bringen. Und am Ende, für die Sache machts doch keinen Unterschied, ob ich das aus Freundschaft, also für Dank, oder für Geld thue! Es werden, wie jedermann weiß, sehr häufig die besten Ehen so gestiftet. Das Vorurtheil ist übrigens fast überall verschwunden und gegenwärtig wird wohl keine Behörde so stupid sein, die Heirathsgesuche in den Zeitungen als etwas Unmoralisches zu bezeichnen. Aus Kurheffen (Kreis Eschwege), im Juni. (Privatmitth.) Am 1. d. M. wurden es 25 Jahre, daß Herr 8. L. Tannenbaum als von kurf. Regierung bestellter israel. Lehrer, Vorsänger und Schochet in der Shnagogengemeinde Wannfried (Kr. Eschwege) mit den schönsten Erfolgen wirkte. Der Herr Kreis-Rabbiner Goldmann zu Eschwege setzte kurf. Vorsteheramt zu Kassel zeitig vorher in Kenntniß, damit dasselbe dem verdienten Jubilar die gebührende Anerkennung zollen könne. Aber auch die israel. Lehrer des Kreises Eschwege und des nahen Kreises Witzenhausen beschlossen, dasselbe nicht ungefeiert zu lassen. Wir begaben uns kurz nach unserer Ankunft ins Schullocal, wo nach vorausgegangenem Gesang seitens der hier versammelten Schüler, welche ein schönes Ehrengeschenk überreicht hatten, der Herr Kreisrabbiner eine ergreifende Anrede an den Jubilar hielt, in welcher er ein Bild des Lehrerlebens entrollte. Er theilte hierauf den Inhalt des ihm zu diesem Zwecke zugegangenen schönen Gratulationsschreibens vom kurf. Vorsteheramte an den Jubilar mit der demselben zu seinem Jubiläum bewilligten Gratification von 20 Thlrn. mit. Hieraus erfolgte die Ueberreichung eines mit der Inschrift: „Dem Lehrer L. L. Tannenbaum letztern Sitte höher angeschlagen, als wenn es nur bei so und so viel Tausenden verehelicht wird. Die Redaction.