Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 28 (5.7.1864)
- Date
- 1864-07-05
- Page
- Seite 439 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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439 derum einen herrlichen Beweis, daß die Gewissensfreiheit durch die liberale niederländische hohe Regierung gewahrt und geschützt ist und jede Schranke zwischen Judenthum und jeder andern Confession hier zu Lande gefallen ist, denn diese Anstalt wird von Kindern jüdischer, katholischer, protestantischer und lutherischer Eltern besucht, und alle diese Religionsgenossenschasten unter der Leitung eines Juden. Welcher Contrast zwischen hier und Preußen, wo man Anstand nimmt, einem Juden eine untergeordnete Anstellung für irgend ein neutrales Fach des Unterrichts zu ertheilen. Natürlich muß auch hier der Jude, wie immer und überall, durch Fleiß und wissenschaftliche Thätigkeit seine Stellung sich erst erwirken, und dieses ist gerade bei Herrn Waterman der Fall. Derselbe hat schon 38 größere und kleinere, in das Gebiet der Pädagogik und Religion einschlagende Werke geschrieben, welche ihre Gediegenheit dadurch bekunden, daß dem Herrn W. hierfür drei Medaillen zuerkannt worden sind. Momentan beschäftigt sich Herr W. mit einem chaldäisch-hebräischholländischen Wörterbuch, welches die neuesten Ergebnisse und Forschungen auf linguistischem Gebiete unseren Glaubensgenossen zugänglich machen soll; wie wir hören, soll dasselbe seiner Vollendung (über 100 Bogen) nahe sein. Möge es dem Herrn Waterman vergönnt sein, noch viele Jahre in ungetrübter Gesundheit und frischer Geisteskraft seinen vielen und schweren Berufspflichten — derselbe ist auch Secretär der hiesigen Gemeinde — zum Heile und Nutzen unserer Glaubensgenossen obliegen zu können. Anzeigen. Die hiesige Cantor-, Schächter- und Religionslehrerstelle, soll am 1. October d. I. wieder besetzt werden. Außer der etwa 100 Thlr. einbringenden Schechita und den sonstigen Nebeneinkünften, ist mit derselben ein festes Gehalt von 250 Thlr. nebst 40 Thlr. für ein zu stellendes Schullocal verbunden. Qualificirte Bewerber, welche an Festtagen und bei sonstigen Feierlichkeiten einen geeigneten Vortrag halten können, wollen sich unter Einreichung der Zeugnisse oder persönlich zur Probe melden und sollen die mit absolvirtem Elemmtar-Lehrerexamen vor denen mit s. g. Concessionen unter gleichen Umständen besonders berücksichtigt werden. Cüstrin, den 24. Juni 1864. Der Vorstand. Die hiesige Cantor- und Schächterstelle soll sofort besetzt werden. Gehalt 150 Thlr. Fixum, freie Wohnung und circa 400 Thlr. Nebeneinkommen. Reflectanten, welche musikalisch gebildet und einen Choral zu leiten im Stande sind, wollen ihre Qualifications-Atteste an uns franco einsenden. Reisekosten werden nicht erstattet. Samter, iw Juni 1864. Der Verwaltungs-Vorstand der Synag.-Gerneinde. A. Lubszynski. Die hiesige jüdische Gemeinde sucht einen y'tü oder einen tüchtigen Cantor, der zugleich auch Schächter sein muß. Mit dieser Stelle ist ein Fixum von 200 Thlr. und Nebeneinkünften verbunden. Bewerber können sofort oder spätestens bis zum 1. August d. I. angestellt werden. Reisekosten werden nicht erstattet. Portofreie Meldungen werden gewärtigt. Exin, im Juni 1864. Der Synagogen-Vorstand. Sofort oder zu Michaelis d. I. ist die Stelle eines unverheiratheten Lehrers, Vorbeters und Schächters bei der hiesigen israelitischen Gemeinde zu besetzen, un.d wollen sich Reflectanten in portofreien Briefen an den Unterzeichneten Vorstand wenden. Bemerkt wird gleich dabei, daß das jährliche Gehalt bei freier Station 100 Thlr. Court, und für Schechita 10 Thlr. beträgt. Rehna in Mecklbg.-Schwerin, im Juni 1864. L. A. Löwenthal. Zu Michaelis d. I. ist die Lehrer- und Schächter- Stelle in hiesiger Gemeinde zu besetzen. Das Einkommen beträgt bei freier Station, außer Schlachtgebühren, 90 Thlr. Reflectirende wollen sich wenden an den Vorstand der israelitischen Gemeinde zu L a a g e in Mecklenburg. Ein im besten Mannesalter stehender israelitischer religiöser Mann, welcher schöner Vorbeter, tüchtiger Chewremann und ist, wünscht, da er durch Verluste sein bisheriges Geschäft aufgeben mußte, bei einer Gemeinde, sei es als Kirchendiener oder Leichen-Commissarius angestellt zu werden; übrigens wäre jede Stelle ihm angenehm. Atteste über seine bisherige Führung können sofort eingeschickt werden; auch will sich der Mann auf Verlangen persönlich vorstellen. Reflectirende erfahren das Nähere unter Chiffre 8. K. bei der Exped. d. Bl. Bei der israelitischen Gemeinde zu Gadebusch soll zum yat d. I. ein Religionslehrer, der zugleich Schächter und Vorbeter ist, engagirt werden. Mit dieser Stelle ist ein jährliches Einkommen von 150 Thlr. incl. der Schechita nebst freier Station verbunden. Bewerber wollen sich in frankirten Einsendungen ihrer Zeugnisse bei dem großherz, mecklenburg-schwerinschen Landes-Rabbiner Herrn Dr. Cohn in Schwerin melden.