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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-07-05 · Heft 28 (5.7.1864) · p. Seite 435

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 28 (5.7.1864)
Date
1864-07-05
Page
Seite 435 (sequence 9)
Language
German
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435 liche Hilfe, den WohlthätigkeitSsinn und die Mitwirkung unserer Glaubensgenossen, daß diese sich hier wie in so mancher anderen Angelegenheit bewähre und unS eine Anstalt schaffen helfe — zum Segen für die spätesten Geschlechter. Auch auf das vom Vereine herauszugebenve Jahrbuch sind bereits so viele Subscriptionen eingetroffen und wird dieser Plan allerwärts so zweckmäßig befunden, daß ein Boranschreiten auf der einmal betretenen Bahn uns um so mehr zur heiligen Pflicht wird. Statutarische Bestimmungen sind: 1) Zur Erwerbung der Mitgliedschaft ist berechtigt: Jeder in einer israel. Gemeinde Deutschlands nach den betreffenden Landesbestimmungen angestellte und fungirende Religions- oder Elementarlehrer. Rabbiner sind selbstredend als Religionslehrer, sowie berufsmäßige Cantoren, insofern sie das Amt eines Religionslehrers ganz oder theilweise mitverwalten, zum Eintritte berechtigt. 2) Als Ehrenmitglieder sollen alle, welche nicht nach 1 zur activen Mitgliedschaft berechtigt sind, betrachtet werden, so sie mindestens 20 fl. dem Vereine als Spende zum eisernen Fonds überweisen oder die Pflichten der activen Mitglieder übernehmen. 3) Die Mitgliedschaft wird erworben entweder durch Zahlung eines jährlichen Beitrags von Thlr. 1 fl. 1. 45 kr. oder statt dessen durch den Verkauf von den durch den Verein herausgegebenen Schriften im Werthe von 2 Thlrn. fl. 3. 30 kr. Unterstützung wird geboten jedem durch Altersschwache oder Krankheit dienstunfähig gewordenen activen Mitglieds, sowie Witwen und Waisen verstorbener activer Mitglieder. Die Kasse wird ihre Thätigkeit auch nach dieser Richtung alsbald nach der definitiven Feststellung der Statuten beginnen, welche im Laufe dieses Sommers durch eine General-Versammlung herbeigeführt werden soll. Das Haupt-Counts wird bestrebt sein, überall Bezirks-Comitös zur Theilnahme an der Ausbreitung und Erfüllung seiner Zwecke zu errichten. Der Lehrer Sache ist unsere Sache! Was wir für sie und ihre Witwen und Waisen thun, wir thun es für uns und unsere Kinder! Zu allen Zeiten ist die Schule und sind die Lehrer in Israel hochgeachtet und durch Aufwendung aller Kräfte unterstützt und gefördert worden. Der Talmud schon stellt den bedeutungsvollen Lehrerstand so hoch, daß er den Vers in Daniel 12, 3. aus ihn anwendet, indem er sagt: „Die viele zur Tugend anleiten werden, glänzen wie die Sterne immer und ewig, — das find die Jugendlehrer! Unsere an Bildung fortgeschrittene Zeit aber, die soviel von den Lehrern fordert, 'muß umsomehr bestrebt sein, dafür zu sorgen, daß sie sich ganz und mit Liebe den hohen Pflichten ihres schwierigen Berufes hingeben können. — Und ihre Witwen und Waisen! Wann hätten diese in Israel gerufen, und ihr Ruf wäre nicht gehört worden? Laßt uns ihrer gedenken; wir wollen ihnen Liebe erzeigen, auf daß der Vater der Waisen und der Annehmer der Witwen unser gedenke und uns und unsere Kinder mit seiner Liebe beglücke in Ewigkeit. Israeliten! Sammelt und spendet an allen Orten zu diesem heiligsten Zwecke, auf daß das Werk unserer Hände Gott wohlgefalle und gelinge. Das provisorische Haupt-Comitö: Simon Levi, Weinhändler in Landau. Louis Lehmann, Kaufmann in Homburg a. d. H. K. Marx, Lehrer in Alsheim. L. Neuberger (Renoant), Kaufmann in Alzey. Dr. Rothschild, Rabbiner in Alzey, vr. Leopold Stein, in Frankfurt a. M. I. Klingenstein, Lehrer in Odernheim.*) Preußen. Glogau, 22. Juni. (Berichtigung.) Sie werden mir die Berichtigung eines Jrrthums, der sich in No. 25 Ihrer geschätzten Zeitschrift eingeschlichen, gewiß umsomehr gestatten, wenn Sie erfahren, daß Sie durch die dort aufgenommene Bemerkung einer geachteten Schriftstellerin zu nahe getreten, die um der Anhänglichkeit willen, welche sie sich für ihre alten Stammes¬ und Glaubensgenossen bewahrt hat, wohl eine ehrende Anerkennung in Ihrem Blatte, nicht aber die Beschuldigung verdiente, die in No. 25 gegen sie ausgesprochen ist. Fra« Fanny Lewald-Stahr schreibt keine Romane, die, nach dem Ausdrucke in No. 25, den „Schlangenbälgen" gleichen, „welche in früheren Jahrhunderten dem Pöbel Waffen für die Judenhetzen in die Hand *) Die Statuten dieses Vereins lagen uns bisher nicht vor und können wir sie daher nicht beurtheilen. Die Redaction. 28

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