Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 27 (28.6.1864)
- Date
- 1864-06-28
- Page
- Seite 421 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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42t linge zur Probe; allein die Lectüre dieses Werkes enttäuschte mich sehr; denn — zugegeben die sonstige echte Anmuth und Gediegenheit dieser Kinderschrist — fand ich daselbst als Motiv einer Erzählung das antijüdische WeihnachtSfest mit Benutzung der darauf bezüglichen confcssionellen Ausdrücke (S. 219 und 227) geschildert und in einem Bilde veranschaulicht, was oben citirten Worten des Recensenten diametral zuwiderläuft. Es ist wahrlich sehr zu bedauern, daß eine so reichbegabte jüdische Schriftstellerin wie Lina Morgenstern die ihr vom Himmel verliehene Gabe, wenn schon — aus etwaigen materiellen Gründen — nicht zur ausschließlichen Bearbeitung rein jüdischer Stoffe, so doch auch nicht wenigstens derartig verwerthet, daß die Jugend ihrer Confession die Frucht derselben mitgenießen könne, was in dem obengenannten Werke durch Weglassung oder Modification einer Erzählung zu erzielen gewesen wäre. Auch finde ich es, nach Lesung der „Storchstraße", für das jüdische Bewußtsein geradezu verletzend, die geschätzte Schriftstellerin als Verfasserin eines für die israelitische Jugend bestimmten Andachtsbuches — in mehrgedachter Recension ebenfalls aufs beste empfohlen — zu wissen. Möge übrigens Herr E. B. in Zukunft vorsichtiger sein und für jüdische Kinder nur solche Schriften empfehlen, von denen er durch genaues Durchlesen die Ueberzeugung gewonnen, daß dieselben wirklich nichts Antijüdisches enthalten. — In Bezug auf die in No. 22 Ihres geschätzten Blattes unter der Aufschrift: „Aus Ungarn" mitgetheilte Thatsache: Der Magistratsvorstand der Stadt Kaposvar (Kaposchwar) habe bei der dortigen Comitats- Behörde um den Erlaß eines Verbotes petitionirt, wodurch es den dasigen jüdischen Aerzten verwehrt werde, jüdischen Kindern entnommenen Impfstoff bei katholischen Kindern zu verwenden, bringt No. 20 des „B. CH." das amtliche Schreiben des sümeger Obergespans R. v. Msreh an den dortigen Central-Oberstuhlrichter, in welchem dem kaposvärer Stadtrichter ob jener lächerlichen Zumuthung eine derbe Lection ertheilt und ihm zu wissen gethan wird, daß „sein mit den Begriffen der Civilisation der Gegenwart und mit den bereits entwickelten Principien einer auf Rechtsgleichheit und Brüderlichkeit basirten Gesellschaft in directem Widerspruche stehendes Gesuch nicht für geeignet gehalten werden könne, einer ernsten amtlichen Verhandlung unterzogen zu werden u. z. um so weniger, da die amtliche und öffentliche Discuffion dieses Gegenstandes die Einwohner der Stadt Kaposvär, welche schon so viele Beweise ihrer Intelligenz und Aufklärung gegeben haben, in den Verdacht jener Obfcuranz, Engherzigkeit und Unduldsamkeit bringen würde, welche jenes Volk in unserm Vaterlande — das mit dem Zeitgeiste und der Bildung fortschreitend, die Vorurtheile früherer Zeit so sehr überwand, daß die Befreiung seiner bisher in mancher Beziehung beschränkten Rechte und die vollkommene Herstellung der hierauf bezüglichen Gleichheit nur noch eine Zeitfrage geworden ist — für ewige Parias betrachten möchte." — Wenn auch in dieser Angelegenheit nur eine solche Entscheidung zu erwarten war, so verdient doch die Art und Weise, wie jene intolerante Insinuation zurückgewiesen wurde, alle Anerkennung. — Salomon Blum, Hauptschullehrer. Frankreich. Mühlhausen, im M«. (Privatmitth.) Der soeben erschienene Jahresbericht der israelitischen Schule für Künste und Handwerke aus dem Jahre 1863 enthält des Interessanten so viel, daß Sie einem Referate darüber wohl einigen Raum gönnen werden. Sie wissen, daß die Leistungen dieser Schule, welche so vielen armen israelitischen Knaben aus dem Elsaß in Verbindung mit ihrer Schwester-Anstalt in Straßburg eine ehrenwerthe bürgerliche Existenz eröffnet, die allgemeinste Anerkennung, auch bei den Orts- und Staatsbehörden gefunden, so daß sie von der Regierung 500 Frcs., vom Generalconseil des Departements 1000 Frcs., von der Stadt Mühlhausen 500 Frcs., Colmar 200 Frcs. und Tribaut Villier 100 Frcs. jährlich erhält. Man wird es daher als völlig der Wahrheit gemäß ansehen, wenn es in dem Berichte heißt: Wir lehren unseren Schülern nur auf sich selbst zu rechnen, wir zeigen ihnen den Weg der Pflicht, wir ermuthigen sie und zwar nicht blos während der drei Jahre, die sie in der Schule sind, sondern auch nach ihrem Abgang fahren wir fort über sie zu wachen, sie in den Tagen der Bedrängniß zu unterstützen, denn nicht alle sind gleich vollkommene Arbeiter, und wir geleiten sie auf den Wegen, welchen sie folgen müssen. Die meisten Kinder kommen mager zu uns, von schwächlicher Constitution, kaum daß sie lesen und schrei- 27 **