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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-28 · Heft 27 (28.6.1864) · p. Seite 418

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 27 (28.6.1864)
Date
1864-06-28
Page
Seite 418 (sequence 8)
Language
German
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418 einzuwenden; wir sagen vielmehr mit unserm großen Lehrer: „Wer gibt, daß das ganze Volk des Ewigen Propheten wären, so der Ewige seinen Geist auf sie legte" (4 Mos. 11, 29.). Aber man weiß nur zu gut, worauf dieser Satz hinauslaufen soll. Man will gewissen Leuten die Möglichkeit schaffen, den Cultusbeamten, Vorstehern u. s. w. gegenüber die Masse zu fanatisiren, sich einen Anhang zu schaffen, zu wühlen u. s. w. Man erwäge überhaupt, welche Zustände in die Gemeinden gebracht werden sollen. Vollständige Unabhängigkeit und Selbständigkeit der Gemeinden, auch der allerkleinsten, denn jedes Filialverhältniß soll aufhören, eine allgemeine Shnagogenordnung, jede Gemeinde macht damit was sie will, jede dissentirende Minorität etablirt sich selbständig, religiöse Versammlungen aller Art sind gestattet, jedermann kann darin Vorträge halten!) „8) Nicht nur kleineren selbständigen Gemeinden, sondern insbesondere den sog. Filialen und Parzellen soll durch Unterstützung aus dem Centralfonds die Einrichtung eines eigenen Gottesdienstes ermöglicht, jedenfalls kein Filialverhältniß erzwungen werden, wo die erforderlichen Opfer aufgebracht werden wollen oder die Sabbathgrenze eine Gemeinschaft verbietet. 9) Die Personal st euer soll aufgehoben und die Mittel zu den Leistungen der Centralkaffe, deren letztere theils zu beschränken theils zu erweitern sind, durch eine nach dem politischen Steuerfuß auf die Gemeinden zu machende Umlage gedeckt werden, insoweit die Staatsbeiträge nicht ausreichen sollten. 10) Die Rabbinen und Vorsänger sind nicht mehr ex officio die Vorsitzenden des Kirchen Vorsteheramts und haben in demselben nur eine berathende Stimme. — Der Vorsitzende des Collegiums, das in zu bestimmenden Fällen durch stimmberechtigte Gemeinde- Deputirte zu verstärken ist, wird von den Vorstehern aus dessen Mitte gewählt. — Der Vorsänger bleibt verpflichtet, gegen eine vom Vorsteheramt zu fixirende Belohnung wie bisher die Rathsschreiberei zu besorgen. Das allgemeine Wahlgesetz für die bürgerlichen Collegien wird durchaus auch auf die Vorsteher- und Vorsänger-Wahlen angewendet." Zu diesen Beschlüssen nun noch die „Wünsche", z. B. „für die Errichtung eines Landesrabbinats, dessen Inhaber in religiöser Beziehung die Rabbinen und Religionslehrer zu beaufsichtigen, regelmäßige Visitationen vorzunehmen, den Sitz im ehegerichtlichen Senat einzunehmen, überhaupt die Synagoge und Religion dem Staat gegenüber zu vertreten, die SchulamtSzöglinge i» specifisch jüdischer Wissenschaft zu unterrichten rc., in keiner Gemeinde aber kirchliche Functionen zu verrichten hätte u. s. w." Man kann es sich nicht verhehlen, daß dies Beschlüsse sind, die, wenn man sie in ihrem Zusammenhänge prüft, von Männern ausgingen, welche eine Volksversammlung mit den Schlagworten der Freiheit und Selbständigkeit zu ködern, auch einige dieser entsprechende Satzungen aufzustellen vermögen, darunter aber nur Zersetzung, Spaltung, Verwirrung, Vernichtung alles Friedens und aller Organisation, die eigentlichen Zielpunkte ihres Strebens, verbergen. Es ist ganz dasselbe Schauspiel im Kleinen, was in jüngster Zeit die ultramontane Partei in Belgien vollführte, indem sie ein outrirtes liberales Programm auf ihre Fahne schrieb, zu welchen Zwecken, weiß man. Schreiber dieses ist kein Lobredner der jetzigen israelitischen Oberkirchenbehörde; auch er verlangt, daß mehr religiöser Ernst und theologische Tüchtigkeit in ihr Platz greife; auch er verlangt eine größere Selbständigkeit der Gemeinden, auch er weiß, daß unsere Organisation gebessert und umgestaltet werden müsse — aber mehrfache Punkte dieser Beschlüsse können nur zu der gefährlichsten Zersetzung, zu Hader und Unfrieden und zu Zuständen führen, denen wir erst mühsam entronnen sind. In diesem Urtheil über die obige Versammlung bestärkt uns ein „Eingesandt" in No. 134 des „Beobachters", das die religiöse Freiheit und Selbständigkeit, Bildung und Wissenschaft als die Principien und Motive jener Beschlüsse aufstellt und in geschickter Weise diese letzteren so gruppirt und auömalt, als ob sie gänzlich diesen Principien entsprächen, während doch deutlich genug ein Geist des Mißbrauchs, der Unbildung und des ZelotiSmus hindurchgeht. Hannover, im Juni. Unter den Israeliten regt es sich, um die durch die Octroyirung vom 1. August 1855 verlorene Fähigkeit, Mitglieder der allgemeinen Ständeversammlung zu werden, zurückzuerhalten. Es sind Eingaben an die Ständeversammlung in diesem Sinne von mehreren Synagogen-Gemeinden bereits eingegangen. (Viele Leser werden hiervon überrascht sein, denn wer sich der Lobpreisungen erinnert, welche vor einigen Jahren von den Landesrabbinen im Königreich Han-

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