Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 26 (21.6.1864)
- Date
- 1864-06-21
- Page
- Seite 405 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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405 österreichischen Officier christlicher Confessio», der zum „Judenthume" übergehen will, gestatten Sie mir die Bemerkung, daß es nach de» österreichischen Gesetzen nicht verboten ist, vom Christenthume zum Judenthume überzugehen, wie dieses mit Berufung auf einen „hervorragenden Justizbeamten und ehemaligen Rechtslehrer", Sectionschef Ritter v. Hhe, in den „Jüdentaufen in Oesterreich" von G. Wolf (S. 113 Anmerkung) nachgewiesen wird. I. S. Wien, im Juni. (Privatmitth.) Die in No. 24 d. Bl. referirte Zurückweisung eines Di', jur. jüdischen Glaubens durch das Oberlandesgericht von den Richteramtsprüfungen hat in den verschiedenen Journalen weitläufige Debatten hervorgebracht. Besonders thun sich wie gewöhnlich die Juristen durch die spitzfindige Behandlung der Frage hervor. So behauptet die „Allg. Oest. Gerichtszeitung", daß zwar kein Gesetz die Anstellung eines Juden als Richter verbiete, aber auch keines sie gewähre, so daß hier der Satz Anwendung fände: „Quod non licet, prohibitum esl“ (Was nicht erlaubt ist, ist verboten). Dies wäre nun wahrlich ein gefährlicher Rechtsgrundsatz! Denn wenn alles verboten wäre, was nicht durch ein Gesetz ausdrücklich gestattet ist, so möchte es dem Menschen schwer sein, zu leben und zu athmen. Wir hatten uns bisher eingebildet, daß das wahre legitime Recht in dem umgekehrten Satze bestehe: „Was nicht verboten ist, ist erlaubt", weshalb denn auch das, was nicht durch ein Gesetz verboten ist, vom Staate nicht bestraft werden kann. Aber die Gerichtszeitung weiß es besser. Dagegen müssen wir diesem Bl. beistinunen, wenn es die bisher beliebte Art und Weise, von der praktischen confessionellen Gleichberechtigung in Oesterreich zu sprechen, verurtheilt, während man sich scheut, an die Zustandebringung eines betreffenden Gesetzes zu gehen. Solange ein solches nicht rechtskräftig besteht, wird es immer von der Verwaltung und von der Auslegung abhängen, wieweit jene Gleichberechtigung realifirt werden solle oder nicht, und jeder einzelne Fall wird in verschiedenster Weise behandelt werden. Bekanntlich hat das Abgeordnetenhaus den Entwurf eines ReligionsedicteS durch eine Commission ausarbeiten, denselben aber bis jetzt noch nicht zur Verhandlung kommen lassen. Möge der vorliegende Fall dahin führen, die Sache zur Entscheidung zu bringen, da durch den gegenwärtigen Zustand viele junge Leute sich für Lebensbahnen entscheiden können, die ihnen später doch verschlossen bleiben.*) Frankreich. Paris, 5. Juni. Marschall Vaillant hat als Haus- und Kunst-Minister dem Bildhauer Danton den Auftrag gegeben, für das kaiserliche Conservatorium der Musik die Marmorbüste Meyerbeer's anzufertigen. Italien. Aus Oberitalien, 24. Mai. (Privatmitth.) Welch ein reicher Schatz von Mildthätigkeit im Herzen israelitischer Frauen liegt, beweist die ungemeine Bereitwilligkeit, womit sämmtliche Familienmütter der Jsraeliten-Gemeinde von Cassale der Anregung des dortigen Oberrabbiners Herrn Dr. Moses Ehrenreich entgegenkamen, einen Frauenverein zur Unterstützung armer Wöchnerinnen zu gründen. Sechzig Frauen haben sich alsbald dem Vereine angeschlossen, und kaum ein paar Wochen alt, hat derselbe bereits sein Comite erwählt, in welches fünf vornehme und edle Damen berufen wurden; auch sind dessen Statuten bereits angenommen und wirksam, mniam dvj::! Herr Professor Leone Ottolemphi, der vor mehreren Monaten erst zum Lehrer der vierten Ghmnasialclasse zu Cuneo ernannt wurde, ist bereits zur fünften Gymnasialclafse promovirt. Als sonderbares Spiel des Geschickes verdient cs verzeichnet zu werden, daß der Herzog von Modena zur Vertheidigung seines Titels als Herzog von Este gegenüber dem Herzog von Chanel einen Advocaten israelitischen Glaubens zu seinem Bevollmächtigten ernannt hat. Unter dem Herzog von Modena durften die Israeliten daselbst weder die Elementarnoch Ghm- *) In der „Presse" theilt Dr. G. Wolf folgendes Interessante mit: „Im Jahre 1794 baten die Vertreter der wiener Israeliten, daß Juden zu Staatsämtern zugelaffen werden mögen. Die Hofkanzlei berichtet darüber am 27. October 1796 an den Kaiser und bemerkt, am 26. Juli 1792 erfloß die allerhöchste Entschließung, „daß gar kein Gesetz bestehe, welches die Juden von öffentlichen Aemtern ausschließt, vielmehr die wirklichen Anstellungen derselben solches bestätigen, und es daher überflüssig wäre, denselben diesfalls eine schriftliche Versicherung zu geben." Es ist uns nicht bekannt, daß allerhöchste Entschließung zurückgenommen worden wäre. 26**