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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-21 · Heft 26 (21.6.1864) · p. Seite 402

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 26 (21.6.1864)
Date
1864-06-21
Page
Seite 402 (sequence 8)
Language
German
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402 Factoren berathen und beschlossen, und also keine Veranlassung vorliege, Gewissenszwang zu üben. — Ist der Unterzeichnete nun überhaupt kein Freund von Spaltungen und auch der Ansicht, daß es besser sei, wenn die Männer des Fortschritts die Partei der Stabilen und Schwankenden nicht verlassen, um auf diese mehr einwirken und durch Hilfe neu herankominender Elemente mit der Zeit die Majorität erlangen zu können, so ist es doch sehr erfreulich zu sehen, daß man von seiten unserer Behörden (denn auch die höhere Instanz, Regierung, hat das Urtheil so belassen —) keinen Gewissenszwang länger aufrecht halten und dem freien Versammlungsrecht für Privatandachten keine Hindernisse mehr in den Weg legen will. Hoffen wir überhaupt das Beste von der Zukunft! Die Verhältnisse sind ja oft stärker als die Menschen und vielleicht werden den vergrößerten Steuerzetteln von manchen bis jetzt Schweigsamen auch laute und große Forderungen entgegengestellt, vielleicht auch werden manche bis jetzt Gleichgiltige in neuen und freundlicheren Räumen nicht länger mehr die alten unwürdigen, leider sprichwörtlich gewordenen Zustände mit ansehen wollen und energisch ihr Verschwinden fordern. (Jui vivra verra! — Als vorläufige nicht unwichtige Mittheilung berichte ich Ihnen hier noch, daß unsere Landesregierung eben daran ist, die schon von allen Nachbarstaaten aufgehobenen Förmlichkeiten des sogenannten „Judeneids" (more judaico) zu beseitigen. Wie schön, wenn diese auS finstern, barbarischen Zeiten stammende Schmach aufhörte, wenn der Sohn Israels, dessen Religion nur die einfache Anrufung Gottes beim Eide kennt, nicht mehr gezwungen ist, sich zu verfluchen und die Synagoge zum Schauplatz von oft so sehr entwürdigenden und gemeinen Auftritten zu machen. — Nur mit dem Aufhören solcher unö bis jetzt aufgenöthigten Gesetze — sind wir erst vollständig gleichgestellt mit unseren christlichen Mitbürgern! — Unsere hiesige Stadtbibliothek hat seit den letzten Jahren einige recht schöne Schriften des israel. Literatur-Instituts zum Eigenthume- Es ist mir nämlich gelungen, zwei vorurtheilsfreie und hochgebildete Christen als Mitglieder des genannten (sehr empfehlenswerthen und herrlichen) Instituts zu erwerben und hat nun der eine davon (der zugleich Vorstand der Stadtbibliothek und des Lesevereins ist) den belletristischen Theil dieser Bücher der genannten Anstalt geschenkt. — Sind jene herrlichen und populären Werke auch nicht geschrieben im Sinne der Mission und der Proselytenmacherei (wovon unsere Weisen alter und neuer Zeiten nie etwas wußten, da ja in den finstersten Zeiten des Judenthums der Satz galt, „daß die Guten aller Völker des ewigen Lebens theilhaftig seien" —), so werden sie doch beitragen, manche Ansicht über Juden und Judenthum zu klären und bei nicht wenigen von Lesern gehässige Vorurtheile schwinden zu machen — und daher glaube ich mit meinen bisherigen Bemühungen (für das Literatur-Institut) etwas recht Gutes gethan zu haben. Von der Ausübung guter Thaten sagt aber schon ein jüdischer Weiser fast 2000 Jahre vorher, ehe Schiller den ähnlichen Ausspruch that: „Thuet Gutes um des Guten willen, denn dasselbe wird und muß fortzeugend Gutes gebären!" Louis Lehmann. Augsburg, im Mai. (Privatmitth.) Bei der 2. diesjährigen Schwurgerichts-Sitzung für Schwaben und Neuburg in der Kreishauptstadt war ein Israelit einer der Geschworenen, nämlich Herr Ignaz Bach, Großhändler von Altenstadt, bereits zum fünften Male Geschworener in den Schwurgerichts-Sitzungen von Schwaben und Neuburg. Da nun die Schwurgerichts-Verhandlungen an den verflossenen Osterfeiertagen stattfanden, so stellte der erwähnte Herr Geschworene das Gesuch, ihn wegen dieses einfallenden Osterfestes, zu dessen religiöser Feier im Familienkreise, fern von öffentlichen Geschäften, er durch sein Glaubensbekenntniß verpflichtet sei, für die Festzeit vom Geschworenendicnste zu entheben. Diesem Ansuchen entsprach der Gerichtshof in Erwägung, „daß, wenn einerseits bei den christlichen Religionsgenossen jede Collision staatsbürgerlicher und religiöser Pflichten dadurch vermieden wird, daß an christlichen Feiertagen keine politischen Geschäfte anberaumt werden, andererseits diese Rücksicht der Humanität einem israelitischen Glaubensgenossen gegenüber verletzt wäre, wenn er an den höchsten Feiertagen seines Cultus zu öffentlichen Geschäften gezwungen würde, und aus diesem Zwange auch eine moralische Unmöglichkeit für den Betreffenden entstehen müßte, dem öffentlichen Dienste mit jener Ruhe und Gewissenhaftigkeit obzuliegen, wie es insbesondere der Beruf eines Geschworenen erheischt." Bei dieser erfreulichen Thatsache bewährt sich zugleich der Spruch unserer Weisen: mst ■pbabia Herr Ignaz Bach, schon seit länger als einem Decennium u. z. jedesmal durch einstimmige Wahl

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