Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 26 (21.6.1864)
- Date
- 1864-06-21
- Page
- Seite 401 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3226418-3226445--22230-3259490- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
401 doch ohne sein Wissen etwas von den früher durch die Männer Gottes der Vergangenheit verkündeten Wahrheiten in seine übergegangen sein könnte", so müsse er die Vergangenheit erst abmachen. Zum Schluffe versichert er noch einmal, daß er nicht an seine Zeitgenossen denke, welche die Wahrheit doch nur verspotten würden, er arbeite für eine ferne Zukunft. — Nach dieser kurzen Schilderung werden unsere Leser wohl begreifen, daß es für uns ein Opfer ist, uns ausführlich mit Hrn. Weill's Schrift zu beschäftigen, und ein Opfer, für das uns der Leser Kium dankbar sein wird. Aber wir müssen uns dem doch einmal unterziehen, damit Herr W. nicht glaube, persönliche Motive lägen dem Schweigen über seine Schrift zum Grunde. Was diese überhaupt betrifft, so ist es erkennbar, daß die Lorbeeren, welche David Strauß in Deutschland und Renan in Frankreich, oder vielmehr der erstere in der protestantischen, der zweite in der katholischen Welt errungen haben, Herrn Weill nicht haben schlafen lassen, bis er ähnliche im Judenthume erworben habe. Aber Herr W. sah nicht ein, daß er hier auf ein ganz falsches Gebiet gerathen. Die Kritik der h. Schrift ist nicht wie die des Neuen Testamentes ein neues und junges Werk, sondern die zersetzendste Hyperkritik hat bereits ihre Arbeit vollbracht, der bitterste Haß gegen den Talmud hat bereits vor Jahrhunderten seine schneidendsten Aeußerungen erlassen. Die Arbeit unserer Zeit ist vielmehr, dies wieder gut zu machen und endlich eine richtige historische Würdigung anzubahnen. Doch kommen wir nunmehr zur Sache selbst. (Fortsetzung folgt.) Zeitungsnachrichten. Deutschland. Bad Homburg, 2. Juni. (Privatmitth.) Nachdem unsere Gemeinde in ihrer großen Mehrheit den Bau einer neuen Shnagoge beschlossen und den Anfang hierzu durch Ankauf eines geeigneten Platzes gemacht, wird diese Angelegenheit nun rasch weiter gefördert. Wenn es auch den unparteiischen und denkenden Beobachter nur freuen kann, daß die Gemeinde endlich sich aufgerafft, um für ihr altes baufälliges und (für die vielen einheimischen und fremden Besucher —) zu enges Gotteshaus ein neues und geräumiges zu errichten, so ist doch hierbei zu bedauern, daß nicht ein Theil unserer Bürger den Willen und die Energie hatten, die Zeichnung bedeutender freiwilliger Spenden und die Uebernahme von neuen nicht geringen Lasten von Bedingungen abhängig zu machen,*) Bedingungen, bei deren Erfüllung die bis jetzt mundtodte Gemeinde ihre eingebüßten Rechte und hiedurch einen Einfluß auf Bessergestaltung unserer Zustände, namentlich was Gottesdienst und Schule betrifft, wieder erlangt hätte. — Daß der Augenblick für solche Forderungen der rechte war, zeigt zur Genüge die einzige Thatsache, daß, als ein bis jetzt den hiesigen jüdischen Cultusverhältnissen durchaus Fernstehender in der öffentlichen Plenarversammlung erschien, energisch für die Anlegung eines neuen Friedhofs sprach (nur unter dieser Bedingung eine nicht unbedeutende Spende zusagend), ihm die Gewährung seiner Forderung sogleich versprochen wurde. — In der That ist auch für diesen Zweck bereits ein ziemlich nahgelegener und geeigneter Platz erworben; von Schaffung einer neuen Leichenordnung hört man aber noch nichts, obschon das Unanständige und Entwürdigende der bisherigen Bestattnngsweise allgemein erkannt und beklagt wird. — Als getreuer Berichterstatter über hiesige Zustände darf ich auch nicht verschweigen, daß seit Wintersanfang von einem mit jüdisch-theologischem Wissen ausgerüsteten Gemeindemitgliede eine regelmäßige Privatandacht in seinem Hause abgehalten wird, welche durch deutsche Borträge und Erklärungen, durch responsenweisen und würdigen Gebetvortrag, durch schöne, geeignete Barmizwahfeier — (ohne sonstige Aendernngen in der Liturgie) — vielleicht mit der Zeit nicht ohne Einfluß auf unsere Shnagoge sein wird. — Als unser Cultusvorstand gegen diese Privatandacht auf Grund einer vor mehreren Jahren erlaffenen Synagogenordnung Vorgehen wollte, entschied unsere hiesige Justizbehörde sehr lichtvoll und schön, daß eine Synagogenordnung nur verbieten könne, was innerhalb der Synagoge nicht geschehen dürfe, nicht aber, was außerhalb; daß dieses Gesetz hier auch nicht verbindlich sei, weil nicht von allen gesetzgebenden *) Wie z. B. daß der Gemeinde das Recht zugestanden und verschafft werde, alle drei Jahre ein Repräsentanten-Collegium zu wählen, das mit und neben dem factisch bestehenden, von der Landesregierung ernannten Vorstande (!) bei allen wichtigen Fragen zu berathen und zu beschließen sowie das Recht deS Vetos habe. Corresp.