Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 25 (14.6.1864)
- Date
- 1864-06-14
- Page
- Seite 383 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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368 erleichterte Theilnahme an höheren und feineren Genüssen, die Aussicht, die jedem wackeren Streben eröffnet ist, es zu etwas zu bringen, das entwickeltere Bürgerbewußtsein und Menschenbewußtsein tragen das Ihrige Lei, die grobe Entsittlichung der früheren Zeiten nach und nach zu mindern. Wußte Stahl nicht, welcher Zeit wir den Ursprung und die ungeheure Verbreitung jener Krankheit zu verdanken haben, welche die Jugend entnervt und die kommende Generation im voraus vergiftet? welche die Zeit der unbegrenzten Sittenlosigkeit der Geistlichkeit und der Höfe war? Die damalige oder die jetzige? die Zeit des Ritterthums und der Zünftelei, oder die des freien Verkehrs und der Privilegienlosigkeit? Aus gänzlich verfälschten Thatsachen Waffen gegen ein Princip schmieden ist eben Sache der Sophistik, aber der Sophist irrt sich, wenn er glaubt, dadurch einen irgend nachhaltigen Sieg und Einfluß zu erlangen. Bon hier aus begibt sich Stahl auf das religiöse oder vielmehr kirchliche Gebiet. Dahin wollen wir ihm jetzt folgen. Aber es war für uns nothwendig, ihn zuvor auf dem politischen und socialen Felde zu kennzeichnen, um zu wissen, mit wem wir es zu thun haben. (Schluß folgt.) Der Entwurf;ur Errichtung einer Uabbinerschule in Ungarn. Besprochen von S. H. Fisch man, Rabb. zu Kecskemöt. (Schluß.) Dem Lehrplane gemäß soll der aufzunehmende Schüler das 14. Lebensjahr und den vierjährigen Curs des Untergymnasiums beendigt haben und müßte sonach schon am Ende seines 10.Allerjahres die Hauptschule verlassen!! Woher soll nun dieser Schüler die beim Eintritt in die Rabbinerschule geforderte „Fertigkeit im Uebersetzen des Pentateuchs, der historischen Bücher der Bibel und im Auffassen des Talmud mit Raschi und den leichteren Stellen der Tosafoth" milbringen? Ein Schüler, der vor zurückgelegtem 12. Lebensjahre die Schule verläßt, kann beim ausgezeichnetsten Fleiße und den besten Fähigkeiten nicht einmal die Halbreife in den blos für die Volksschule erforderlichen hebräischen Lehrgegenständen erlangt haben. Das zu frühe Verlassen der Volksschule ist das Hauptübel, woran so viele Schulen laboriren, und dies soll nun durch den vorliegenden Plan als Regel sanctionirt werden. Hier will man der jüdischen Religion einen Prachtbau aufführen und zerstört dort ihre ersten heiligsten Grundlagen! — Man hat ferner beim Entwerfen des Planes die gewaltige Kluft übersehen zwischen dem Präparandencurse, in welchem alle Untergymnasialgegenstände gelehrt werden, und dem Candidatencurse, wo urplötzlich aller allgemein wissenschaftliche Unterricht eingestellt wird. Man hat den augenfälligen Widerspruch, die schreiende Jnconsequenz übersehen, die Unterabtheilung mit allen profanwissenschaftlichen Disciplinen in reichster Fülle auszustatten, die Oberabtheilung dagegen hermetisch davon abzuschließen. Man hat nicht erwogen, daß zu Gunsten jener Nebenabsicht, den etwa für den Rabbinerstand sich nicht eignenden Präparanden den Weg in die Universität offen zu halten, die allererste Regel der Didaktik, die Denkkraft des Lernenden nicht mit zuvielerlei zu überladen, hintangesetzt und somit bei vielen Schülern die Erreichung des Hauptzweckes gefährdet würde. Es ist nämlich sehr leicht denkbar, ja höchst wahrscheinlich, daß nicht wenige Präparanden die im Entwürfe vorgeschriebene Masse des Lehrstoffes nicht verdauen und daher nach fünfjährigem Studium weder zum Aufsteigen in die Oberabtheilung noch zum Eintritt in die Universität reif sein werden, während sie bei einer besseren Vertheilung der Gegenstände die angetretene Laufbahn recht gut und erfolgreich hätten sortsetzen können. Man hat — um uns kurz zu fassen — vergessen, daß, wer vielerlei erreichen will, am Ende gar nichts erlangt, nDsn nosn «b — Eine Rabbinerschule — dies ist unsere bescheidene Ansicht — ist zusörderst eine Fachschule im strengsten Sinne des Wortes und muß als solche ihren genau bestimmten Zweck consequent verfolgen, ihr besonderes Ziel unverkennbar bezeichnen und den dahin führenden Weg in möglichst gerader Richtung und kürzester Linie ausstecken. Sie muß von dem Obergymnasium, welches eben keine Fachschule ist und ganz andere, weitabliegende Zwecke verfolgt, gänzlich absehen und bei der Feststellung ihres Lehrplanes in selbständigster Autonomie erwägen, welche Unterrichtsfächer und Disciplinen zum gedeihlichsten Wirken des Rabbiners gehören. Sie muß unter den an diesen Stand in unserer Zeit gestellten Anforderungen zwischen dem Unerläßlichen, Berechtigten und Wünschenswerthen unterscheiden und diese Unterschiede bei ihrem Lehrgänge unverkennbar im Auge behalten. Dagegen muß auch in der Rabbinerschule der Stufengang des Unterrichtes den allgemeinen Grundsätzen der Pädagogik zu