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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-14 · Heft 25 (14.6.1864) · p. Seite 380

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 25 (14.6.1864)
Date
1864-06-14
Page
Seite 380 (sequence 2)
Language
German
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380 werden. In der Gesellschaft allein ist dem Menschen die Entwickelung möglich und in ihr allein die Erreichung seiner Bestimmung, die Erfüllung seines Zweckes gegeben. Es wäre also ganz verkehrt, dem Staate eine gänzlich willkürliche Verfügung über die individuelle Freiheit des Menschen zuzuertheilen, wie der individuellen Freiheit eine absolute Geltung dem Staate gegenüber. Jede Partei, die die erstere, sowie jede, welche die andere zu ihrem ganzen Principe macht, ist einseitig und gefährlich. Die ganze historische Entwickelung geht vielmehr darauf hinaus, das rechte Maß, die rechte Ausgleichung beider Postulate zu finden und zu verwirklichen, wie weit nämlich die individuelle Freiheit um der Zwecke des Staates willen zu beschränken sei. Das Ringen hiernach, die Kämpfe und verschiedenartigsten Phasen dieses Verhältnisses machen den Inhalt der innern Geschichte des gesammten Staatslebens aus. Es versteht sich, daß zu einer Zeit, wo die individuelle Freiheit zum allgemeinen Bewußtsein gekommen, aber vom Staate noch übermäßig beschränkt ist, sie vorzugsweise den Zielpunkt der aufstrebenden Partei bildet, wie umgekehrt in einer Epoche, wo die übermäßige Herrschaft der individuellen Freiheit zur Anarchie, zur Auflösung der staatlichen Gesellschaft geführt, die Kräftigung der staatlichen Organisation und Gewalt zum Bedürfniß wird. Dabei ist es nicht zu verkennen, daß die bisherige Geschichte uns vorzugsweise das Bild der unverhältnißmäßigen Beschränkungen der individuellen Freiheit zeigt, wohingegen es zwar in der Geschichte auch an Zeiten wüster Anarchie und Verwirrung nicht fehlt, die aber an Dauer und Wiederkehr bedeutend seltener erscheinen. — Bon diesem Gesichtspunkte aus wollen wir einen Blick auf die Stahl'sche Darstellung werfen. Er stellt die Forderungen der liberalen Partei zunächst als folgende auf: Keine Provinzen mehr, die sich auf historische Zusammengehörigkeit gründen und besondere, unantastbare Rechte und Einrichtungen haben, sondern bloße Departements zum Zwecke der Administration; keine besondere Verfassung der Städte und der Dörfer, sondern eine und dieselbe Gemeindeordnuug für das ganze Königreich; keine Stände mehr, keine Geburts- und Grundaristokratie, keinen Bürger- und Bauernstand, keine Vertretung nach Ständen auf dem Landtage, keine Städteversassung, die auf dem Handel- und Gewerbestanv, keine, ländliche Verfassung, die auf dem Bauernstand ruht, keine bäuerliche Erbfolgeordnung, kein besonderes eheliches Güterrecht für die gewerbtreibenden Classen in den Städten, kein besonderes Wechselrecht für den Handelsstand; keine Corporationen mehr, keine Innungen und Zünfte, die als Einheit handeln, den ganzen Stand nach außen vertreten und im Innern eine Zucht und Ordnung über die Standesglieder handhaben; keine Handwerkermeister mehr mit Gewalt über Gesellen und Lehrjungen, sondern lauter unabhängige, gleichgestellte Arbeiter; keine Colo nats- und Erbpachtsverhältnisse mehr, kein Ober- und Untereigenthum, die sich gegenseitig beschränken, sondern lauter freie Eigenthümer. Stahl fügt hinzu: „Das ist ungefähr das Register der Forderungen, welche die liberale Partei nach dieser Seite hin stellt, und hierin ist sie Zugführer der ganzen Revolution. Das Resultat derselben ist wirklich die Entgliederung der Gesellschaft. Der Mensch gehört dann keiner Provinz, keiner Gemeinde, keinem Stande, keiner Corporation an, steht in keinem Berufsverbande, ist weder Meister noch Geselle, weder Gutsherr noch Erbpächter. Er befindet sich blos als Einzelner andern Einzelnen gegenüber." Wer diese Expectorationen Stahl's und deren weitere Ausführungen im Verlaufe dieser Vorlesung liest, der muß allerdings vor dem zersetzenden Elemente, das darin geschildert wird, erschrecken und die traurigsten Folgen daraus erwarten. Denn in der That wäre es schlimm, wenn die Menschen unter sich in gar keiner Beziehung und Verbindung außer dem allgemeinen, sehr geschmälerten Staatsverbande ständen und die staatliche Gesetzgebung gar keine Berücksichtigung und keinen Anhalt für die besonderen Verhältnisse des Berufes, der Oertlichkeit u. s. w. duldete. Aber Stahl hat hierin das Beste übersehen oder übersehen wollen, und er, der überall das historische Recht als das allein giltige vertheidigt, zeigt auch nicht das geringste Verständniß der Geschichte. Waren nicht alle diese Sonderverbände, die er jetzt bekämpfen und zertrümmern sieht, auch einmal neu? Gingen sie nicht aus einem bestimmten Streben, aus einer innern Tendenz hervor, die sie für die damalige Zeit zu einer Nothwendigkeit machte? Müssen sie aber darum die einzig möglichen, die einzig richtigen sein oder nicht vielmehr in der Entwickelung des Lebens veraltet, verlebt und schädlich werden können? Und wenn die Form und Einrichtung abgestorben und drückend geworden, muß darum auch der Gedanke und das Bedürfniß aufgehört haben und geschwunden sein? Können diese nicht vielmehr nur nach einer neuen, freieren und lebendigeren Gestaltung streben? Der Tieferblickende erkennt, daß

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