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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-06-07 · Heft 24 (7.6.1864) · p. Seite 370

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 24 (7.6.1864)
Date
1864-06-07
Page
Seite 370 (sequence 8)
Language
German
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«71» noch eine kleine Ausnahmebestimmung aufrecht erhalten blieb, nämlich, daß Herr Professor Di-. Fürst bei den Wahlen des Rectors und des Landtagsabgeordneten der Universität seitens deS akademischen Lehrkörpers nicht zu berufen sei. Diese Anomalie ist um so eigenthümlicher, als die sächsischen Israeliten daS active und passive Wahlrecht zum Landtage besitzen, so daß also dieses Recht gerade in der Sphäre der Intelligenz ruhen soll! Man sieht hieran, zu welchen Sonderbarkeiten die frühere Ausschließung noch immer führt, und kann jedoch diese eine Beschränkung dem ganzen bedeutsamen Schritte gegenüber keine Bedeutung haben. Großh. Baden, im Mai. (Privatmitth.) Mit der seit längerer Zeit in Behandlung genommenen neuen israel. Kirchenverfassung geht eS langsam voran. Es scheint, daß man bei der Ausführung der ursprünglichen Idee, der Autonomie der Gemeinde auch die Entscheidung in Religionssachen unterzuordnen, auf Bedenken gestoßen ist, welche eine Einschränkung dieses Grundsatzes bedingen. Noch ein anderer Punkt fand Anstoß. Bisher nämlich hat der Großherzog selbst die Mitglieder des israel. Oberraths ernannt, und es gereicht gewiß den Israeliten zur Ehre, daß der Landesfürst sich in solcher speciellen Weise mit ihnen beschäftigte. War es nun nicht ein mißlungener Gedanke, daß, nach der angestrebten neuen Verfassung, dieses in der Folge aufhören und die Ernennung der Mitglieder des Oberraths lediglich durch die Ausübung deS allgemeinen Stimmrechts sämmtlicher Israeliten des Landes geschehen sollte? — Im weiteren kommt noch in Betracht, daß bei solchen allgemeinen Wahlen in der Regel doch nur die Bestrebungen einzelner rühriger Parteigänger dnrchdringen, und da würde sich nun die gesammte Landes-Jsraelitenschaft in zwei Lager getheilt haben und, ob das eine oder das andere gesiegt, hätte man nur Männer von den extremsten Richtungen in diejenige Behörde erhalten, welche, ihrer Aufgabe gemäß, über den Parteien stehen soll, und welche verdrießliche Folgen dies haben konnte, ja mußte, ist leicht einsichtlich. Anders verhielt es sich bisher, die Männer, welche an der Spitze standen, wurden von derjenigen Behörde, welche die beste Kenntniß von den Würdigsten im Lande und auch die beste Einsicht in das Bedürfniß der Gesammtheit der Gemeinden hatte, allerhöchsten Ortes in Vorschlag gebracht und so konnte vorgebeugt werden, daß keine ausschreitende Richtung die Oberhand erhielt, und hierbei soll es nun auch ferner verbleiben. Welcher Umschwung in der kurzen Zeit, seit welcher die neue Gesetzgebung ins Leben getreten, sich zu erkennen gibt, mögen alle unsere Glaubensgenossen mit Dank gegen Gott, den Alllenker, vernehmen. Die Freizügigkeit und Gewerbefreiheit werden stark benutzt; so viele Städte und Städtchen es noch vor 2 Jahren hier zu Lande gab, wo keine Israeliten sich bürgerlich oder gewerblich niederlassen durften, so wenige gibt es deren jetzt schon, wo sich nicht bereits einige Familien niedergelassen hätten. Als Merkwürdigkeit verdient aber angeführt zu werden, daß diejenige Stadt, von welcher man es am wenigsten hätte erwarten sollen und die sich dennoch am entschiedensten gegen die Emancipation der Israeliten ausgesprochen hatte, die weltberühmte Bäderstadt Baden, bis heute noch keine israel. Bürger erhalten und sich daher ihrer früheren Opposition um so mehr zu schämen hat. Die guten erbgesessenen Bürger dieser Stadt fürchteten, sobald die Emancipation bewilligt sein werde, würden sie von Israeliten überschwemmt und verschlungen werden; doch siehe da, es hat bis jetzt noch keine einzige israel. Familie für gut befunden, sich daselbst einzubürgern! Dagegen haben sich bereits kleine Gemeinden in Freiburg, Offenburg und Konstanz gebildet, und man muß mit dankbarer Anerkennung hervorheben, daß diese intelligenten Städte ihren neuen israel. Mitbürgern nicht nur kein Hinderniß bereiten, sondern auch ihnen mit vieler Zuvorkommenheit begegnen. Namentlich aber ist das consumirende Publicum sehr zufrieden, indem es sich bereits überzeugt, daß es durch die Concurrenz der israel. Gewerbetreibenden seine Lebensbedürfnisse leichter und billiger erhält als früher. — Nochmals zu unserer neuen israel. Kirchenverfassung zurüükehrend, können wir nicht umhin, hervorzuhcben, daß deren Begründer hauptsächlich die Entstehung dieser und weiterer neuen Gemeinden im Auge haben mögen, denn es wird in der Folge eine Frage um Sei» und Nichtsein sich aufwerfen, sowohl wie die kleinen neuen als auch wie die alten, durch die Freizügigkeit sich lichtenden Gemeinden ihre Gemeindebedürfnisse aufzubringen im Stande sein werden. Wahrlich, dies wird sich als die Schattenseite der neuen Freiheit Herausstellen und hierbei erinnert man sich, geehrtester Herr Redacteur, an Ihren höchst beachtenswerthen Leitartikel in No. 5 d. I., worin Sie so schlagend hervorhoben, wie in der Gegenwart die Fundirung für Cultus und Re-

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