Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 23 (31.5.1864)
- Date
- 1864-05-31
- Page
- Seite 350 (sequence 4)
- Language
- German
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niß der ungarischen Sprache erlassen werden, wenn er sich verpflichtet, sich dieselbe binnen fünf Jahren eigen zu machen.' Die für den Unterricht in den Gymnasialfächern bestimmten Lehrer müssen, neben angemessener Bekanntschaft mit der hebräischen Sprache, die für Gymnasiallehrer vorgeschriebene Qualification besitzen. Die für den Unterricht in den theologischen Gegenständen bestimmten Lehrer müssen, neben gründlicher talmudischer Gelehrsamkeit und den erforderlichen Fachkenntniffen, auch eine entsprechende allgemeine wissenschaftliche Bildung besitzen." Die Lehrer werden theils durch Berufung theils durch Concursausschreibung angestellt. Die aufzunehmenden Schüler müssen das 141e Lebensjahr vollendet haben und genügende Vorkenntniffe besitzen. Die Disciplin soll streng gehandhabt und bis zur Reinlichkeit und äußern Haltung sich erstrecken. Prüfungen behufs der Versetzung in eine höhere Classe, bei Entlassung ff., wobei namentlich bei der letzteren die Prüfungsgegenstände genau angegeben werden. Zeugnisse. Leitung. Dies sind die Hauptpunkte des aus den Conferenzbeschlüssen hervorgegangenen Entwurfes. Bevor wir aber noch einige Betrachtungen über das Ganze anstellen, wollen wir unser Erstaunen ausdrücken, daß in dem ganzen Entwürfe kein Wort über diejenigen Unterstützungen verlautet, welche den Schülern aus den Mitteln der Anstalt oder auf sonstige Weise zufließen sollen. Da nun eine Lehranstalt nicht blos aus Lehrern sondern auch aus Schülern bestehen muß, da die Schüler der Anstalt sich zumeist aus den Kindern der ärmeren Classe recrutiren werden, so ist dies geradezu eine Lebensfrage der Anstalt, die bei deren Gründung nicht übergangen, sondern einer genauen Erwägung und einigen Festsetzungen unterworfen werden mußte, weil ohne sie die Anstalt nicht ins Leben treten kann. Die ausgedehnten, zum Theil kostspieligen Lehrmittel, derer die Schüler dieser Anstalt bedürfen werden, die Reihe von 8—10 Jahren, die sie in Anspruch nimmt, dann die Landstadt, die man zum Sitze wählen will und welche nur wenig Sustentationsmittel darbieten kann, machen diesen Punkt um so schwieriger. Und wie will man unter diesen Umständen eine strenge Disciplin ausüben, wenn z. B. die Schüler nach einem Mittag- und Abendbrote herumlaufen müssen? Jemehr die Anstalt den Charakter eines Convicts anzunehmen droht, desto nothwendiger wird der Unterhalt der Schüler seitens der Anstalt. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, den vorgelegten Plan in seinen Details zu kritisiren, und ist jedenfalls die Sorgfalt, der Ernst und die Würde dankbar anzuerkennen, mit denen der Gegenstand behandelt worden. Aber zwei Punkte sind es, über welche wir uns nicht beruhigen können und die wir daher noch einmal erwähnen müssen. ES ist die Verlegung des Seminars nach Altofen, Papa oder einer ähnlichen Stadt und die Abschließung desselben von Gymnasien und Universität. Hierin finden wir nun einen völligen Gegensatz zwischen dem ursprünglichen Elaborat des Herrn Oberrabbinen Steinhardt in Arad und dem Conferenzentwurf, wie er durch die Anträge des Oberrabbinen Hirsch in Altofen gefaßt worden. Das erstere will nur den Gymnasialunterricht in die Unterabtheilung des Seminars ein geschlossen wissen, dagegen die Schüler der obern Abtheilung an geeigneten Collegien der Universität Theil nehmen lassen. Es sagt hierüber: „Die gehorsamst Gefertigten sind daher der festen Ueberzeugung, daß die Rabbinerschule nur dann erfolgreich wirken und das Vertrauen der israel. Bevölkerung nur so verdienen und gewinnen kann, wenn sie ihren Schülern wenigstens bis zur Reife für die höheren Facultätsstudien den Besuch jeder anderen Lehranstalt entbehrlich machen und vollkommen ersetzen wird, d. h. wenn, wie es im vorliegenden Plan beantragt wird, das Studium der classischen Sprachen und der Realien, wenigstens soweit es im Obergymnasium betrieben wird, in den Lehrkreis der Rabbinerschule einbezogen wird. Minder bedenklich scheint es, daß die gereifteren Schüler, nachdem sie für die philosophischen Facultätsstudien gehörig vorbereitet sind, ein bedeutendes Maß theologischer Kenntnisse an der Rabbinerschule erlangt und für ihre Denkweise und Geistesrichtung ein^ feste Grundlage gewonnen und zudem noch ferner unter der Leitung und dem Einflüsse der Anstalt verbleiben, zur Ergänzung ihrer allgemein wissenschaftlichen Ausbildung, soweit in dem Lehrplan dafür nicht gesorgt werden konnte, einzelne hierfür geeignete Collegien an einer andern Staats-Lehranstalt besuchen." Hiermit war aber auch Pesth als der Platz für das Seminar bestimmt, da Ungarn nur diese einzige Universität besitzt. Wir sahen, wie die Conferenz dies aiänderte, Altofen, Papa oder eine ähnliche Stadt festsetzte und darum die Abschließung auch der Rabbinats-Candidaten vom Besuch der Universitäts - Collegien annehmen mußte. Dies wäre aber nach allen Richtungen hin, wie