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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-24 · Heft 22 (24.5.1864) · p. Seite 342

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 22 (24.5.1864)
Date
1864-05-24
Page
Seite 342 (sequence 12)
Language
German
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„Jüdischer Ultramontanismus" betitelt, der sehr lesenswerth. Der Artikel endet, nachdem er Veranlassung und Veranlasser des Streites charakterisirt hat, folgendermaßen: „Die jüdischen Ultramontanen, von denen wir reden, finden es jedoch räthlich, die famose Affaire au die große Glocke zu hängen; sie, die sonst gar so gern alles im Stillen abmachen, gehen nun sogar so weit, die Hilfe des weltlichen Armes, die Intervention der Staatspolicei, anzurufen. Die wohllöbl. Policei wird um ihre Vermittelung als Gewissens-Curator gebeten, und die Tage scheinen sich wiederholen zu wollen, in denen der Absolutismus von einigen unter der trügerischen Maske der Frömmigkeit speculirenden Egoisten allerunterthänigst um einige Ladungen „Pech und Schwefel" gegen die gefährlichen Reformer gebeten wurde. Solch Treiben muß abgewehrt werden, schon um des Princips willen. Die jüdischen Ultramontanen vor dem Forum des Liberalismus haben keinen Anspruch darauf, nachsichtiger behandelt zu werden als die Uebereifrigen anderer Confessionen, ihr Treiben muß entschieden verurtheilt werden, denn es compromittirt die bürgerliche Stellung der Juden in Oesterreich in der gefährlichsten Weise!" — Worauf sich dies beziehe, deutet Folgendes an: „Da in einigen wiener Journalen mehrfach eine Maßregel der wiener Policcidirection besprochen wurde, welche die Vornahme von Erhebungen über die Anzahl, die Andachtsorte und die religiöse Confession der Israeliten Wiens zum Gegenstände hat, so bringt die „Wiener Abendpost" darüber folgende Aufklärung: „Die Vertreter der israelit. Cultusgemeinde in Wien haben ein Gesuch bei der Policeidirection eingebracht, in welchem gebeten wird, die Bewilligung zur Errichtung von Privatbetstuben für die hohen jüdischen Festtage nur über Einrathcn der Cultus-Gemeindevertreter zu bewilligen. Dieses Gesuch hat eiuerseits die Beschränkung der Zahl der Betstuben der orthodoxen Juden zum Zwecke, während andererseits die Orthodoxen sich weigern, die von der Cultusgemeinde ausgemittelten Räume zu Andachtsübungen zu benutzen. Die wiener Policeidirection, welche nach den in Kraft bestehenden Vorschriften competent ist, die Bewilligung zur Eröffnung von Betstuben zu ertheilen, mußte, um diesen Gegenstand sachgemäß zu erledigen, nothwendigerweise Erhebungen über die Zahl und die Räumlichkeiten der Betstuben und folgerichtig auch über die Zahl derjenigen Juden in Wien pflegen, welche diese Betstuben zu ihren Andachtsübungen in Anspruch nehmen. Diese Zählung dient daher nur zu einem ziffermäßigen statistischen Behelfe und ist nach ihrem Wesen und nach der Art der Ausführung blos eine statistische Maßregel. In confessionelle und dogmatische Fragen und Erörterungen wird sich dabei gar nicht eingelassen." Hierauf erhielt die „Presse" folgende Zuschrift vom 10. Mai: „Paragraph 10 der zu Recht bestehenden, von seiten der ehemaligen Ministerien des Innern und des Cultus bestätigten Statuten der wiener israelitischen Cultusgemeinde lautet: „Die Gemeinde wird in allen Religions« und Cultusangelegenheiten durch den von ihr selbst gewählten Vorstand repräsentirt und deren Angelegenheiten durch denselben verwaltet." Es ist uns nicht bekannt, daß es hier einen Vorstand der orthodoxen und einen Vorstand der Reformjuden gebe, und wir begreifen es nicht, wie die „Wiener Abendpost" renitente Mitglieder der Gemeinde gegen ihren Vorstand, mögen diese orthodox, reformatorisch oder indifferent sein, in ihrer Renitenz unterstützen kann. Es ist übrigens außer Frage, daß ein Gottesdienst in den Spielsälen z. B. nicht sehr erbauend sein kann, und es war Pflicht des Vorstandes, diesen und ähnlichen Mißbräuchen der Privatspeculation zu steuern. Es wäre übrigens interessant, zu erfahren, in welcher Weise sich die Statistik der orthodoxen und nichtorthodoxen Juden ermitteln läßt, ohne sich in confessionelle und dogmatische Erörterungen einzulassen. Genügt es, sich blos mit dem Munde zur Orthodoxie zu bekennen? Dann kann man allerdings sogar Führer der Orthodoxen sein, und hält am Sabbath sein Comptoir offen und verschmäht nicht den Genuß einer Cigarre am Sabbath rc. rc. Der Vorstand der israelitischen Gemeinde wird jedoch jetzt die Aufgabe haben, den Beweis zu führen, daß er das Recht der Gemeinde und sein eigenes — trotz „Wiener Abendpost" — zu wahren versteht, ohne seinen bisherigen Grundsätzen, keinem Gemeindemitgliede einen Glaubenszwang aufzulegen, untreu zu werden." — —. Die Stadt Weil in Würtemberg, die ein Monument dem in ihr geborenen Johann Kepler errichtet, hat dem Dichter Ludw. Aug. Frankl, der ein dramatisches Festspiel schrieb, das einen sehr namhaften Beitrag für den gedachten Zweck einbrachte, das Ehrendiplom zugesendet.

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