Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 22 (24.5.1864)
- Date
- 1864-05-24
- Page
- Seite 343 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Aus Ungarn, im Mai. Wer das Aeußerste erfahre« will, was Intoleranz im Jahre 186 4 ersinnen kann, der lese folgende Miltheilung der „Presse": Der Magistratsvorstand der Stadt Kaposvar, Hauptort des sümeger Comitates, richtete, wie uns berichtet wird, am 12. April d. I. ein Gesuch an das Eomitatsgericht, dasselbe möge den Aerzten israel. Confession verbieten, bei der Vornahme von Impfungen sich des von jüdischen Kindern gewonnenen Impfstoffes zur Impfung katholischer Kinder zu bedienen. Amerika. Cincinnati, 1. Mai. (Privatmitth.) Zur richtigeren Würdigung der Mittheilung aus Philadelphia vom 23. Sebmar in No. 13 Ihres geschätzten Blattes erlaube ich mir zu bemerken, daß dem amerikanischen Staatsleben keine Gefahr droht, irgend welche staatskirchliche Amendements könnten unserer Constitution aufgepflastcrt werden. Die am 27. März stattgehabte Versammlung in Alleghanhbith ist die 5. Auflage derselben Posse, worin einige presbhterianische Pfaffen handelnd, aber sehr lächerlich auftreten. Petitionen desselben Inhalts sind schon fünfmal von derselben Seite dem Congresse zugegangen und unbeachtet geblieben. Kein Staatsmann hat es bis jetzt gewagt, ein solches Ansinnen ans amerikanische Volk zu richten und es wird es keiner wagen. Charles Sumner hat einen gewöhnlichen, nichtssagenden Brief an die Convention geschrieben, aber kein Wort für daS vorgeschlagenene Amendement. Ein christliches Blatt im Orte der Convention hat die Herren grausam mitgenommen. Ich schicke Ihnen anbei das Original. Es fürchte keiner, daß die große Mehrheit des Landes sich von dergl. Pfäfflein die Religionsfreiheit rauben lassen werde. Rückschritt ist in Amerika unmöglich. Jsaac M. Wise. Anzeige«. Mit dem 15. Juni d. I. soll die vacante Cantor¬ und Schächterstelle bei der hiesigen jüdischen Gemeinde besetzt werden. Qualificirte mit guten Zeugnissen versehene Bewerber wollen sich bis dahin bei dem Unterzeichneten Vorstande persönlich oder schriftlich melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Exin, am 1. Mai 1864. Der Synagogen-Vorstand. Bekanntmachung. Die Stelle eines Vorbeters und Religionslehrers bei der israelit. Religionsgemeinde zu Steinbach mit einem Gehalte von 300 fl. jährlich nebst freier Wohnung und circa 50 fl. Accedentien, ist zu besetzen. Bewerber werden eingeladen, sich bei der Unterzeichneten Behörde oder dem Vorstande der israel. Gemeinde zu Steinbach zu melden, mit dem Anfügen, daß dem Lehrer, namentlich wenn er in der französischen und englischen Sprache Unterricht zu ertheilen vermag, Gelegenheit zu weiterem Verdienst durch Privatunterricht gegeben ist. Gießen, den 14. Mai 1864. Großherzoglich Hessisches Kreis--Amt Gießen. In Verhinderung des Kreisraths: Kekule, Kreis-Assessor. Der Cantorposten in der hiesigen Synagogen-Gemeinde soll zum 1. September e. wieder definitiv besetzt werden. Fixirtes Gehalt: 300—400 Thlr. außer den festgestellten Nebeneinkünften. — Musikalische Bildung und die Fähigkeit den Chorgesang zu leiten und auszubilden, ist Bedingung; die Uebernahme der Schächterfunction nur wünschenswerth. Candidaten belieben in frankirten Anträgen sich zu melden. Petrowo, den 7. Mai!864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. Die hiesige vacante Elementar- und Religionslehrer- Stelle, verbunden mit dem Vorbeter- und Schächter-Amt, kann sofort mit einem fixen Gehalt von 250 Thlr. nebst circa 100 Thlr. Nebengefälle, besetzt werden. Bewerber derselben wollen sich unter portofreier Einsendung ihrer Zeugnisse an den Unterzeichneten wenden. Wittlich, den 10. Mai 1864. Der Vorstand. I. Frank._ Zum 1. October d. I. wird die Stelle eines Vorbeters, Lehrers und Schächters vacant. Geeignete Bewerber wollen sich bis dahin franco an den Unterzeichneten Vorstande melden. Fixes Gehalt 150 Thlr. bei Vergütigung für eine Schulstube und einem Nebeneinkommen, das das feste Gehalt übersteigt. Wangerin, den 16. Mai 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. In der hiesigen Synagogen-Gemeinde ist die Stelle eines Schächters, Vorbeters und Lehrers sofort zu besetzen. Der damit verbundene Gehalt beträgt exclusive der Nebeneinkünfte jährlich 200 Thlr., und wollen sich qualificirte Bewerber unter Vorlegung ihrer Zeugnisse bei Unterzeichnetem Vorstände melden. Reisekosten werden nicht vergütigt. Sommerfeld, Prov. Brdenb., den 20. April 1864. Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde. I. A. L. Gattel.