Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 22 (24.5.1864)
- Date
- 1864-05-24
- Page
- Seite 340 (sequence 10)
- Language
- German
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340 behvrde selbst ernannt. Gegenwärtig besteht die Oberkirckenbehörde aus einem (christlichen) RegKrungscommissär, welcher zugleich Vorsitzender ist, aus einem jüdischen Theologen, welcher daS Referat in Religionssachen hat, auS einem (jüdischen) Expeditor, der zugleich mit dem Vorsitzenden das Referat in Verwaltungssachen hat, und endlich aus vier Oberkirchenvvrstehern. V. Es soll ausreichende Fürsorge getroffen werden, damit Rabbinats-Candidaten und Schulamtszöglinge stets Gelegenheit haben, um sich in den erforderlichen specifisch jüdischen Wissenschaften und Kenntnissen vollständig ausbilden zu können, und ohne solche vollständige Ausbildung soll niemand als Rabbiner oder Religionslehrer für befähigt erkannt werden dürfen. ’) ■') Dieser Antrag ist zur Abhilfe einer Beschwerde gestellt, welche hauptsächlich der bisherigen israel. Oberkirchenbehörde zur Last gelegt wird, zumal soweit es die Religionslehrer und Vorsänger betrifft. VI. Rücksichtlich der Anstellung der Rabbinen und Bestellung der Vorsänger soll es bei den bestehenden Normen verbleiben, wonach die ersteren von der Staatsregierung auf Vorschlag der Oberbehörde ernannt, die letzteren aber regelmäßig von den Gemeinden gewählt werden.') 5) Der Antrag des Vorsitzenden, den Gemeinden rücksichtlich der Anstellung der Rabbinen ein für die Oberbehörde verbindliches Vorschlagsrecht von drei Bewerbern einzuräumen, wurde abgeworfen. Es war hierfür die Erwägung maßgebend, daß die Rabbinate meistens aus einer Anzahl kleiner Gemeinden, unter welchen schwer eine Uebereinstimmung zu erzielen wäre, zusammengesetzt sind, ferner, daß die jedesmalige Wahlbewerbung bei den einzelnen Gemeinden und Gcmeindemitgliedern dem Ansehen und der Selbständigkeit der Rabbinen Eintrag thue und endlich, daß in Würtemberg stets Mangel an RabbinatS-Candidaten besteht. VII. Die Rabbinen und in Abwesenheit und Stellvertretung derselben die Vorsänger sollen nicht mehr wie bisher den Vorsitz und die entscheidende Stimme im Kirchenvorsteheramte haben, dieselben sollen jedoch ebensowohl berechtigt als verpflichtet sein, an allen Sitzungen des Kirchenvorsteheramtes mit berathender Stimme theilzunehmen und auch eine zählende Stimme haben, wenn es sich um einen Beschluß handelt, welcher den Gottesdienst, eine gottesdienstliche oder rituelle Handlung, den Religionsunterricht oder eine Stiftungssache bekifft. VIII. Die gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmnngen rücksichtlich der Personalsteuer sollen aufgehoben werden.^) °) Diese Personalsteuer ist bei de» Israeliten des Landes hauptsächlich deshalb so mißliebig geworden, weil sie ohne Rücksicht auf größeres oder kleineres Vermögen des Steuerpflichtigen von jedem Gemeindemitglieb, daS nicht wegen pecuniärer Vermögensverhältnisie um Nachlaß bitten will, gleichmäßig in dem gesetzlich festgesetzten Betrage von fl. 6. (bei Witwen im Betrage von fl. 3.) erhoben wird. Die Mittel zu den Leistungen der Centralcaffe in ihrem bisherigen oder in dem künftig durch die Oberbehörde unter Zustimmung der kirchlichen Landesvertretung zu bestimmenden Umfange, soweit solche nicht aus den Staatsbeiträgen gedeckt werden können, solle» alsdann nach fcstzustellenden Verhältnissen in gleichmäßiger Weise auf die einzelnen Gemeinden des Landes umgelegt werden. Ein von der Versammlung aufgestelltes Comitö soll auf den Grund der vorstehenden Beschlüsse eine Petition an das k. Cultministerium abfassen und diese dann den in der Versammlung vertreten gewesenen Gemein«, den zur Genehmigung und Unterzeichnung unterbreitet werden. Preußen. JAerli», 8. Mai. Den wissenschaftlichen Kreisen Berlins steht ein neuer Verlust bevor. Prof. Pringsheim, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, einer der ersten unter den lebenden Botanikern, steht im Begriff, einem ehrenvollen Rufe nach Jena zu folgen. Möchte es den Behörden gelingen, den drohenden Verlust abzuwenden und der Universität und Akademie eine Zierde zu erhalten. (Nat.-Ztg.) Bonn, 10. Mai. (Privatmitth.) Der Redaction kommt abermals ein Schreiben des Hrn. 8. Iölender g zu, worin er nach Einsicht einer Copie der qu. Adresse versichert, daß nicht „die orthodoxe» Juden Berlins" sondern nur „orthodoxe Israeliten" unterzeichnet war, in der Antwort durch den Herrn Minister auch nur von der „patriotischen Gesinnung der Juden" — ohne alles Beiwort — die Rede gewesen. Es scheint uns hierdurch klar gemacht, daß irgend eine Ausschließung und Parteiabsicht bei der Abfassung der Adresse nicht vorwaltete, wodurch sich zu unserer Befriedi«