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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-24 · Heft 22 (24.5.1864) · p. Seite 337

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 22 (24.5.1864)
Date
1864-05-24
Page
Seite 337 (sequence 7)
Language
German
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337 um das Verhältniß zu Gott und dem Heiligthume, das durch das Vergehen gestört und aufgehoben war und durch die symbolische Handlung wieder hergestellt werden sollte. Das Opferthier ward durch das Händeauflegen (rr^’oO) des Opfernden auf den Kopf des Thieres, den ersten Act der Opferhandlung, mit dem Opfernden identificirt, so daß dieser jenes als einen integrireuden Theil seiner selbst hingibt und es für den Darbringenden alles bewirkt, was es bewirkt. Damit erkennt der Darbringende sich selbst in einem dem Opfer analogen Zustande, nämlich in dem der Materialität, aus welchem er herausstrebt. Ist nun im Blute der Nephesch, der Nephesch aber der Boden der Sünde, an welchem sie haftet, so wird der Nephesch des Opferthieres, der zum integrirenden Stellvertreter des menschlichen Nephesch geworden, an die beiden Altäre oder die Sühnplatte gebracht, durch welche Handlung die Sünde verdeckt, entfernt wird. Denn alles, was jene als die Vermittelungsstätte des Menschen mit Gott und als die Offenbarungsstätte Gottes an den Menschen berührt, wird geheiligt, das ist der Verunreinigung der Sünde bar (2 Mos. 29, 37. 30, 29.). Sowie also der Nephesch im Blute den Altar berührt, so wird der Nephesch des Menschen geheiligt, seine Sünde entfernt und er zur Annäherung an Gott wieder geeignet gemacht. — Daß jene Ansicht des Maimonides über dieses Verbot irrig und einseitig ist, geht auch schon daraus hervor, daß sonst das Verbot mit dem Verschwinden jenes Aberglaubens von der durch das Blut bewirkten Verbindung mit den Dämonen gegenstandslos, zwecklos, also unnütz geworden wäre oder würde, eine Meinung, die M. schwerlich behauptet oder aufrecht erhalten hätte, während die Unverbrüchlichkeit dieses Verbotes uns nöthigt, eine liefere Idee in ihm vorauszusetzen. — Auch in dem 47. Abschnitt, der über die Reinigkeitsgesetze handelt, begegnen wir einer eigenthümlichen Ansicht. Mit Recht bezieht M. den größten Theil dieser Gesetze auf das Heiligthum und das Verhältniß Israels zu diesem. Anstatt aber nun dieses Verhältniß in seinem Wesen zu erforschen und die vom Gesetze bezeichneten Zustände der Unreinheit hiernach zu erklären und das ursächliche Moment zur Erkeuntniß zu bringen, hebt er allein das Verbot, während der Unreinheit das Heiligthum zu besuchen, heraus und sieht in allen diesen Unreinheiten nichts weiter als ein Mittel, den Besuch *) Den näheren Erweis s. unser Bibelwerk Bd. I zu 3 Mos. 7, 37. des Heiligthums so selten wie möglich zu machen. Er meint, ein Hauptaugenmerk des Gesetzes bei dem Tempel war, in dem Hineintretenden eine höhere Stimmung von Ehrfurcht und Scheu zu erwecken; die Ehrfurcht aber, welche wir selbst dem erhabensten Gegenstände zollen, muß nothwendig eine Minderung erleiden, wenn wir denselben stets vor Augen haben. In dieser Absicht, meint M., untersagte die Gottheit den Unreinen den Eintritt in den Tempel und bestimmte so viele Arten der Unreinheit, daß nur äußerst wenige Menschen rein sein können. Man wird zugestehen, daß dies eine sehr wunderliche Art der Argumentation sei. Wozu dieser Umweg? Wozu die vielen Beschränkungen und Enthaltsamkeiten sowie die mit den Reinigungen verbundenen Ceremonien, welche die Reinigkeitsgesetze auferlegen, wenn sie nichts weiter beabsichtigen sollten, als den Besuch des Tempels zu inhibiren? Dies konnte auf birectc Weise besser erreicht werden. So gut wie dem Hohenpriester geboten war, nur einmal im Jahre das Allerheiligste zu betreten, nur die Priester und zwar allein behufs der Räucherungen, des Leuchters und der Schaubrote in das Heilige kommen durften, so gut wie allen Männern Israels vorgeschrieben wurde, dreimal im Jahre im Heiligthume zu erscheinen, so hätte ihnen, wenn es in der Absicht lag, auch geboten werden können, wie oft überhaupt sie zu ihm kommen dürften. — Vielmehr beruht auch diese Partie des Gesetzes auf einer tiefen und einheitlichen Anschauung, auf Grund deren sich ein totales System aufbaute. Zur kurzen Skizzirung gestatten wir uns hier, unsere eigenen Worte anzuführen. Die consequente Totalansicht des heiligen Wortes über die Stellung des Menschen ist folgendermaßen durchgebildet: Gott in seiner reinen Geistigkeit ist der Allerheiligste; diesem gegenüber als Gegensatz das Materielle, wie es sich am charakteristischsten ausprägt in der animalischen Sphäre, im Thierischen; der Mensch ein Mittelgeschöpf, ein höheres, reineres Thiergebilde zwar, aber doch immer der Thierheit angehörend, zugleich aber mit dem Odem Gottes, der Seele begabt und erst vermittelst dieser belebt (1 Mos. 2, 7.), während die Thiere an sich in ihrer eigenen Natur lebendig sind. Nun faßt aber das heil. Wort im Menschen Seele und Leib durchaus nicht als getrennte Naturen, sondern als so eng zu einem Ganzen verbunden auf, daß durch jede leibliche Mangelhaftigkeit oder Ueberfüllung auch das seelische Sein des Menschen leidet und erdrückt wird. Die Aufgabe des Menschen ist demnach, sich aus seiner thierischen Natur zu erheben

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