Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-24 · Heft 22 (24.5.1864) · p. Seite 333

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 22 (24.5.1864)
Date
1864-05-24
Page
Seite 333 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226418-3226441--22158-3259414
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

333 binatseandidaten bis zu ihrem 25. Lebensjahre nur den wüstesten, verkommensten Gottesdienst, die Herrschaft des Aberglaubens, die Abwesenheit der Bildung und des wissenschaftlichen Geistes vor sich sehen? und von da aus in das Leben und die Wirksamkeit eintreten sollen? Die Rabbinerschüler sollen aber auch von der Universität entfernt, von jedem andern Unterrichte abgeschlossen sein und erst nach Beendigung des ganzen Cursus in einem Alter von circa 25 Jahren sollen sie etwa eine Universität besuchen dürfen. Aus allem diesem blickt eine Furcht vor Ansteckung hervor, die einer sogenannten wissenschaftlichen Anstalt sehr schlecht ansteht und bei den Gründern wenig Vertrauen auf ihre gute Sache erweist. Die Folgen können aber nicht ausbleiben. Sie werden darin bestehen, daß der eine Theil der Jünger in einem höchst beschränkten Geisteskreise verbleibt, der andere Theil einen völligen Umschlag erfährt und, wenn er die Pforten des Seminars verlassen und in die Freiheit des Lebens und der Universität eingetreten, in das völlige Gegentheil verfällt. Die Erfahrung hat dies bereits zur unumstößlichen Gewißheit gemacht. Die Herren sehen draußen nur Gift und glauben dann, das Gegengift bereits gegeben zu haben. Aber sie irren: das Gegengift muß gereicht werden gerade zu der Zeit, wo das Gift wirkt. Auch das ist irrig, wenn sie behaupten, daß durch den gleichzeitigen Besuch einiger Vorlesungen an der Universität Halbheit und Oberflächlichkeit bewirkt werde. Die Wissenschaft will eine mehrseitige Befruchtung und der reifer werdende Geist, wenn ihm nur stets eine und dieselbe Nahrung gegeben wird, mag zwar von dieser gesättigt werden, aber jedenfalls im höchsten Grade einseitig und sehr oft wird ihm dann diese Nahrung widerwärtig, er verachtet sie und wirft sich mit desto größerer Kraft und Vorliebe auf andere Gegenstände. Wenn die Urheber dieses Planes ganz ihren Zweck erreichen wollen, so würden wir ihnen rathen, ihr Seminar in einer Waldeinsamkeit oder sonst in einem entlegenen Winkel zu gründen, da wären sie ihrer Sache wenigstens gewiß. Doch wir wollen uns hierbei nicht länger aufhalten, da unsere Ansichten zu diametral entgegengesetzt sind. „Bestimmung und Umfang. Die Rabbinerfchule hat die Bestimmung, israelitische Jünglinge, die sich dem Rabbinerstande widmen, für ihren Beruf auszubilden und zu befähigen." „Dieser Bestimmung gemäß umfaßt der Unterricht in der Rabbinerschule: a) Das Studium der jüdischen Theologie, mit allen in deren Bereich gehörenden Disciplinen. d) Das zur Begründung einer allgemeinen wissenschaftlichen Bildung nothwendige Studium der classischen Sprachen und Realien, insoweit dies in den Lehrkreis des Obergymnasiums gehört." „Die Rabbinerschule besteht: a) aus einer untern Abtheilung mit fünfjährigem Curse (Präparanden-Curs) und b) einer obern Abtheilung mit dreijährigem Curse (Candidaten-Curs)." „Die Schüler empfangen ihren Gesammtunterricht in der Rabbinerschule, mit Ausschließung des Besuches jeder anderen Lehranstalt, während des Curses." „Wünschenswerth ist es, daß die Schüler nach Beendigung des ganzen Lehrcurses zur Ergänzung ihrer sonstigen wissenschaftlichen Ausbildung eine Landesuniversität besuchen." Das ursprüngliche Elaborat hatte der oberen Abtheilung nur die theologischen Disciplinen zuertheilt und den gleichzeitigen Besuch der „Vorlesungen an einer Staatslehranstalt" zugelassen. Die Conferenz hat dies in obiger Weise geändert. Sie mußte dies auch, denn schwerlich eristiren in Altofen und Papa Staatslehranstalten mit wissenschaftlichen Vorlesungen. Eine Universität gibt es in Ungarn nur in Pesth. Was nun das Seminar für classische Bildung, Realien u. s. w. wird thun können, kann man leicht bemessen und die gefürchtete Halbheit wird hier erst recht ihren Platz aufschlagen und sich wie gewöhnlich in Ausschließlichkeit und Einseitigkeit verlieren. Uebrigens wird der Sachkundige die Abtheilung von bjährigem Präparandencurse und 3jährigem Candidatencurse nicht für entsprechend halten, die zweite ist viel zu kurz. Ein Blick in den aufgehäuften Lehrstoff, wie ihn der Entwurf selbst aufstellt, erweist dies genügend. II. „Lehrplan. Untere Abtheilung, a) Die obligaten Lehrgegenstände des Obergymnasiums, mit Einschluß der ungarischen Sprache, und 1>) Die jüdisch-theologischen Lehrgegenstände. Zu diesen gehören: 1. Bibelübersetzung und Exegese. 2. Hebräische Grammatik. 3. Talmud. 4. Geschichte der Juden." „Für den Unterricht in den Gymnasialfächern ist das für öffentliche Gymnasien vorgeschriebene allgemeine Lehrziel maßgebend." 22 *

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.