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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-24 · Heft 22 (24.5.1864) · p. Seite 332

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 22 (24.5.1864)
Date
1864-05-24
Page
Seite 332 (sequence 2)
Language
German
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333 Unsere Aufgabe ist nun, die wichtigsten Theile des Elaborats hier wiederzugeben — denn das ganze würde einen zu großen Raum einuehmen und haben viele Details kein allgemeines Interesse — und hie und da einige Bemerkungen hinzuzufügen. I. „Allgemeine Bemerkungen. Um dem Bedürfnisse nach einer Anstalt zur Heranbildung von tüchtigen, sowohl durch gründliches jüdisch-theologisches Wissen als durch allgemeine gelehrte Bildung ihrem Berufe entsprechenden Rabbinern für die israel. Cultusgemeinden in Ungarn abzuhelfen, wird in Altofen, Papa oder einer ähnlichen Gemeinde eine Rabbinerschule errichtet."*) „Der Unterricht an dieser Anstalt wird allen Schülern unentgeltlich ertheilt." Also eine Rabbinerschule in Papa, Altofen oder einer ähnlichen Stadt! Da soll der zukünftige Rabbiner bis zu seinem circa 25. Lebensjahre weilen und ausgebildet werden! Dies ist allerdings eine gänzlich neue Schöpfung — denn bekanntlich stand es jedem Schüler einer Jeschiba frei, nachdem er einige Zeit in der einen „gelernt" hatte, nach einer andern zu wandern und sich zu den Füßen eines andern Lehrers niederzulassen. Und wo befanden sich die besuchtesten Jeschiboth? Doch wohl in Städten wie Preßburg, Frankfurt a/M., Prag, Hamburg, Wilna u. s. w., also gerade in den großen und größten Städten. Doch hören wir die Motivirung. ,,Es muß in der Anstalt der Geist eines aufrichtigen und ungeheuchelten religiösen Denkens und Wollens walten, und müssen die aus derselben hervorgehenden Zöglinge des vollen Vertrauens des überwiegend größten Theiles der hierländischen Juvenheit sich erfreuen können, was aber nur dann zu hoffen wäre, wenn die Anstalt in einem Orte errichtet würde, wo strenge Aufsicht auch ohne Convict leicht möglich ist, wo eine größere Gemeinde und ein Rabbinat von bekannt religiösem Sinne besteht, wo wenig Verlockung und Zerstreuung vorhanden ist, wo weniger Aergernisse der Irreligiosität, des Leichtsinnes und der Frivolität öffentlich in die Erscheinung treten, wo weniger Anfechtungen heterogener und verführender Gesellschaften anzutreffen sind und wo endlich auch die Unterhaltungskosten sowohl des Institutes als der Zöglinge von mäßiger Art sind. Lauter Dinge, die auch bei den meisten derartigen Instituten anderer Confessionen Berücksichtigung finden." *) Das ursprüngliche Elaborat hatte die Worte „in einer geeigneten Stadt dieses Landes", die Conferenz änderte dies in obiger Weise. „Mit dieser Anstalt darf aber auch kein Universitatsbesuch verbunden und überhaupt dem Rabbinats-Candidaten der Besuch anderweitiger Anstalten nicht gestattet werden, bevor er noch die gehörige Festigkeit und Reife in der jüdisch-talmudischen Theologie, in religiösem Sinne und Geiste erlangt hat, welche ihn gegen alle Verirrung und gegen die Einflüsse solcher geselligen Kreise, in denen Anschauungen und Lebensweise vorherrschen, die mit denen der jüdischen Religion collidiren, zu schützen vermöchten, welche Reife und Festigkeit in der Regel erst mit der Beendigung des ganzen Lehrcursus, der auch Ethik und Methaphysik der jüdisch-philosophischen Schule umfaßt, zu hoffen und zu erwarten ist. — Außerdem wäre meines Erachtens der Universttätsbesuch während des 8jährigen Studiencyclus, welcher als das Minimum erscheint, um so zahlreiche und schwere Gegenstände der talmudischen Wissenschaft gründlich erlernen und erfassen zu können, ohne schädliche Ueberbürdung und nachtheilige Oberflächlichkeit und Halbheit zu erzeugen, gar nicht möglich." „Es bleibt aber den Candidaten anheimgestellt, nach beendigtem Lehrcurse in der Rabbinerschule und somit nach erhaltener Festigung in der Religionswissenschaft und nachdem sie als diplomirte Rabbiner einen festen Standpunkt und einen Rücksicht erheischenden Charakter erlangten, eine Universität zu besuchen, da sie auch dann noch in dem zum Lernen geeigneten Alter von 22 Jahren stehen werden und da in dieser Lehranstalt eine wissenschaftliche Maturität der Zöglinge angestrebt werden soll, die zum Besuche einer beliebigen Universität in der Monarchie befähige und berechtige." Wir haben diese Motivirung ganz gegeben, weil es sich hierbei um einen Cardinalpunkt handelt. Unter den Motiven steht zu lesen „wo ein Rabbinat von bekannt religiösem Sinne besteht", und die Rabbinate von Altofen und Papa müssen sich für dieses Zeugniß bedanken. Aber wer gibt denn der Anstalt die Bürgschaft, daß, wenn der jetzige Rabbiner von „bekannt religiösem Sinne" stirbt, immerdar ein Rabbiner von gleichem Sinne wieder an die Stelle tritt — oder haben wir niemals einen auffälligen Wechsel im Rabbinate, z. B. in Papa, erlebt? Und kann nicht dasselbe auch von den Gemeinden gesagt werden? Aendert sich die religiöse Physiognomie der Gemeinden nicht oft in kurzen Zeiträumen? Wenn aber Rabbiner und Gemeinde für das Rabbinerseminar Musterbilder abgeben sollen, darf man dann nicht auch auf die Kehrseite sehen? Ist es gleichgiltig, ob die Rab-

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