Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 21 (17.5.1864)
- Date
- 1864-05-17
- Page
- Seite 316 (sequence 2)
- Language
- German
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316 der Juden zu Tode marterte, wenn die Kreuzfahrer mit dem Rufe „Gott will es" auf die wehrlosen Judenviertel mit Schwert und Brandfackel stürzten, wenn die Spanier die Mauren und Juden aus ihrem Vaterlande vertrieben, wenn die Inquisition Hunderltausende auf dem Scheiterhaufen verbrannte oder in Kerkern verschmachten ließ, wenn unsere Väter fünfzehn Jahrhunderte bürgerlich geknechtet und ausgeschlossen waren, wenn überhaupt die Religion zahllose Male den Menschen das Schwert und die Geißel gegen Menschenbrüder in die Hand legte — was anderes war die Ursache, als daß die verfolgende Partei die Entscheidung über die Wahrheit der streitenden Religionsmeinungen nicht Gott, sondern sich selbst beilegte, darum die anderen mit Gewalt bekehren wollte? Fürwahr, niemand hat die Folgen einer solchen Verirrung der Menschen härter und bitterer erfahren als wir Juden; niemand sollte daher jede Verketzerung, jeden Religionszwang, jede Verdächtigung aus religiösen Gründen, jeden Bann mehr verabscheuen als wir Juden; niemand sollte das Recht eines jeden Menschen, seine religiöse Ueberzeugung sich selbst zu bilden und sie frei zu bekennen, mehr anerkennen und hochachten als wir Juden. Wie gesagt, schließt dies durchaus die Festigkeit der Ueberzeugung, die Innigkeit der Glaubenstreue und die Sicherheit des Bekenntnisses nicht aus. Ja, wir behaupten sogar, daß, wenn es irgend ein Kriterium der echten Religiosität gibt, so ist es dies: seinem Mitmenschen das Recht der Religionsfreiheit zuzugestehen und es ihm unverkümmert zu lassen. Jede Religionspartei, welche dieses Recht mit Wort und That leugnet oder verkümmert, erweist ihren Jrrthum schon dadurch selbst. Die Theokratie. Man hat den israelitischen Staat, wie ihn die Thora in großen Zügen vorgezeichnet, eine Theokratie genannt. Der erste, der ihn so bezeichnete, war Josephus, indem „der Gesetzgeber die Herrschaft und die Macht in Gott gelegt habe."*) Zu wie vielen Mißdeutungen, falschen Auffassungen, Verwechselungen und Schmähungen hat aber diese Bezeichnung seitdem veranlaßt und zu absicht¬ *) Josephus cotr. Apion. II, 16: o d* Tj/LUTEQog votig /Ltiv rovzwv ovdonovv aTieidev, we <5° av ng einoi ßiaoufavog rov \oyov, &Eoxgaziav äntdei^e ro nohztTttay &ero rrjv aQ/rjv xal to y.Qurog ävad'tig. lichen und unbeabsichtigten Verdrehungen geführt. Man hat diese mosaische Theokratie ganz besonders mit der Hierarchie verwechselt, von welcher doch, wie wir schon so oft auseinandergesetzt, weder theoretisch noch factisch, nichts im israelitischen Staate vorhanden war. Wo irgend ein theokratischer Versuch oder eine Priesterherrschaft sich geltend machte, sollte die h. Schrift die Ursache und den Stoff dazu hergegeben haben. Um die Unrichtigkeit alles dessen einmal so recht schlagend nachzuweisen, wol len wir hier ein Bild einer wirklich durchgeführten Theokratie auf christlichem Boden entwerfen und, um jede Verdächtigung einer parteiischen Darstellung zu vermeiden, geben wir dasselbe aus den vor kurzem erschienenen Vorlesungen des verstorbenen Julius Stahl, der S. 37 ff. über Kalvin Folgendes aufführt: „Kalvin begründete nicht blos eine eigenthümliche Glaubenslehre, die in wesentlichen Punkten von der Luther's abweicht und zu der bis zu dieser Stunde eine große Abtheilung der evangelischen Kirche sich bekennt. Er trug auch in sich ein Bild von dem ganzen öffentlichen Zustand eines christlichen Volkes, von der äußerlichen Gestalt christlichen Gemeinwesens in Staat und Kirche, und zwar ist es das Bild eines christlichen Gemeinwesens, das in sich selbst rein und heilig, auch äußerlich nicht unter der Welt steht, sondern die Welt beherrscht — er gab selbst eine Probe desselben in Genf. Auf diesem Bilde beruht der Puritanismus." „Das was Kalvins Seele erfüllte, ist eine Theokratie im evangelischen Geiste — eine Theokratie von dem nüchternsten Charakter, ohne Wunder und Inspiration, ohne Orakel und Priester, aber auch von dem strengsten Charakter. „Das ganze öffentliche Leben soll durch und durch eine Herrschaft Gottes sein dadurch, daß es ein Dienst Gottes ist: Ausgeschlossen sind darum alle weltlichen Beschäftigungen, soweit nicht die Nothdurft des Lebens sie erfordert, ausgeschlossen alle weltlichen Vergnügungen. Alles, was der Mensch thut, soll allein und soll unmittelbar zur Ehre und Verherrlichung Gottes dienen." „Das vornehmste Stück der Verherrlichung Gottes ist aber der Gehorsam des Menschen und seine Heiligung und Hingebung, sohin die Erhaltung einer priesterlichen Gemeinde und ihre stete Einigung (communio) mit Gott. Die Reinheit des Altars, daß das Abendmahl durchaus von wirklich Geheiligten gefeiert werde, ist darum der Mittelpunkt des Kirchenwesens, ja der Mittelpunkt des ganzen öffentlichen Lebens."