Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 21 (17.5.1864)
- Date
- 1864-05-17
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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28. Jahrgang 'M 21. Allgemeine Zeitung des Zudcnthums. Ein ««parteiisches Orga« für alles jüdische Interesse. Herausgegeben von Rabbiner Dr. Ludwig Philippfon in Bonn. Leipzig, den 17. Mai 1864. Diese Zeitung erscheint wöchentlich einmal, Dienstags, in ll/2 bis 2 Bogen. Preis des Jahrgangs 3 Thlr. Halbjährig 1 Thlr. 15 Ngr. Vierteljährig 2 2'/2 Ngr. Inserate werden mit 1^/r Ngr. für die Petitzeile oder deren Raum berechnet. Beilagegebühren betragen für 1 Logen 4 Thlr., für V* Bogen 3 Thlr., für 7» Bogen 2 Thlr. Me Buchhandlungen. Postämter und Zeitungs«Expeditionen nehmen Bestellungen an; der Haupt'. Expedition für beide Letztere Hai sich das Königl. Sachs. Haupt-Zeitungs'Bureau hier unterzogen. Inhalt. Leitende Artikel: Wer ist der Rechtgläubige? — Die Theokratie. — Literarischer Wochenbericht. — Nekrologe. — Zeitungsnachrichten r Deutschland: Frankfurt am Main, Aus Rheinheffen. Preußen: Berlin, Bonn, Trier. Oesterreichischer Kaiserftaat: Wien, Preßburg, Wien, Lemberg. Schweiz: Bern. Meriko: Meriko. Leitende Artikel. Bonn, 8. Mai. Wer ist der Rechtgläubige? In einem von uns in No. 19 S. 290 mitgetheilten Schreiben aus Berlin von einem Manne, der sich als einen orthodoxen Juden bezeichnet, drückt sich derselbe folgendermaßen aus: „Was mich betrifft, so gestehe ich niemandem außer unserm lieben Herrgott ein Urtheil darüber zu, wer eigentlich der Rechtgläubige sei?" Wir gestehen gern, daß dieser einfache Satz uns sehr wohlthätig berührt, denn, ob der Schreiber des Briefes es sich bewußt oder nicht war, er hat damit den Punkt bezeichnet, um welchen es sich in allen religiösen Kämpfen seit Jahrtausenden handelt, er hat damit einen Ausspruch gethan, durch deffen Bethätigung und Verwirklichung nicht den religiösen Verhandlungen und Diskussionen, wohl aber den religiösen Kämpfen und den Ausschreitungen des Fanatismus ein Ende gemacht und der Glaubens- und Gewissensfreiheit ein vollständiger Sieg bereitet wäre. Ja, um die Anerkennung dieses Satzes mühen auch wir uns bereits seit dreißig Zähren. Sowie dieser Satz dasteht, drückt er nicht etwa einen Mangel an eigener Ueberzeugung, nicht einen Zweifel an der Richtigkeit des eigenen Glaubens aus, er schließt nicht die Bemühung, seine Ueberzeugung als die wahre zu verkünden, zu lehren und zu behaupten, aus; er gesteht aber jedem andern Menschen dasselbe Recht zu, er spricht die Achtung vor jeder redlichen und aufrichtigen Ueberzeugung aus und verdammt alle äußeren Mittel, allen Zwang und alle Gewaltthätigkeit, um den eigenen Glauben herrschend zu machen, alle Bedrückungen und Benachtheiligungen des Glaubens wegen, indem er das höchste und letzte Urtheil nicht in die Hand der Menschen, sondern allein in oie Hand Gottes legt. Blicken wir zurück in die Geschichte der Vergangenheit, so sehen wir, daß aller Religionsdruck, alle Rcligionsverfolgungen aus dem Wahne entsprangen und den Vorwand vorschützten, daß irgend eine religiöse Partei nicht blos den rechten Glauben zu haben meinte — dies thun wir alle — sondern auch berechtigt zu sein wähnte, die anderen Menschen zu ihrem Glauben zu zwingen und alle diejenigen zu verfolgen, welche sich ihrer religiösen Lehre nicht unterwerfen wollten. Wenn Antiochus Epiphanes das Heiligthum entweihte und viele Tausende