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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-10 · Heft 20 (10.5.1864) · p. Seite 310

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 20 (10.5.1864)
Date
1864-05-10
Page
Seite 310 (sequence 12)
Language
German
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310 Stiftung geschenkt und zum würdigen baulichen Abschluß der im vorigen Jahre neuerbauten Synagoge eine fast gleich hohe Summe in Aussicht gestellt. Breslau, im März. (Privatmitth.) Bekanntlich hat die hiesige Gemeinde auch zwei religiöse Lehranstalten, die eine „die Religionsschule", die andere „die Religions-Unterrichts-Anstalt" genannt; in der letzteren wird daS meiste Gewicht auf das Erlernen der hebräischen Sprache — so lernen auch die Mädchen hebräische Grammatik — in der erstern auf die allgemeinen jüdisch-religiösen Lehrgegenstände gelegt, womit nicht gesagt sein soll, daß in beiden die anderen Lehrobjecte vernachlässigt seien. Beide floriren bestens. So hat die von Herrn l>r. Samuelsohn geleitete Religionsunterrichts - Anstalt das Schuljahr mit 22! Schülern und Schülerinnen begonnen und mit 275 geschlossen. Königsberg in Pr., 25. März. (Privatmitth.) Die in Ihrer Zeitung zuerst veröffentlichte Habilitationsangelegenheit des Dr. H. Jolowicz hatte bekanntlich den Selig gewordenen Paulus der Kreuzzeitung zu einem Verleumdungsartikel über die Berufsfähigkeit der Juden zu Lehrämtern der jüdischen Wissenschaft an Universitäten veranlaßt, den die hiesige reactionäre Zeitung sofort wieder abdruckte. Diese Insinuation beantwortete Di-. Jolowicz durch 6 Vorlesungen „über die Entwickelung des Judenthums", welche er gegen ein Honorar von 2 Thlrn. pro Einlaßkarte vor einem zahlreichen, aus Juden und Christen aller Confessionen bestehenden Publicum vom 8. December v. I. bis zum 18. Februar d. I. hielt und die ein so reges Interesse erweckt haben, daß Dr. Julius Rupp, der mit dem Bleistift in der Hand den Vorträgen gefolgt ist, sich einer ausführlichen Besprechung derselben unterzogen hat, die im nächsten Hefte der hiesigen altpreußischen Monatsschrift erscheinen wird. Der Kern der Vorlesungen war der geschichtlich geführte Nachweis der fortschreitenden Entwickelung des Judenthums zum Universalismus, daß diese Entwickelung vorzüglich durch das Princip des talmudischen Midrasch befördert wurde und daß die Holdheimische Ansicht vom Talmud eine einseitige, nur mit äußerster Vorsicht in Betracht zu ziehende sei, weil sie nur die Rückschrittspartei der Talmudisten i» den Vordergrund stelle, die entgegengesetzte aber, welche folgerichtig das ab- und ausschließende Nationalitätsprincip und das damit zusammenhängende Raxenwesen als überwunden ansieht, gänzlich außer Acht laßt oder nur zu einer rein agadistischen herabsetzt. Sodann war es eine Hauptaufgabe der Vorlesungen, das stets bis auf die neueste Zeit sich mächtig kundgebende Cultur-Element im Judenthnme geschichtlich nachzuweisen, wobei daS Verhältniß des Judenthums zu seinen Tochterreligionen ins gehörige Licht gestellt wurde. Letzteres war um so nöthiger scharf zu beleuchten, als es in unserer Mitte leider einige verschlagene Verführer und viele leichtgläubige Verführte gibt, die das Judenthum mit aller Gewalt vernichten, daS heißt zu einem bloßen Vereine humaner Wohlthätigkeit verblassen möchten. Diese haben auch den Beschluß zu Stande gebracht, daß in Zukunft in hiesiger Synagoge neben dem Sabbathgottesdienste auch ein deutscher Sonntagsgottesdienst eingeführt werde, bei welchem der Cantor und der anzustellende Rabbiner amtlich fungiren müssen. Oesterreichischer Kaiserstaat. Riederösterreich, im März. (Privatmitth.) Unter der Rubrik „Aus dem Rechtsleben" theilt die „Wiener Zeitung" von Zeit zu Zeit interessante Rechtsverhandlungen mit. Folgende Mittheilung dürfte manchem Leser d. Bl. nicht unwillkommen sein. „In einem Wirthshause", so lautxt dieser Bericht, „wurde das Gespräch über die Gebräuche der Juden geführt und unter anderm bemerkt, daß sie kein Schweinefleisch essen sollen. Der anwesende Jsraelite Jsak Häring hat in Gegenwart vieler Gäste gegen die Streitenden über Moses und Christus schmähende Worte gesprochen. Der Sachverhalt ist durch die beeidete Aussage zweier unbefangener Zeugen und durch die unbeeidete Aussage eines dritten Zeugen rechtlich bewiesen, mit dem Beisatze, daß diese in Gegenwart so vieler Gäste vorgebrachte Aeußerung, welche eine Lästerung gegen Christus — gleich Gott enthält, allgemeines Aergerniß verursachte. Jsak Häring stellte die gegen ihn bewiesenen Umstände in Abrede und bemühte sich nachzuweisen, er habe gegen einen Zeugen, der besonders gegen die Gebräuche der Juden gesprochen und ihn hierdurch vor den Gästen habe beleidigen wollen, entgegnet, daß sie das von MoseS und Christus halten, was man ihm als Schmähung auslege, und ihnen nur daran liege, daß der Schnaps gut sei. Jsak Häring wurde mit Beschluß des k. k. Kreis»

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