Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 20 (10.5.1864)
- Date
- 1864-05-10
- Page
- Seite 300 (sequence 2)
- Language
- German
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300 die Wahrheit jenes seines Ausspruches aufrecht erhält: so beweist dies uns, daß eben eine Grundverschiedenheit in dem besteht, was die eine und was die andere Religion unter dem Messias versteht, also eine Grundverschiedenheit in der Messtasidee der beiden Religionen. Worin besteht diese nun? Es ist zwar bedeutsam, daß, während das Judenthum nach dem Vorgänge der Propheten ebenso sehr die Messiasidee an sich wie an einen persönlichen Messias geknüpft aufstellt und festhält, ohne eben in der letzteren Anschauung mehr als die Vorstellung von der Art der Verwirklichung zu finden, das Christenthum sich lediglich an den persönlichen Messias hält und diese Persönlichkeit zum wesentlichen Mittelpunkt seiner ganzen Glaubenslehre macht; ferner daß, wahrend das Judenthum selbst den Messias niemals anders als einen inspirirten und von Gott mit besonderen Eigenschaften zu seiner Mission ausgerüsteten Menschen macht, dem es sogar seine bestimmte Abstammung aus der davidischen Familie zuweist, das Christenthum in seinem Messias ein göttliches Wesen selbst findet — dennoch sind dies nur Symptome der in der Tiefe der beiden Ideen liegenden Verschiedenheit. Diese Verschiedenheit finden wir nämlich in Folgendem. Das Judenthum erkennt in der Messiasidee die dereinstige Anerkenntnis und Anbetung des einzigen, unkörperlichen Gottes, des Schöpfers der Wett, von allen Völkern der Erde, die unbedingte Erfüllung seines Willens von allen Menschen, darum die allgemeine Geltung und Uebung des Rechtes — unter Recht im höheren Sinne versteht das Judenthum auch die Liebe — und darum die allgemeine Herrschaft des Friedens. Das Christenthum hingegen sieht in der Messiasidee die Vergebung der Sünden, die Versöhnung des schon sündig geborenen Menschen mit Gott durch den Glauben. Das Judenthum faßt die Messiasidee als die Erlösung der Menschheit von Jrrthum, Unrecht und Kampf durch Erkenntniß Gottes, Recht und Frieden; das Christenthum die Erlösung von der Sündhaftigkeit durch den Tod des Messias und Erlösers und durch den Glauben an diese Erlösung und die Art, wie sie vollführt worden. Dies ist in einfachster und klarster Weise die wahre und ganze Verschiedenheit zwischen den Messiaslehren beider Religionen und diese ist groß und wesentlich genug, um eine Vermittelung zwischen beiden nicht stattfinden zu lassen. Sie erklärt aber auch die oben angeführten Momente in ihrer äußerlichen Erscheinung. Wir wollen die von uns in einem früheren Artikel angefiellte Untersuchung, wie sich dieses Dogma des Christenthums aufgebaut, hier nicht wiederholen; dem Judenthume aber war es unmöglich, darauf einzugehen. Ein Kerngedanke des letzteren ist, daß, wenn auch die nothwendigen Folgen der Sünden der Väter von den Kindern und anderen milgetragen werden, doch die Versöhnung der Schuld, die Vergebung der Sünde nur von jedem für sich durch sich allein und die Allbarmherzigkeit Gottes, durch Reue, Buße, Umkehr und guten Wandel erlangt werden kann, daß hierin außer Mahnung und Beispiel niemand etwas für den andern thun könne, daß eine jede Seele nur durch sich selbst geläutert, gesühnt und geheiligt werden könne. Dies ist die bestimmteste Lehre Mosche's, der Propheten und des ganzen Judenthums. Vergebens weist man auf den Versöhnungstag und die an demselben gebrachten Sündopfer. Die letzteren betreffen lediglich das Verhältniß der ganzen Nation, der ganzen Priesterschaft und des Hohenpriesters zu Gott und dem Heiligthume, während jedem einzelnen Israeliten die Kasteiung (orp::n DDTUÖÖ3 na 3 Mos. 23, 27. 29. 32.) d. t. die Demüthigung und Bereuung der Seele, getragen und gefördert durch das leibliche Fasten, geboten wird,*) wie denn auch jeder einzelne Israelit bei jeder einzelnen Sünde, sobald er sie bekannt hatte und bereute, ein Sündopfer zu bringen hatte (3 Mof. 4, 27. ff.). Der Versöhnungstag ist aber nur ein Mittel der Religion, den Menschen zur Reue, Buße, Besserung und dadurch zur Versöhnung mit Gott zu bringen, wie denn auch alle Lehrer des Judenthums die Wirkung des Bersöhnungstages an die aufrichtige Buße und Besserung knüpfen und z. B. sagen: wenn jemand sündigt mit dem Gedanken, der Versöhnungstag werde ihn versöhnen, den ver- *) Den klarsten Beweis hierfür gibt die Schrift 3 Mos. 16, indem sie an die Opferung am Versöhnungslage V. 16 fügt: „So versöhne er das Heiligthum wegen der Unreinheiten der Söhne Israels und wegen ihrer Missethaten in allen ihren Verschuldigungen, und also soll er thun dem Zelte der Zusammenkunft, das unter ihnen weilet inmitten ihrer Unreinheiten" (vergl. V. 33), während sie B. 29 und 30 die Vergebung der Sünden an die „Kasteiung der Seele" knüpfet: „So soll es euch zu ewiger Satzung sein: im siebenten Monat am zehnten des Monats kasteiet eure Seelen und verrichtet kein Werk; der Eingeborene und der Fremdling, der sich aufhält in eure Mitte: denn an diesem Tage wird er euch versöhnen, euch zu reinigen, von allen euren Verschuldungen vor dem Ewigen sollt ihr rein werden "