Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 19 (3.5.1864)
- Date
- 1864-05-03
- Page
- Seite 286 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3226418-3226438--22108-3259361- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
286 sondern an den vorzutragenden Lehrgegenständen sich in eben der Art wie die christlichen Kinder betheiligen, indem ein müßiger Aufenthalt in der Classe, vorzüglich in solchen Stunden, wo unvermeidlich entweder in den Heften oder an der Tafel geschrieben werden muß, nicht nur ohne besondern Nutzen, sondern auch in jeder Hinsicht störend sein und vielfache Veranlassung zu Reibungen mit den übrigen Schülern geben würde." — Müßte man bei solchem Gebühren in den heiligsten Institutionen des Judenthums, nämlich in Angelegenheiten der Synagoge und Schule, nicht unwillkürlich ausrufen: kirn üipnz rav *pN, „wahrlich, es ist (im allgemeinen) keine Gottesfurcht hier vorhanden— Zwar hat eine namhafte Anzahl angesehener Kausleute gegen das erwähnte Gutachten mittelst eines bei der Behörde eingereichten Memorials protestirt und überhaupt die Competenz der Steuerältesten, die ausschließlich nur von den steuerpflichtigen Bürgern gewählt und eigentlich nur ihre, nicht aber zugleich die Interessen der Gesammtgemeinde zu vertreten hätten, in Abrede gestellt; jedoch dürfte darüber — besonders bei dem mißlichen Umstande, daß hier das Princip eines competenten Gemeindevorstandes überhaupt noch kein positiv geregeltes ist — erst eine langwierige Verhandlung zu erwarten sein, wodurch aber jedenfalls das erwähnte Unternehmen einen bedeutenden Stoß erhalten hat. — So weit über die hiesigen geistigen Institutionen. Was die socialen betrifft, wie die Chebra Kadischa, Bikur-Cholim, Talmud-Thora, Pidjon-Schebujim, Gemiluth-Chafsodim u. s. w., so können die Verwaltungen derselben auch schon deshalb nicht immer in bester Ordnung sein, weil bei allen diesen Vereinen die Vorstände denselben durch einen gar eigenthümlichen Wahlmodus, nämlich nicht durch Ballotement, sondern durchs Loos (Kalphe) mittelst sogenannter Borrerim erwählt werden, infolge dessen nicht selten ein Individuum ans Ruder kommt, das sonst vielleicht keine einzige Stimme zu dem von ihm glücklicher- oder vielmehr unglücklicherweise gezogenen Posten gehabt hätte. Zudem circuliren wöchentlich eine nicht unbeträchtliche Anzahl Collectebüchsen, selbst die sogenannten Lern- Chebroth (wovon hier gleichfalls eine namhafte Zahl vorhanden ist, wie z. B. Chebra-Mikra, Mischna, En-Jacob, Alschich, Chai-Adam, Thilim, ja sogar eine Kinder- Chebra namens Pirche-Schoschanim) schicken jede ihre Sammelbüchsen umher und das Publicum gibt fort und fort, wobei aber "/too der an den milden Gaben und regelmäßigen Beiträgen sich Beiheiligenden selten genau erfahren, was mit dem Gelde geschieht, ob es zweckmäßig und in welcher Weise namentlich verwendet wird; indem alle diese Chebroth, fast ohne Ausnahme, ihre Verwaltungen (die zusammen über tausend Rubel Silber verfügen) ohne gehörige Controle, ohne regelmäßige Cafsa- Revision und öffentliche Rechnungsablage führen. Ja die nicht unbeträchtliche Zetteleinnahme von den angereisten fremden Ebräern*), von welcher aber der Gemeinde eine verhältnißmäßig nur geringe Revenü zufällt — wird von einem einzigen, des Schreibens und Lesens nicht einmal kundigen Individuum eingefordert, was man gleichgiltig ansieht, ohne auch nur ein Wort darüber bei der competenten Stelle verlieren zu wollen. — Hinsichtlich der geselligen Vereine, so existiren hier allerdings außer dem jüdischen Frauenvereine, welcher zum „wohlthätigen Zwecke von Zeit zu Zeit Soireen und Bälle" veranstaltet, auch noch zwei Clubs, die „jüdische Kaufmanns-Versammlung" und der populärere jüdische Club, welche aber, eine unbedeutende Armenunterstützung. abgerechnet, sonst keine zweckmäßige und namentlich die Geselligkeit veredelnde oder Kunst und Wissenschaft fördernde Tendenz, wie man solche im Auslande selbst in kleinen Städten häufig antrifst, verfolgen; da nämlich hier nur gegessen und getrunken, geraucht und gespielt, zuweilen auch ein klein wenig gezankt wird. — Soll und darf dieses aber alles so in 8taUi quo bleiben, jetzt, gerade jetzt, wo aller Orten der wohlthätige Strahl des Zeitgeistes fast in alle Lebensorganisationen einzudringen sucht? Sollen wir unseren geistigen und socialen Institutionen jenes Erbtheil unserer Väter, welche es sich nach vielen Mühen und Drangsalen Schritt vor Schritt mit vielen Opfern erkämpfen mußten, unverbeffert und in demselben Stande wie vor Jahrhunderten — ja in noch viel schlimmeren, weil in jener Zeit bei aller Unvollkommenheit doch mindestens aber viel edler Gemeinsinn herrschte, der jetzt leider fast ganz fehlt, dafür aber recht viel gemeiner ltrivialer) Sinn vorhanden ist — vegetiren lassen, damit sie endlich nach und nach völlig in Trümmer zerfallen?.' Gewiß nicht'. —- Wohlan, es lege demnach ein jeder Hand ans Werk zum edlen Baue; ein jeder fühle sich berufen zu mahnen, zu wecken und nach Kräften zu reorganisiren; an Bauma- *) Eine ohnehin für den Fremdenverkehr und indirect auch für die hiesigen Kausleute sehr lästige, noch aus der alten intoleranten herzoglichen Zeit herstammende Einrichtung.