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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-05-03 · Heft 19 (3.5.1864) · p. Seite 285

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 19 (3.5.1864)
Date
1864-05-03
Page
Seite 285 (sequence 3)
Language
German
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S8S die zu Schulzwecken bestimmt stnd, lieber für die Invaliden als für Unterricht in der Thora verwendet werden, das ist das Unrecht. Die k. k. Regierung ist nicht einseitig vorgegangen; sie hat eine Commission und Vertrauensmänner aus den ungarischen Juden berufen; sie wählte hierzu keinen ausgesprochenen Parteiführer; sie erkor Rabbiner und Laien, ein Rabbiner fertigte das Elaborat; die Vertrauensmänner beriechen unter dem Vorsitze hochstehender kaiserlicher Beamten. Mehr kann man in der That nicht verlangen, größere Unparteilichkeit und Umsicht kann nicht gedacht werden. Dennoch lehnt man sich dagegen auf, schreibt Proteste und sucht in jeder Weise das Unternehmen im Keime zu ersticken. Gewiß ist dies eine traurige Erscheinung. Aber wo wäre jemals unter den Menschen etwas erstanden, ohne von dergleichen Vorgängen begleitet zu sein? Hier kommt es auf die Ausdauer an. Dann gehen derartige Dinge bald vorüber und die Enkel erfahren nur davon wie von einem Curiosum. Wir gingen hiermit auf den eigentlichen Entwurf nicht ein, weil uns derselbe authentisch nicht vorliegt. Uns kommt es im Augenblicke nur darauf an, die Situation zu beleuchten und zu klären und unsere Meinung im allgemeinen auszusprechen. Zustände in Mitau. Aus Mitau, im April l864. (Schluß.) Was die Erziehung der weiblichen jüdischen Jugend betrifft, welche doch insofern noch wichtiger als die der männlichen zu betrachten sein dürfte, da von der zeitgemäßen Erziehung der einstigen Gattin und Mutter die eigentliche National-Reorganisation zu erwarten stehe — so sieht es in dieser Hinsicht hier noch viel trauriger aus. Bei der erwähnten hebr. Kronsschule existirt zwar seit dem Jahre 1859 ein ministeriell angeordneter Unterrichts -Cursus auch für die hebräische weibliche Jugend, bei welchem zugleich unbemittelte Schülerinnen nicht nur in den vorgeschriebenen Religionsgegenständen, sondern außer dem Cursus auch noch in deutsch und russisch Lesen und Schreiben und in der Arithmetik unentgeltlich unterrichtet werden; allein dieser Unterricht und zwar selbst in den Religionsgegenständen wird gleichfalls fast ausschließlich nur von armen Schülerinnen besucht; wogegen die Bemittelten und Reichen ihre Töchter, wenn gleich mit vieler Noth, in die christlichen öffentlichen und Privat § Töchterschulen, so gut es geht, unterzubringen suchen, wo sie aber in der Religion entweder gar keinen Unterricht genießen oder sich nicht selten entblöden, den dort vorgetragenen christ lichen Religionsunterricht mitzunehmen und sogar den Fortschritt darin in die betreffenden Censuren eintragen zu lassen. Um solchen mißlichen Umständen zu begegnen, zumal außerdem kürzlich auch noch Missionäre ihr schlaues Netz hier auszuwerfen und im Trüben zu fischen suchten*) — hat der hiesige Kaufmann und Ehrenaufseher der mitauschen hebr. Kronsschule, E. Blumenau, der sich schon früher nicht nur durch umsichtige Vertretung mehrerer Gemeindeangelegenheiten, sondern auch in der Eigenschaft als Armenvorsteher durch seinen warmen Eifer für die^ Verbesserung des Armenwesens und namentlich in Zustandebringung der Acquisition eines neuen anständigen Armenhauses ein großes Verdienst um die Gemeinde erworben hatte — die Gründung einer hebr. dreiclassigen höhern Töchterschule projectirt, an welcher nicht nur die jüdische Religion, sondern auch die üblichen Sprachen und Realwiffenschaften und zwar letztere theils durch Gymnasiallehrer theils durch befähigte Lehrerinnen gelehrt werden sollten, und zu diesem Behufe eine Beisteuer von 550 Rubel aus dem Uebcrschuffe der Gemeinde-Karrobka- Summe erbeten. Nachdem nun dieses Project so weit gediehen war, daß es von der höhern Obrigkeit gebilligt und nur noch zur Begutachtung an die hebr. Steuerältesten übergeben wurde, so daß man das Unternehmen bereits als gesichert betrachten konnte, beliebte es diesen Herren, ihr Sentiment darüber wider alle Erwartung dahin abzugeben, „daß eine derartige Schule Hierselbst überflüssig erscheine, da jeder Ebräer (sie!) seine Töchter nur in christliche Schulen (!) schicke." Eine schöne Logik! Ebräer sein und seine Kinder nur in die christlichen Schulen schicken, um daselbst wohl auch christliche Religion mitzunehmen, und außerdem aber auch noch beim Schulbesuche am Sonnabend (gemäß einer Directorial-Eröffnung vom 30. April 1859 No. 693 auf Grund einer Ministerial-Verordnung) die Verpflichtung haben, schriftlich zu erklären, „daß ihre Kinder auch an diesem Tage keine müßigen Besucher der Schule seien, *) Ausführlich hierüber in der „Kurländischen Gouvernements-Zeitung" d. I. No. 5 und in der „Allgem. Zeitg. d. Judenth." No. 10. — 19*

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