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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-04-12 · Heft 16 (12.4.1864) · p. Seite 243

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 16 (12.4.1864)
Date
1864-04-12
Page
Seite 243 (sequence 9)
Language
German
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243 Götzentempeln gleichgestellt und den ehrwürdigen Oberrabbinen, der bereits 50 Jahre sein Amt segensreich und in strenger, wahrhaftiger Frömmigkeit verwaltet, als SeKsn-mgmr« und Religionsabtrünnigen beschimpft, ihn für rituelle Entscheidungen unbeglaubigt erllärt, Schächter, welche diese Synagoge besuchen, für unzulässig, mit Juden, die es thun, solle man sich mit keinem Geschäftsverkehr einlassen, die Schire Zion von Sulzer bezeichneten sie als Gesänge der Götzendiener (afsT ■’i-1«) und sandten Schreiben dieses Inhalts an die Rabbinen und Gemeinden des Kaiserstaats. Hiergegen sind nun die drei Flugblätter gerichtet, das erste von dem aus 42 Mitgliedern bestehenden Cultusvorstande der Gemeinde in deutscher Sprache, das in so überzeugender Weise das fromme und gerechte Verfahren der Gemeinde, welche sogar, um keinerlei Zwang zu üben, die alte Synagoge völlig bestehen ließ, obgleich die Sitzeigenthumsrechte der meisten Inhaber auf die neue übertragen wurden, darlegt, daß man die Gegner nur vom Grunde des Herzens verachten kann. Das zweite in hebräischer Sprache, „Worte des Friedens und der Wahrheit" betitelt, vom greisen Oberrabbiner selbst, der mit einer wahrhaften Selbstverleugnung in den mildesten Worten seine Rechtfertigung ausführt und zeigt, daß auch nicht im entferntesten gegen irgend eine Ritualvorschrist etwas geschehen ist, und das dritte dasselbe in deutscher Sprache mit jüdischen Lettern. Wenn uns in dem Schreiben des Herrn Fischmann etwas mißfiel, so ist es der Anfang: „Zwei Gelehrte, als eifrig fromme bekannte Rabbinen meiner nächsten Nachbarschaft, haben allenthalben das Gerücht verbreitet", denn wir können Männer nicht für „eifrig fromme" ansehen, welche Vorschriften des Gesetzes von der größten Bedeutung, wie „Geh' nicht als Verleumder umher inmitten deines Volkes" und „Vor einem grauen Haupte sollst du aufstehen", sowie die talmudischen Verbote: niemanden öffentlich zu beschämen, mit Füßen treten; wir können sie zwar als „Eiferer", aber nicht als „Fromme" ansehen, welche offenbar nicht aus wirklicher Frömmigkeit sondern aus Skandalsucht und um sich einen Namen zu machen bei Ihresgleichen, die Zwietracht in den Gemeinden und unter den Glaubensgenossen auf perfideste Weise anschüren. Würden die Männer, gegen welche diese Zeloten auftreten, von nur annähernd gleicher Gesinnung sein, so würden sie die Bestrafung dieser haßerfüllten Leute leicht herbeiführen, denn ihr Gebahren gibt mehr als einen Anhaltepunkt für ein strafrechtliches Verfahren, z. B. daß sie sogar den Verkehr zwischen den Kaufleuten stören wollen. Prag, 31. März. Böhmischer Landtag. Auf der Tagesordnung stand ein Landesausschußbericht, wodurch der von 162 Repräsentanten sämmtlicher jüdischer Cultusgemeinden des Landes 1862 ausgearbeitete Entwurf einer Cultusgemeinde-Ordnung dem Landtage zur unveränderten Annahme empfohlen und einer Commission von 9 Mitgliedern zur Vorberathung zugewiesen wird. Die Commission von 9 Mitgliedern wurde dem Antrag gemäß angenommen, nachdem der Cardinal-Erzbischof die Erklärung abgegeben, daß er, wie voriges Jahr, auch diesmal seiner Stellung gemäß sich an der Debatte für einen „fremden Cultus" nicht betheiligen könne und deshalb Se. Excellenz den Präsidenten ersuche, ihn dabei „als abwesend" zu betrachten, wie er denn auch überdies glaube, daß mehrere Punkte dieser CultuSordnung zur Competenz des Landtages nicht gehörten. Pesth, 27. März. lPrivatmitth.) Mit Vergnügen melde ich Ihnen, daß unser Oberrabbiner Hr. vr. Meisel nachträglich zur Commission, welche über die Errichtung eines Rabbiner-Seminars berathen wird, berufen wurde. Es bedarf wohl nicht der Erörterung, daß durch diese Berufung noch nicht alle Lücken ausgefüllt sind; ebenso wie es gewiß ist, daß die Commission nichts einbüßen würde, wenn einige Berufene aus derselben scheiden würden. Das Uebergehen des vr. Meisel, während Herr Rabbinats-Assessor Brüll «inberufen wurde, war jedoch eine zu auffallende Erscheinung. WaS die Sache selbst betrifft, so wollen wir aufrichtig bekennen, daß wir es vorzögen, wenn Capitalien aus den verschiedenen jüdischen Fonds, die in Oesterreich vorhanden sind, genommen würden, um eine Rabbinatsschule für die Juden der Monarchie — und zwar nicht in Pesth — zu begründen. Wir geben vorläufig diese Ansicht zur Erwägung der Commissionsmitglieder. Krakau, 20. März. (Privatmitth.) In der hiesigen Altsynagoge hielten der hiesige Rabbiner und der Rabbiner vr. Kranz aus Oswiexim Dankpredigten zu Ehren des Sir Moses Montefiore und nehmen wir dies wenigstens als ein Zeichen, daß auch hier die Ereignisse der Zeit nicht ganz spurlos vorübergehen, 16

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