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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-04-05 · Heft 15 (5.4.1864) · p. Seite 228

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 15 (5.4.1864)
Date
1864-04-05
Page
Seite 228 (sequence 10)
Language
German
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228 Frankreich. Paris, im März. (Nach den Arch. isr.). Der Entwurf zum Budget für 1865 enthält eine Vermehrung für den israelitischen Cultus von 3000 Frcs., nämlich zum Gehalte zweier neuen Vorbeter und für ein in Besanxon zu ereilendes Rabbinat. Der Abgeordnete Leopold Javal wird bei der Discusston eine viel größere Vermehrung zur Aufbesserung der kärglichen Gehalter der jüdischen Cultusbeamten verlangen. — Einer der hervorragendsten Ingenieure, welche am Suez-Canal beschäftigt sind, ist Herr Sciama, ein Israelit aus einer ihrem Glauben sehr ergebenen Familie. — Ein Herr Enos aus Algier hatte im Juli 1861 seine juridischen Prüfungen gemacht und war in den Advocatenstand zu Paris ausgenommen worden. Zurückgekehrt nach Algier, verlangte er in die Liste der dortigen Advocaten eingetragen zu werden. Der Disciplinarrath verweigerte es, weil seine Eigenschaft als Franzose nicht erwiesen sei. Der Gerichtshof von Algier verwarf am 24. Februar 1862 diese Entscheidung, indem er alle Israeliten Algeriens als Franzosen anerkannte. Der Disciplinarrath trug auf Cassation an, aber am 15. Februar d. I. entschied der Cassationshof gegen den Disciplinarrath. Dieser höchste Gerichtshof erklärte die eingeborenen Israeliten Algeriens, wenn auch an einigen wenigen Orten noch einigen Specialgesetzen unterworfen, doch für Franzosen, so daß ihrem Eintritte in den Advocatenstand nichts entgegenstehe. Paris, im März. (Arell. isr.) Herr DietiSheim hat an den Senat Klagen über die Behandlung der französischen Israeliten in der Schweiz gerichtet, was um so zeitgemäßer ist, als die Erneuerung der Verträge zwischen diesem Lande und Frankreich jetzt bevorsteht. Graf Theodor von Lesseps, der Berichterstatter über diese Petition, hat sich ihr vollständig angeschlossen. Folgendes ist ein Auszug aus seinem Berichte: „ .... Ihre erste Commission, meine Herren Senatoren, hat sich durch die Thatsachen genöthigt gefunden, die Richtigkeit der Behauptungen, auf welche sich die Klagen des Petitionsstellers stützen, anzuerkennen; zugleich erklärt sie, daß sie sich den Bemerkungen, welche die Lage seiner Glaubensgenossen in der Schweiz ihn machen läßt, vollständig anschließt. Wie der Petitionssteller glaubt sie, daß man im Principe keinerlei Unterschied im Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte zwischen einem israelitischen Franzosen und einem katholischen oder protestantischen Franzosen festsetzen kann; sie billigt es ferner, daß diese Gleichheit der Rechte jenen selbst über die Grenzen Frankreichs hinaus folgen muß und daß die Grundsätze unserer Verfassung die Regierung nicht berechtigen, ihre Unterthanen je nach deren Bekenntniß auf verschiedene Weise zu beschützen. Auch bezweifelt Ihre Commission nicht, daß die kaiserliche Regierung, beseelt von dem Wunsche, diesen Grundsatz im internationalen Rechte vorherrschen zu lassen, beabsichtige, die erste Gelegenheit zu ergreifen, um die Revision der Uebereinkunft vom 30. Mai 1827 zu veranlassen, die stillschweigend die Behandlung, über welche der Petitionssteller sich beklagt, gestattet." „Diese Gelegenheit scheint sich gefunden zu haben. Man weiß, daß Verhandlungen mit dem schweizerischen Bunde zur Abschließung eines Handelsvertrages angeknüpft sind. Nun ist Ihre erste Commission benachrichtigt worden, daß die Bevollmächtigten des Kaisers nicht eher den Vertrag unterzeichnen dürfen, als bis er die Gleichheit aller Franzosen, ohne Unterschied des Glaubens, vor dem schweizerischen Gesetze, in Betreff der Zulassung Fremder zur Erlaubniß, in den Cantonen sich aufzuhalten und sich dem Handel und der Industrie zu widmen, festsetzt." „Man darf also hoffen, daß ein neuer Vertrag, welcher die Bundeseinrichtungen in dieser wichtigen Angelegenheit abändert oder reformirt, in einer nahen Zukunft dem Wunsche des Petitionsstellers genügen wird. „Im Angesicht dieser Wahrscheinlichkeit zögert Ihre erste Commission, meine Herren Senatoren, nicht, Ihnen die Ueberreichung der Petition des Herrn Dietisheim an Se. Excellenz den Minister der auswärtigen Angelegenheiten vorzuschlagen." Die Ueberreichung, welcher der Staatsrath Marchand im Namen der Regierung zustimmte, wurde ohne Widerspruch angenommen. —. In No. 11 hat derselbe Correspondent unserer Zeitung aus Bahonne, der in No. 10 über den Tod des Großrabbinen Marx referirte, berichtet, daß der Erzbischof von Bordeaux bei dem Begräbniß des ersteren die Glocken der Stadt habe läuten lassen. Dasselbe berichtete auch die France und nach ihr alle öffentlichen Blätter. Jetzt berichtigt die Paroisse von Bordeaux, daß der Erzbischof hierzu keinerlei Ordre ge-

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