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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-03-22 · Heft 13 (22.3.1864) · p. Seite 196

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 13 (22.3.1864)
Date
1864-03-22
Page
Seite 196 (sequence 10)
Language
German
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196 in Preßburg abhängig gemacht wird.*) Es sind die Herren Pinkas Frieden, Joach. Katz, Mos. Schick, Abr. Zwebner, Abr. Pserhofer, Dav. Deutsch, Wolf Fuchs, Alex Glaser, Herm. Mannheimer, Mayer Abeles, Wolf Hirschel, Menachem Eisenstadt, Jer. Löwy, Juda Oszat. — Zur Entschuldigung mancher dieser Herren mag jedoch bemerkt werden, daß sie nicht wußten, was sie thaten, da sie eben nicht deutsch lesen können. Wir haben bis jetzt nicht vernommen, daß der Schritt dieser Rabbiner irgend welchen Erfolg gehabt hätte, außer daß er in bester Form einen Chillul haschem hervorgebracht hat, und haben sich die Unterzeichner bei denkenden Menschen in großartiger Weise lächerlich gemacht. Sie haben die Bundesgenossenschaft der „Kirchenzeitung" für sich. Mögen sie sich dieser Freundschaft erfreuen. Alks Ungarn, 25. Februar. (Privatmitth.) Ich habe Sie mit den traurigen Berichten über die vielen Gemeindezerwürfnisse verschont, weil ich es für angemessener hielt, derlei krankhafte Zustände der Oeffentlichkeit und Publicität zu entziehen. Allein ich muß diesmal eine Ausnahme machen, da es sich um eine vollendete Thatsache, die allgemeines Aufsehen erregt, handelt. Herr Rabbiner Lengsfelder, dem es wohl an Pastoralklugheit fehlen mag, hat seit ungefähr einem Jahre Streit mit seiner Gemeinde zu Warasdin, wo derselbe 13 —14 Jahre bereits wirkte, und dieser anfänglich kleine Conflict ist so weit gediehen, daß dem Rabbiner gekündigt wurde. Die jüdische Presse in Oesterreich brachte von seiten des Rabbiners und des warasdiner Vorstandes das pro und onntra, aber aus allen Repliken konnte man nur entnehmen, daß Gereiztheit und Starrsinn von beiden Seiten die Ursache des ganzen Streites sind, da man Herrn Rabbiner Lengsfelder nicht das kleinste Vergehen zur Last legen konnte. Die Thakifim wußten auch bei der h. Statthalterei in Aargau die Bestätigung des Gemeindebeschlusses zu erwirken. Die Functionen des Rabbiners wurden aus folgende merkwürdige Weise bis zur Wiederbesetzung vertheilt: *) Nach einem Erlasse der Ungar. Hofkanzlei sind jetzt nur diejenigen Schüler der hiesigen Rabbinatsschule von der Militärdienstleistung befreit, welche sechs Jahre hier ununterbrochen die Rabbinatsschule besuchten. 1. Die Religionslehre wurde dem Cantor und Lehrer der hiesigen hebräischen Schule, Herrn Rosenfeld, übertragen und wird ihm hierfür, je nach der Zeitdauer, eine entsprechende Remuneration ertheilt werden. 2. Mit Führung der Matrikel und aller in dieses Fach einschlagenden Bücher wird Herr Dr. Kompert, der sich unentgeltlich dieser Arbeit zu unterziehen bereit erklärt, betraut. 3. Die Ertheilung von wie immer Namen habenden Zeugnissen wurde dem Vorsteher Hrn. Sam. Leitner übertragen. 4. Das Gebet für König und Vaterland hat der Herr Cantor Rosenfeld vorzutragen. 5. Betreffs der Trauungs-Verkündigungen wurde Folgendes festgesetzt: Die betreffenden Brautleute haben sich allererst an den Vorsteher Herrn Sam. Lettner zu wenden, welchem die nöthigen Documente zu übergeben sind und von welchem sie dann die schriftliche Erlaubniß zur Verkündigung erhalten. Letzteres Dokument ist dem Cantor Herrn Rosenfeld zu überreichen, welcher dann die Verkündigung in dem Tempel in der bisher üblichen Weise vorzunehmen hat. 6. Zur Functionirung bei Trauungen wird die Gemeinde-Vertretung Sorge tragen, einen Rabbiner aus der Nähe zu designiren. 7. Die Auskunftertheilung bei Zweifel in rituellen Gebräuchen wird dem Fachmann (?) Herrn C. Rosenthal (einem Seifensieder!!) übertragen. 8. Der in der Synagoge für den jeweiligen Rabbiner bestimmte Sitz, rechts vom Altäre (?) gelegen, wird gesperrt. Unter Einem wird jedoch dem Synagogen-Vorstande aufgetragen, dem Ex-Rabbiner Herrn Lengsselder einen andern der Gemeinde angehörenden Sitz anzuweisen. 9. Das innehabende Quartier soll, der rauhen Jahreszeit halber, bis Ende März 1864, jedoch ohne Präjudiz, belassen werden. Wir enthalten uns aller Bemerkungen und Glossen über dieses Vorgehen, die wir dem Leser selbst zu machen überlasten. Nur fragen wir, warum, hätte die Gemeinde ehrlich zu Werke gehen wollen, sie nicht ihre Angelegenheit bei einem Schieds- oder Rabbinatsgerichte nach israel. Rechte, Din-Thora, schlichten oder entscheiden ließ? Herr Rabb. Lengsfelder hat nun, wie man hört, da er als Familienvater gezwungen ist, Recurs ergriffen und an die k. Hofkanzlei in Wien appellirt. P. S. Dem Art. aus Pesth in No. 8 dieser Zei-

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