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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-03-15 · Heft 12 (15.3.1864) · p. Seite 177

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 12 (15.3.1864)
Date
1864-03-15
Page
Seite 177 (sequence 7)
Language
German
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177 und pp — Bon Paris erhielten wir eine neue Broschüre des Herrn Alexander Weill: „Le justicier de la presse avcc une loi fondamentale sur la presse“, in welcher dieser Schriftsteller in seiner bekannten scharfen und pikanten Weise gegen die Käuflichkeit und Feilheit der Presse, insonders der journalistischen, loszieht — mit wie großem Rechte, lehrt allerdings die tägliche Erfahrung. Ob aber die Vorschläge des Herrn Weill geeignet wären, seinen Zweck zu erreichen, erscheint uns mehr als fraglich. Er schlägt vor, daß jedermann ein Journal, welcher Art es sei, zu veröffentlichen das Recht habe, aber nicht vor dem dreißigsten Lebensjahre; kein Journal dürfe Annoncen und Reelrmen enthalten und dürfe keine Romane und Schriften über Kunst herausgeben; die Journale werden einem Ehrengerichte unterworfen und die Strafen bestehen in der Unterstellung des Autors unter Censur für einen Monat, drei Monate und ein Jahr, in Versagung des Rechts zu schreiben, auch in Verlust aller bürgerlichen Rechte und in Verbannung. — Bonn, 3. März. Zu dem bevorstehenden Beginn eines neuen Schulsemesters machen wir die Vorstände aller israelitischen Schul- und Lehranstalten auf die Bibelausgaben der israelitischen Bibelanstalt aufmerksam und empfehlen sie zur Einführung dringend. Bekanntlich ist in der ersten Ausgabe mit kleineren Typen, daher zu den möglich billigsten Preisen, so daß sie dem Aermsten zugänglich ist, der Pentateuch hebräisch, deutsch und hebräisch-deutsch, die ganze Bibel gleichfalls hebräisch, deutsch und hebräisch-deutsch, in der zweiten Ausgabe mit ganz großen Typen der Pentateuch hebräisch und hebräisch-deutsch, auch mit Haphtoroth und Sabbalhgebeten, zu haben, gebunden oder ungebunden, und aller Zeit durch den Commissionär, Buchhändler Louis Gerschel in Berlin <Oranienburgerstr. 27), zu beziehen, welcher bei Partiepreisen den Directionen, Vorständen oder Lehrern die möglich günstigsten Bedingungen stellen wird. Die zweite Ausgabe läßt auch an Größe der Typen, Correctheit des Druckes und Zweckmäßigkeit der Einrichtung die weitestgehenden Anforderungen nicht unbefriedigt, weshalb die Bibelanstalt sich entschlossen, auch die übrigen Theile der Bibel in dieser Ausgabe erscheinen zu lassen. Paris, im Februar. Herr de Saulcy, Senator und Mitglied der Akademie, hat aus einer Gräberhöhle im Norden Jerusalems, welcher die Eingeborenen ein hohes Alter zuschreiben und als das Grab des Kalba Sebua, eines Zeitgenossen Akiba's bezeichnen, einen Sarkophag nach Paris gebracht und im assyrischen Museum des Louvre aufgestellt. In einem Berichte der Arch. isr. heißt es: Der Gelehrte fand ein Grab, welches die Umgebung von massiven Steinen gegen alle Zerstörung geschützt halte. Als man den Grabdeckel aufgehoben, sah man eine große Person aus alter Zeit, deren einbalsamirter Körper unverletzt geblieben und mit reichen goldgestickten Tüchern verhüllt war. Aber bei der ersten Berührung der Luft war alles in Staub verwandelt. Man fand hier auch tausend Glasflaschen mit der Asche römischer Soldaten, die während des jüdischen Krieges gestorben, und ungefähr 700 Münzen. Der Sarkophag hat nur eine sehr kurze Inschrift: zwei Worte, die in einer zweiten Linie mit etwas veränderten Buchstaben wiederholt sind. Die zweite Linie besteht aus regelmäßigen hebräischen Quadratbuchstaben, die demnach ein junges Alter bezeichnen: nrob/a 77"72» Die erste Linie ist zuerst von derselben Schrift, nämlich die Buchstaben '72 -j-!L (i statt 77), die übrigen in alter syrischer Schrift, zuletzt statt des n ein n in sogenannter Raschischrift. Was man aus dieser Inschrift machen soll, ist sehr zweifelhaft, da eine Fürstin solchen Namens in der jüdischen Geschichte nicht bekannt ist. Ueber die christliche Aera geht das Monument sicherlich nicht heraus. Neustettin, 19. Februar. Um die in No. 8 dieser geschätzten Zeitung von Hrn. Nager gegen Dr. Grätz' Geschichte der Juden Band 7, S. 502 gerichtete Kritik richtig zu beurtheilen, will ich bemerken, daß der Recensent nicht aus primären Quellen geschöpft, vielmehr seine Citate aus dem Aruch abgeschrieben und auch den in demselben sich befindenden Druckfehler für baare Münze genommen, während es im Originaltext (Baba Kama f. 62 a) nicht „die Schulter", sondern scrinitim, die Chatoulle heißt. *) Noch tadelnswerther ist es, eine Autorität wie Dr. Grätz rücksichtslos anzugreifen und diesem Gelehrten ohne weiteres den Borwurf zu machen, eine „allgemein bekannte Stelle im Traetat Sabbath 142 vergessen" zu *) In meinen Scholien zum Aruch mit beigefügten Emendationen und kritischen Notizen zur rabbinischen Literatur, die hoffentlich nächstens die Presse verlassen, habe ich sub v. iran auf diesen Druckfehler hingewiesen und die Variante in Baba Kama t. 62 mit der des Aruch (sub y. jico) verglichen. Corresp.

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