Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 11 (8.3.1864)
- Date
- 1864-03-08
- Page
- Seite 162 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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162 deutschen Länder gegen die „Kreuzzeitung" und ihr pietistisches Gebühren, das sie nur als eine „heuchlerische Maske" vorthue, sich erheben und die diesem feudalen Blatte gerade den Boden nehmen, auf welchem allein es noch einigen fester« Grund findet. Die Kreuzzeitung und ihre Partei haben zu oft und zu schmählich gegen die Juden gewüthet, sie verdächtigt, geschmäht in jeder Weise, haben bei ihrem Einflüsse auf gewisse Regionen die völlige Gleichstellung, die uns durch die beschworene Verfassung gewährleistet ist, nachhaltig verhindert, als daß wir nicht, die wir uns sonst um die Streitigkeiten innerhalb der nichtjüdischen Kirchen durchaus nicht bekümmern, eine Befriedigung und Genugthuung aus diesem Vorgänge ziehen sollten. Die Kreuzzeitung, welcher die Geistlichen ihrer eigenen Kirche und Partei das Kreuz von der Stirne nehmen wollen, kann diesesmal nicht sagen, daß es „Reformjuden", Atheisten und Revolutionäre seien, welche das Verdammungsurtheil über sie aussprechen, oder auch nur, daß es rationalistische, von der Kirche abgefallene Geistliche seien. Unter den vielen Berichten, welche die öffentlichen Blätter über diese Proteste bringen, heben wir aus einer einzigen Nummer der Mgd. Ztg. nur hervor, daß die sämmtlichen evangelischen Geistlichen des Herzogthums Gotha, 13 l an der Zahl, daß in Würtemberg 762 Theologen sich dem Proteste der theologischen Facultät zu Kiel angeschlossen haben. Ein würtembergischer General-Superintendent hat in dem „Schwäb. Merk." nachstehende Erklärung veröffentlicht: „Der Unterzeichnete schließt sich der Erklärung der theologischen Facultät zu Kiel vom 25. Januar d. I. in dem Sinne mit ganzer Seele an, daß er nach wiederholter gewissenhafter Erwägung für schristwidrigen und das Ansehen des Christenthums gefährdenden Mißbrauch hält, die evangelische Lehre und insbesondere das vierte Gebot für Unfehlbarkeit und absolutistische Willkür des weltlichen Regiments zu verwenden, und daß er durch die den Seelen verderbliche Begriffsverwirrung dieser Tage für geboten erachtet, davon offenes Zeugniß abzulegen. Stuttgart, den 11. Februar 1864. Mehring, Prälat." Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 28. Februar. (Privatmitth.1 Sie haben in No. 7 das Schreiben mitgetheilt, welches einen Protest gegen die Aussagen der Herren Mannheimer und Horwitz in dem Kompert'schen Prozesse erheben sollte. Das schwächliche, wenigsagende Product ist denn auch wirklich mit 118 Unterschriften bis auf wenige sehr unbekannte Rabbinen aus allen Weltgegenden versehen worden. Daß der ganze Vorgang, in dieser Weise betrieben, gar keine Wirkung, weder auf das Publicum noch auf die hohe Staatsregierung haben werde, ist selbstverständlich, und so ist die Sache nur angethan, weiterhin mit Stillschweigen übergangen zu werden. Wien, im Februar. lPrivatmitth.) Sie haben in Ihrem Blatte die Fortschritte und Wirksamkeit des hiesigen „Vereins zur Beförderung der Handwerke unter den inländischen Israeliten" in der rechten Würdigung seines Zweckes aufmerksam verfolgt und so werden Sie auch dieses Mal aus dem eben erschienenen 21. Jahresbericht einige Daten und Sätze, die der Vorstand im Vorworte ausspricht, gern ausnehmen. In der That hat sich die segensreiche Thätigkeit des Vereins während seines 21jährigen Bestandes immerfort gehoben, und seine Wirksamkeit machte sich bis in die entferntesten Kreise der Monarchie bemerklich, und um so dringender ist der Aufruf, dem Vereine immer mehr Geldmittel zuzuführen und ihm dadurch die Möglichkeit zu schaffen, immer Größeres zu leisten. Der Bericht sagt: „Selten vergeht eine Vorstandssitzung — und es werden diese allwöchentlich abgehalten — wo nicht Knaben und Jünglinge aus Nah und Fern um Aufnahme in den Verein sich melden, und wurden in dem abgelausenen Jahre 77 neue Vereinszöglinge ausgenommen darunter fünf Zöglinge aus dem hiesigen israel. Taubstummen-Institute, welche daselbst ihre erste Bildung und Erziehung vollendet hatten und nun durch Vermittlung des Vereins einer praktischen Lebensstellung zugeführt werden. Theils von diesen neu aufgenommenen, theils von den ältern Zöglingen haben jedoch 45, durch Krankheit oder sonstige Beweggründe veranlaßt — welche letztere größtentheils in den mißlichen gewerblichen Verhältnissen zu suchen sind — die Lehre wieder verlassen. Mehrmals waren wir genöthigt, zur Wahrung des guten Namens unsers Vereins gegenüber den Meistern, und zum abschreckenden Beispiele für die andern Lehrlinge, oft verwarnte und als unverbesserlich sich zeigende Lehrlinge aus der Liste der BereinSzöglinge entweder gänzlich oder nur zeitweilig