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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-23 · Heft 9 (23.2.1864) · p. Seite 133

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 9 (23.2.1864)
Date
1864-02-23
Page
Seite 133 (sequence 9)
Language
German
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133 Wien, 10. Februar. (Privatmitth.) Da das hier neugegründete Beth-Hamidrasoh auch in diesem Blatte mehrfach besprochen worden, so mögen hier die hauptsächlichsten Bestimmungen der jetzt gedruckt erschienenen Statuten einen Platz finden. §. 1. Der Verein hat zum Zweck, ein Beth-Hamidrasch zu erhalten, in welchem Vorlesungen über die heilige Schrift, den Talmud und dessen Commentare, über die Geschichte des Judenthums und der jüdischen Literatur gehalten und eine diesem Zwecke entsprechende Bibliothek eingerichtet werden soll. §. 3. Der Verein besteht aus den Gründern und auS den ordentlichen Mitgliedern. Gründer find solche, welche mindestens lOÜ fl. zum Gründungsfonds beisteuern, und ordentliche Mitglieder jene, welche einen jährlichen Beitrag von mindestens 5 fl. leisten. §. 4. Die Fundation eines Betrages von mindestens 200 fl. berechtigt den Gründer auf den Anspruch, daß für sein eigenes oder für das Seelenheil einer von ihm zu bestimmenden Person an jedem Todes- Jahrestage (Jahrzeiti ein Abschnitt aus der Mischna vorgetragen und das übliche Kadischge&et im Beth- Hamidrasch verrichtet werde. Zu diesem Zwecke werden auf einer dazu bestimmten Tafel im Beth-Hamidrasch die Namen und Sterbetage derer verzeichnet, für welche eine so geartete Fundation gemacht wurde. §. 7. Der Verein wird nach Maßgabe seiner Einkünfte für diejenigen, welche ständige Borträge zur Belehrung seiner Mitglieder halten, besondere Remunerationen bestimmen. §. 8. Der Verein constitnirt sich nach erfolgtem Zusammentritte von mindestens einer solchen Anzahl von Mitgliedern, deren Beiträge eine jährliche Brutto- Einnahme von 1000 fl. sichern. Pesth, 7. Februar. (Privatmitth.) Bei der letzten Sitzung der Schulsection ist die Genehmigung vom Vorstände mitgetheilt worden, die Knaben-Gemeindeschule bedeutend zu erweitern, und es sollen überall Parallel-Classen entstehen. Jetzt besuchen an 800 Knaben die Gemeindeschule und die Schülerinnen an der israelitischen Mädchenschule belaufen sich laut Classenausweis auf 420. Die Zahl der Lehrer an den Gemeinde-Instituten sind: 14 männliche und 4 weibliche Kräfte, die mit solcher Zufriedenheit wirken, daß die Gemeinde sich glücklich schätzt, solche Lehrer zu besitzen. Außer den genannten zwei Instituten haben wir eine israelitische Kinder-Bewahr-Anstalt, die die Gemeinde erhält und welche den Hrn. Kohänyi zum Leiter besitzt, der als Bewahrlehrer sich viele Verdienste erwarb, so daß er bei der Ungar, christlichen Bewahrpräparandie auch als Lehrer wirkt. Soeben erschien von ihm ein Werk auf diesem Gebiete, welches sehr gelobt wird. — In No. 6 Ihres geschätzten Blattes erlaubt sich ein Correspondent über den Religions-Unterricht in den israelitischen Schulen Ungarns den Stab zu brechen und Behauptungen aufzustellen, die sich wahrhaftig nicht bestätigen. Erstens ist das Religionsbuch Nethib Emuna in Ungarn als Lehrbuch in den israelitischen Schulen Ungarns nicht häufig eingeführt gewesen. So finden wir es nicht in den Schulen Pesth, Ofen und Altofen, Miskolcz, Veszprim und Szegedin, Liptosz, Miklos, Eperies, Neutra und Neuhäusel, Preßburg, S. a Ujhely und Großwardein, Szärdahely und Ranisa u. a. m. und doch sind diese Gemeinden die größten unseres Vaterlandes. Zweitens ist es eine Anmaßung, zu behaupten, daß die weibliche Jugend an dem Religions-Unterricht keinen Antheil nimmt und daß die Lehrer bei öffentlichen Prüfungen die Fragen aus dem Buche herauslesen >?)! So weit unsere ausgebreitete Bekanntschaft reicht und so oft uns die Gelegenheit es erlaubte, auf den Ferienreisen den Prüfungen in den israelitischen Schulen Ungarns beizuwohnen, haben wir uns vom Gegentheil nur überzeugt. Es ist dies eine freche Lüge, zu behaupten, daß die weibliche Jugend keinen Antheil an dem Religionsunterricht nimmt. In Preßburg waren wir überrascht von den Leistungen der Lehrer in der von Tedesco gestifteten Mädchenschule, indem die Schülerinnen den Beweis lieferten, Kenntniß der jüdischen Geschichte zu haben, viele Gebete übersetzen zu können. Gleiches fanden wir in den Gemeinden Arad, Sapa, Veszprim und Pesth. Die Herren Rozasi, Rosenberg und Weiß sind Männer, die das Fach verstehen und berufen sind, ein solches Institut zu leiten. Es ist hier auch ein Sabbath-Gottesdienst mit Exhorte für die weibliche Schuljugend eingeführt, welches dem Herrn Einsender gewiß unbekannt ist, und diese treffliche Einrichtung fand in Ungarn eine verbreitete Nachahmung. Endlich ist der Religions-Unterricht, soviel wir wissen, nirgends ein mechanischer und am wenigsten in Pesth. Soliak, Rabb.-Cand. 9

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