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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-23 · Heft 9 (23.2.1864) · p. Seite 130

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 9 (23.2.1864)
Date
1864-02-23
Page
Seite 130 (sequence 6)
Language
German
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130 Stadtverordneten - Versammlung zurück, in welcher er mit kurzer Unterbrechung seit dem Jahre 1853 thätig war und wo ihm 1863 und wiederholt in diesem Jahre die Auszeichnung zu Theil ward, Stellvertreter des Vorsitzenden zu werden. In weitumfassenderer Weise als in der städtischen Verwaltung fand er Gelegenheit, sein Wissen und seine Wirksamkeit zu entfalten als Mitglied des deutschen Parlaments in Frankfurt und als Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses. Was er in diesen verschiedenen Stellungen gewollt und geleistet, alles beweiset sein Streben nach höchster, edelster Sittlichkeit; er vermochte nicht anders, als edel zu denken und edel zu handeln. Ein Mann von solchen Eigenschaften mußte leicht der Mittelpunkt eines großen Freundeskreises werden; Männer von gleicher Gesinnung und gleichen Grundsätzen sammelten sich um ihn; er leuchtete ihnen voran durch die Lauterkeit des Charakters, durch Ausharren im Hoffen und durch Beständigkeit in der Treue. Seine vermittelnde Natur war geeignet, die Gegensätze auszugleichen und Eintracht herzustellen, wenn Gefahr drohte, der Meinungen wegen auseinanderzugehen. In solchem Sinne hat er gewirkt mit jugendlicher Begeisterung für das Wohl unserer Stadt und für das Heil des Vaterlandes. Deutschlands Größe und Zukunft lag ihm tief und innig am Herzen; mit Bekümmerniß hat er jeden Rückschritt empfunden und gedacht und gerungen, um dazu beizutragen, unsermVolk auf die ihm durch Sitte und Bildung gebührende Höhe zu verhelfen. Es war ihm nicht beschieden, seine Hoffnung auf eine bessere Zeit verwirklicht zu sehen; mit gebrochenem Herzen hat er die Welt verlassen. Was er zunächst unserer Stadt und den Mitbürgern gewesen, bezeugt die allgemeine Liebe und die Treue, welche sich kund gaben. Uns aber, die wir alle ihm persönlich nahestanden, trifft ein unersetzlicher Verlust. Stets eine hervorragende Stellung unter uns einnehmend, ward keine Frage von Bedeutung ohne seine Betheiligung erörtert; sein Urtheil, mild in Worten, war stets klar und entschieden. So lassen Sie uns denn sein Andenken in Ehren halten; er wird in unserer Erinnerung fortleben und die dankbaren Mitbürger werden seiner gedenken als des Bildes eines braven, sittlich großen Mannes. Er ruhe in Frieden!" Oefter wurde diese Rede durch die tiefe Bewegung des Redners unterbrochen. Als derselbe geendet, richtete er dann an die Mitglieder der Versammlung das Ersuchen, sich in corpore an dem Leichenbegängniß des dahingeschiedenen Freundes, welches am Montag früh 9'/2 Uhr angesetzt ist, zu betheiligen. Der Stadtverordnete vr. Marggraff widmete alsdann noch dem Verstorbenen einige Worte ehrenden Andenkens. Vom 6. bis zum 14. Jahre habe Veit seine ldes Redners) Schule besucht, später habe er seine Gymnasial- und Universitätsbildung überwacht und er habe sich stets und überall seine ungetheilteste Achtung und Liebe erworben. Hervorheben wolle er nur noch, daß vr. Veit niemals einen Unterschied zwischen den Bekennern der verschiedenen Religionen gekannt habe. — Es schloß sich daran eine kurze Besprechung an, in welcher Art die Betheiligung der Versammlung an dem Leichenbegängniß stattfiuden, namentlich, ob man sich einzeln nach dem Sterbehause begeben oder sich im Sitzungssaale versammeln und dann im Zuge dorthin begeben solle. Von seiten des Stadtver. vr. Lövinson wurde dann der Vorschlag gemacht, daß man abwarten solle, ob ein Traucrgottesdienst in der Synagoge stattfinden werde. Sollte dies der Fall sein, so möchten die Mitglieder sich nach der Synagoge begeben, andernfalls aber in ihrem Sitzungssaale versammeln, hier den Leichenzug erwarten und sich demselben dann anschließen. Der Vorsitzende Hr. Kochhann fügte dann hinzu, daß er allerdings, nachdem ihm der Todesfall bekannt geworden war, zuerst den Gedanken gehegt habe, den Sarg hier aufzustellen und von hier aus die Beerdigung stattfinden zu lassen. Da ihm aber bei Gelegenheit einer persönlichen Erörterung gesagt worden, daß dies nach dem jüdischen Beerdigungsritual nicht zulässig sei, so habe er den Gedanken aufgegeben. Die Versammlung schloß sich alsdann dem Vorschlag des Stadtv. vr. Lövinson an und es wurde noch nachrichtlich von dem Vorsitzenden Kochhann ausgesprochen, daß, im Fall den Mitgliedern keine besondere Mittheilung zugehen sollte, dieselben sich am Montag vormittags um 9 Uhr im Sitzungssaals einfinden möchten. Zum Zweck der Benachrichtigung der etwa heute nicht anwesenden Mitglierer über die gefaßten Beschlüsse wurde dann der Namensaufruf vorgenommen und mit dem nochmals einstimmig gefaßten Beschluß, daß die Betheiligung der Mitglieder an dem Leichenbegängniß in corpore stattfinden solle, die Sitzung nach etwa halbstündiger Dauergeschlossen. —. Der Bericht über das Leichenbegängniß lautet folgendermaßen: Das gestern stattgehabte Leichenbegängniß des

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