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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-16 · Heft 8 (16.2.1864) · p. Seite 115

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 8 (16.2.1864)
Date
1864-02-16
Page
Seite 115 (sequence 7)
Language
German
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115 weil die Aufhebung dieses Verbots nicht hierher gehöre und der Staat überhaupt nichts erlauben sollte, was die kirchlichen Behörden geradezu verbieten. Das hohe Haus lehnt den Artikel ab. Ein weiterer Zusatzartikel, der von der Kammer der Abg. vorgeschlagen wird, bestimmt, daß die Gerichtsbarkeit in Ehesachen der Israeliten dem Obertribunal unter Beiziehung eines Rabbiners znstehen soll. Die Commission beantragt, demselben beizustimmen und das hohe Haus erklärt sich hiermit einverstanden. Ebenso stimmt sie den Art. 2 und 3, elfterem in der von der Kammer der Abg. festgestellten, letzterem in etwas veränderter Fassung bei, versagt dagegen den weiteren Beschlüssen des jenseitigen Hauses ihre Genehmigung, wonach der Regierung gegenüber die Geneigtheit ausgesprochen werden soll, für arme israelitische Gemeinden Exigenzen zu Armen- und Schulzwecken zu verwilligen. Es kommt nun darauf an, wie sich die 2te Kammer zu den Differenzpunkten verhalten werde. Nekrolog. | Baireuth, 4. Februar. Wir haben einen großen Verlust erlitten. Der Landtagsabgeordnete und königl. Advocat Dr. Fischet Arnheim ist uns entrissen worden. Der Verblichene war der einzige Sohn frommer, tugendhafter und angesehener Eltern und wurde hier geboren am 23. Februar 1812. Mit aller Sorgfalt und Liebe warv er von seinen Eltern in Frömmigkeit und Sitteneinfalt erzogen. Keine Kosten scheuten sie, um durch Hauslehrer den Sohn in der Kenntniß der heiligen Schrift und des Talmud zu unterrichten, und sein Geist weilte sein ganzes Leben durch mit Vorliebe bei diesen Gegenständen. Nach der Absicht der Eltern sollte er deren Geschäft übernehmen. Allein sein Geist fühlte das Bedürfniß, sich einen weiteren Wirkungskreis zu wählen. Mit 17 Jahren hatte er durch Selbststudium die Kenntnisse gesammelt, um die oberste Classe der k. Studienanstalt dahier besuchen zu können. In München und später in Erlangen lag er mit Eifer dem Studium der Rechtswissenschaft ob. Nachdem er rühmlich die Staatsprüfung bestanden und den Doctorgrad erlangt, trat er seine practische Laufbahn an bei dem k. Landgerichte hier, alsdann bei dem k. Kreis- und Stadtgerichte und als Concipient bei dem k. Advocaten Hrn. vr. Mäher hier. Aber viele Jahre mußte er warten, bis er das Ziel seiner Wünsche erreichte; im Jahre 1848 erst ward er zum k. Advocaten in Naila ernannt und kurze Zeit darauf hier in seiner Vaterstadt. Ueber seine tiefen und umfassenden Kenntnisse der Rechtswissenschaft geben die zuständigen Stimmen die unbedingteste Anerkennung, das uneingeschränkte Lob zu erkennen. In seiner Thätigkeit als Anwalt war er unermüdlich, uneigennützig im höchsten Grade und für die ihm anvertrauten Angelegenheiten wie für das Seine besorgt. Es ist ein ehrendes Zeugniß für ihn, es ist ein ehrendes Zeugniß für seine Wähler, daß schon ein Jahr, nachdem er als Advocat seine Tüchtigkeit und Uneigennützigkeit gezeigt, er zum Abgeordneten der Wahlkreise Hof und Münchberg gewählt ward, welche bis zu seinem Tode ihren Abgeordneten in ihm verehrten, bis zu seinem Tode ihn viermal wählten, wobei zu bemerken, daß in seinem ganzen Wahlbezirke kein Jude wohnt. Und das hat er nicht erlangt durch geräuschvolles Hervortreten; nein, still, bescheiden und anspruchslos war er stets bei seinen großen Vorzügen. Weil er die Ehre nicht suchte, suchte die Ehre ihn auf, und die Gemeindebehörden von Hof, seine vielen Verdienste würdigend, ernannten ihn zu ihrem Ehrenbürger nach Genehmigung Sr. Majestät des Königs und überbrachten ihm die Urkunde darüber nach München durch eine feierliche Abordnung. Die Vertreter des Volkes ehrten ihn mit ungetheilter Hochachtung seiner Kenntnisse, seiner Anspruchslosigkeit, seines besonnenen Strebend für des Landes Wohl. Ihr Vertrauen ehrte ihn durch die Wahl in die wichtigsten Ausschüsse (Justiz- und Beschwerde-Ausschuß) und zuletzt noch wurde seine reiche Gesetzeskunde gewürdigt durch die Wahl in den Gesetzgebungs-Ausschuß der zweiten Kammer. Siech und krank ging er im vorig. Monat zu den Berathungen des Gesetzgebungs-Ausschusses; dies Opfer glaubte er seinem Vaterlande bringen zu müssen und ward so ein Opfer seiner Gewissenhaftigkeit. Am 31. Januar verschied er zu München. Wir heben diese Worte aus der trefflichen Grabrede des hiesigen Rabbinen vr. Fürst heraus, die auch gedruckt erschieucn, und fügen Folgendes hinzu: Eine Deputation von der Stadt Hof, von Münchberg, darunter die Bürgermeister in Uniform, waren auf die Kunde, daß die Leiche von München hierhergebracht und hier bestattet werde, zur Beerdigung hier erschienen. Der Präsident der Regierung von Oberfranken nebst allen Regierungsräthen, eine Menge anderer Beamten, die Geistlichkeit beider Consessionen von

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