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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-16 · Heft 8 (16.2.1864) · p. Seite 114

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 8 (16.2.1864)
Date
1864-02-16
Page
Seite 114 (sequence 6)
Language
German
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114 Exod. 15, 25. 2 Sam. 23, 1. Ps. 90, 17. 119, 122. Prov. 3, 24. „Daraus bildet nun der Sohar ein Verbum °p?a^ “pEDnna, „„die Welten wurden begründet."" Daß Eca und DD3 zwei verschiedene Radices sind, haben wir soeben gesehen. Das Wort kann daher nicht „begründet" übersetzt werden, sondern nach der kabbalistischen Emanationslehre würde richtiger sein: „Die Welten haben sich getränkt", d. h. sie haben den ewigen Glanz und Segen bekommen. Auf ähnliche Weise drücken sich die Kabbalisten in einer andern Stelle aus. „So wie das Blut in den Adern fließt, von einer Ader in die andere, hierhin und dorthin, an diesen und an jenen Ort, so tränken sich auch die Kanäle des Weltkörpers wechselseitig und theilen sich das Licht einander mit, bis alle Welten den ewigen Glanz und Segen erhalten haben." „Der Stamm bedeutet im Aramäischen lediglich „„ausschlagen mit den Füßen""; im Sohar dagegen wird es als „„schlagen"" schlechthin gebraucht." Das Wort wird im Talmud nicht nur in der Bedeutung ausschlagen gebraucht, wo es dann, wie Dr. Fürst in seinem Handwörterbuche richtig bemerkt, dem hebr. ttyzi. entspricht, sondern kommt öfters in der Bedeutung schlagen vor. Hier will ich nur zwei Stellen hervorheben, wo es für schlagen schlechthin gebraucht wird. In Erubin 53 heißt es: «x> jtütt NVttbn ainrtb jrnrDtüN Nnm rrn irambn cp*)* „Berura fand einen Schüler, der still lernte, da schlug sie ihn" und Baba Kama 62: „Ein Mann hat rr-nm ansnra W22N anaa geschlagen auf die Schulter seines Gefährten", in beiden Stellen kann nicht ausschlagen mit den Füßen gemeint sein. Uebrigens wird die Radix im Arabischen allgemein für heftig zuschlagen gebraucht. Nager. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Frankfurt a/M., im Januar. (Privatmitth.) Die völlige Gleichstellung des jüdischen Cultus mit den übrigen, die in Deutschland noch in so weiter Aussicht steht, hat endlich ihren ersten Schritt vollbracht. Und wo? Im „Frankfurter Börsenkalender", den die Redaction der „Neuen Frankfurter Zeitung" — keine Juden — herausgegeben. Da stehen in drei Colonnen nebeneinander der „Protestantische, Katholische und Israelitische Kalender" und der letztere enthält (in deutscher Schrift) die Angaben der jüdischen Monate, Neumondssegen, Neumonde, der Tekusa, der Fest- und Fasttage, den Sidroth (nämlich welchen Theil der Thora jede Sidra befaßt mit Zahlen) u. s. w., so daß er den vollständigen Luach gibt. Wir glaubten dies hier bemerken zu dürfen, da es uns sonst noch nirgends vorgekommen, indem sonst gewöhnlich der jüdische Kalender auf den untern Theil der Seiten verwiesen und sehr unvollständig ist. Stuttgart, 1. Februar. In ihrer 11. Sitzung ging die würtembergische Kammer der Standesherren zur Berathung des Gesetzentwurfs über die bürgerlichen Verhältnisse der israelitischen Glaubensgenossen über; Res. Freih. v. Linden. Die Commission beantragt unveränderte Annahme des Art. 1, dem auch die Kammer der Abgeordneten beigetreten ist, will aber nach Art. 1 des Gesetzentwurfs einen neuen Artikel folgenden Inhalts einschalten: „Die Betheurungsformel der Israeliten bei allen Eiden besteht in den unter Aufhebung der rechten Hand zu sprechenden Worten: Ich schwöre, so wahr mir Gott helfe!" Der Justizminister v. Wächter-Spittler führt aus, daß die israelitische Oberkirchenbehörde und eine Conferenz der Rabbiner des Landes sich für Abänderung des seitherigen Judeneides ausgesprochen hätten, und erklärt, daß er sich mit dem Anträge der Commission einverstanden erklären könne. Auch der Minister des Innern tritt dem Princip der Commission bei, glaubt aber, daß die Aufnahme eines besondern Artikels nicht nothwendig sei. Dircctor v. Geßler ist der Ansicht, daß interimistisch, bis zu Einführung einer allgemeinen Eidesformel durch die zu erwartende Civilprozeßordnung, die beantragte Formel wohl angenommen werden könne. Die hohe Kammer stimmt den Anträgen der Commission bei. Nach Art. 1 hat die Kammer der Abgeordneten nachstehenden Artikel eingeschaltet: „Die Religionsverschiedenheit zwischen Christen und Israeliten bildet kein bürgerliches Ehehinderniß. Auf Ehen zwischen Christen und Israeliten findet das Gesetz vom 1. Mai 1855 Anwendung." Die Commission beantragt, diesen Zusatzartikel abzulehnen. Staatsrath v. Geßler erklärt sich für Beibehaltung dieses Artikels, der Justizminister v. Wächter-Spittler spricht dagegen,

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