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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-16 · Heft 8 (16.2.1864) · p. Seite 112

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 8 (16.2.1864)
Date
1864-02-16
Page
Seite 112 (sequence 4)
Language
German
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112 porschießt. Seit zwei Jahrtausenden wird die Axt des Geschickes nicht müde, diesen Stamm immer von neuem zu zerspalten, in immer andere Theile zu zerschlagen und zu zersplittern und die abgehauenen Spähne in immer größeren Entfernungen über die Oberfläche der Erde zu zerstreuen, und nirgends fallen jene auf unfruchtbaren Boden, wo sie liegen bleiben und verwesen; sondern kaum sind sie niedergefallen, treibt es in ihnen mit Macht und gestaltet sich zu einem lebendigen Organismus. Fürwahr, wem die göttliche Vorsehung einen solchen Lebensvigor verliehen hat, der bedarf, um kräftig fortzucxistiren, keiner beschränkten Localltät, darin seine Wurzeln zu befestigen, vielmehr würden dadurch gerade seiner ihm von Gott eingesenkten Expansionskraft Schranken gesetzt und Fesseln angelegt. Es gibt viele Leute, die da glauben, man müsse schonend gegen den Aberglauben der Leute verfahren, „wenn er nur nichts schade"; wenn einmal die Menschen in diesem Aberglauben ein wenig Trost und Ruhe fänden und kein offenbarer Schaden daraus erwachse, so müsse man sie gewähren lassen. Solche Behauptungen sind weitaus schädlicher, als diese gulmüthigen Leute glauben, und können nur von solchen ausgestellt werden, welche die Geschichte überhaupt und die Geschichte des Aberglaubens insbesondere nicht kennen! O, ihr ahnet nichts von den Schrecken des Aberglaubens, von den furchtbaren Wirkungen desselben; ihr wisset nicht, wie er aus einem kleinen, unscheinbaren Keime zu einer Tod und Verderben bringenden Gewalt auswächst, die Geister ganzer Jahrhunderte mit Nacht erfüllt und ihnen das glühende Molochsschwert in die Hand gibt! Ja, was heute ein harmloses Spiel scheint, kann morgen ein weltbeherrschenber, bluttriefender Ernst sein, und der Zündstoff des Aberglaubens ist überall in den Volksmassen noch so sehr verbreitet, daß es nur eines Funkens bedarf, um einen furchtbaren Brand zu entzünden. Darum dürfen wir niemals unterlassen, gegen jede Art von Aberglauben anzukämpfen, so unscheinbar dieser auch sein möge, denn da ist es gerade noch Zeit; hat er sich erst einmal wieder zu seiner vollen Stärke entwickelt, dann vermögen wir nichts wider ihn. Diese Gedanken wurden jüngst in uns so recht lebendig, als uns eine soeben in Quedlinburg erschienene Schrift vorkam: „Zwei Hexenprozesse aus dem Jahre 1688, geführt bei dem hochfürstlichen Amte zu Ballenstedt." Damit uns niemand der Parteilichkeit zeihe, führen wir Folgendes aus einer aus christlicher Feder geflossenen Einleitung an: „In den früheren Zeiten des Christenthums war, von der Dämonologie der Kirchenväter genährt, die einfache Zauberei aufgekommen, doch trat sie im ganzen unschuldig genug auf und wurde lediglich mit kirchlichen Bußen geahndet, die bürgerlichen Gesetze traten erst später hinzu, doch ohne daß das Extrem der Todesstrafe eine Rolle gespielt hätte. Noch vierhundert Jahre nach Karl dem Großen kam fast keine Hinrichtung von Zauberern oder Hexen vor, erst das 13. Jahrhundert bildete einen Wendepunkt in der Geschichte des Zauberwesens und brachte eine Zeit der Schrecknisse mit sich: die eigentlichen Hexenprozesse begannen und erfüllten, Hand in Hand mit den Ketzerprozessen, welche Scheiterhaufen anzündelen, das Abendland mit Thranen und Blut. Der Umfang der Zauberei erweiterte sich, es handelte sich jetzt nicht mehr blos um Beschädigung von Menschen, Thieren und Fluren, Liebeszauber, geheimnißvolle Heilung und Wettermachen als einzelne untereinander verbundene Künste, vielmehr sammelten sich alle diese Begehungen und noch andere dazu als Radien in einem gemeinsamen Mittelpunkt, der nichts anderes war als ein vollendeter Teufelscultus. Das ausdrückliche oder stillschweigende Bündniß mit dem Satan, die ihm dargebrachte obscöne Huldigung und Anbetung, die intimsten Beziehungen zu ihm und seinen Dämonen, die Lossagung von Gott, die förmliche Verleugnung des christlichen Glaubens, die Schändung des Kreuzes und der Sacramente, dieses alles wurde wesentliches Attribut der neuen Zauberei und stellte dieselbe scheußlicher hin als alles, was die alte Zeit jemals unter diesem Namen begriffen hatte. Jetzt erhob die Kirche das Panier der blutigen Verfolgung, und das bürgerliche Gesetz trug ihr eine Zeit lang das Schwert vor, um dasselbe zuletzt selbständig zu führen, weshalb denn auch später in protestantischen Ländern ganz ebenso gegen die Hexerei gewüthet wurde wie in katholischen. So schleppten sich die Hexeuprozesse bis in die erste Hälfte des 18. Jahrhunderts fort, und erst dem großen Thomasius gelang es, seinen Zeitgenossen hinsichtlich des abscheulichen Hexenwahnes Scham einzuflößen." „Im Erzbisthum Mainz starben allein in dem Amte Mutich und Amorbach während des Jahres 1602 gegen 300 Menschen den Feuertod; im Hochstist Würzburg wurden von 1627 bis 1629 über anderthalbhundert

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