Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 7 (9.2.1864)
- Date
- 1864-02-09
- Page
- Seite 97 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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97 Einige kritische Blicke auf Zweck und Grund der Gesetze nach Maimonides. m. Im 35. Abschnitt theilt Maimonides sämmlliche Ge- und Verbote in 14 Classen ab, nicht ganz gleich der Eintheilung in seiner Mischna-Thora, doch wiederum nicht mit so wichtigen Verschiedenheiten, daß wir hier näher daraus eingehen sollten. Er nimmt alsdann jede Abtheilung durch und verweilt bei Einzelnem länger, wenn ihm eben der Zweck nicht „von selbst einleuchtend" erscheint. So bei seiner zweiten Classe der Verordnungen, nämlich Hilchoth Aboda Sara. Maimonides räumt dem Zwecke des Gesetzes, den Götzendienst zu beseitigen, einen sehr großen Platz ein und wie er schon das ganze Opfergesetz, also mit Heiligthum und Priesterschaft, nur darum gegeben glaubte, um dadurch den Götzendienst zu verdrängen, so thut er dies auch mit vielen anderen Vorschriften, deren tieferes Verständniß ihm bei dieser vorgefaßten Meinung entging. Wir sagen dies zunächst in Bezug auf seine Beschränkung des vielfach besprochenen rpn auf das Verbot aller götzendienerischen und mit dem Götzendienste in irgend einer Beziehung stehenden Sitten und Gebräuche, wie z. B. aller Zauberkünste, Wahrsagerei u. s. w. Denn wenn wir auch der entgegengesetzten üblichen Auslegung auf alle und jede Dinge bis Kleidung und Sprache, Geberden und Manieren — bekanntlich gehört bei einer gewissen Partei auch das Schaukeln beim Gebete zum eigenthümlichen Wesen der „Jüdischkeit" — entschieden entgegentreten, so sollte doch das Verbot „nicht in den Satzungen der ldamaligen heidnischen) Völker zu wandeln", sich auch nicht blos auf das specifisch Götzendienerische beschränken, wie Maimonides will, sondern auch die Gesetze der Sittlichkeit und des Rechtes einschließen, z. B. die Keuschheits- und Reinigkeitsgesetze, die Blutrache, das Sclaventhum u. s. w. Hierüber entscheidet die Stellung in 3 Mos. 18, 3. vollständig. Nicht durch Aeußerlichkeiten, durch Dinge, die nur die äußere Erscheinung betreffen, wollte das Gesetz die Israeliten von den damaligen Völkern unterschieden wissen, nicht daß es gleich äußerlich als ein von aller Welt verschiedenes Volk erkannt werde und niemals das Gute und Nützliche von anderen Nationen annehmen dürfe — wohl aber sollte Israel durch die Beseitigung sowohl aller götzendienerischen und den Menschen entstellenden und entweihenden Gebräuche als auch durch die Verwirklichung der höchsten Principien der Liebe und des Rechts im Leben des gesammten Volkes wie aller Einzelnen, endlich durch eine innere Heiligung, welche die Annäherung an Gott enthielt, sich als das durch den Empfang der Gotteslehre geweihte Religionsvolk in allem bekunden. „Ihr sollt nicht wandeln in den Satzungen der Völker" heißt daher nicht blos negativ: ihr sollt nicht thun, was bei den anderen Völkern Brauch ist, sondern auch positiv: ihr sollt die Gesetze Gottes halten, um euch zu „heiligen", in Recht, Liebe und Heiligung zu wandeln. Dies ist sicher der wahre und richtige Sinn dieser Worte und wir können ihn weder mit Maimonides blos auf götzendienerische Gebräuche beschränken, noch mit den Rabbinen auf Aeußerlichkeiten, die keinen wesentlichen Werth haben, ausdehnen, sondern müssen ihnen die positive höhere Bedeutung zuschreiben, alle Gesetze, Sitten und Bräuche, welche der Gotteslehre, dem Rechte, der Liebe und der Heiligung widersprechen, von uns fern zu halten und dem göttlichen Gesetze treu anzuhangen. Denselben Weg verfolgt nun Maimonides auch im einzelnen. So erklärt er das Verbot von (Abschnitt 37) nur aus dem Grunde, weil die Götzenpriester sich ein Kleid aus dem Pflanzen- und Thierreiche iLeinen und Wolle) zu verfertigen pstegten. Auch das Verbot, daß ein Mann die Kleider eines Weibes und umgekehrt tragen dürfe, will er aus einem götzendienerischen Brauche herleiten, wenn er bei diesem auch eine sittliche Veranlassung zuläßt. Nicht minder ist ihm das Gebot, die Früchte eines Baumes in den drei ersten Jahren zu verbrennen und im vierten Jahre vor dem Herrn zu essen, nur eine Vermeidung der götzendienerischen Sitte, die Früchte der ersten Jahre zu Opfern zu verwenden oder im Götzentempel zu verzehren. Und endlich ist ihm das Gesetz Klaim (ctk^s) und Klai Kerem nichts als der Gegensatz zu heidnischem Aberglauben, der beim Pfropfen der Bäume angewendet wurde und der in dem Zusammensäen zweier Getreidearten das besondere Gedeihen der Pflanzen fand. Allem diesem Aberglauben und heinischen Brauch entgegenzutreten, wurden nach Maimonides diese Gesetze gegeben. Auch hier also kennt er keinen selbständigen Zweck und läßt die heidnische Sitte beibehalten, nur daß den Götzen der einzige Gott substituirt wurde. Indem wir uns auch hiergegen erklären müssen, heben wir besonders hervor, daß Maimonides seine Nachrichten über derartige Gebräuche aus sehr späten Schriften, wie „die Agricultur der Nabatäer" oder dem Buche „Tumtum" entnimmt, so daß die von ihm angeführten