Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 6 (2.2.1864)
- Date
- 1864-02-02
- Page
- Seite 86 (sequence 10)
- Language
- German
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88 unserer CultuS-Jnstitute in Erwägung ziehen, daß ein gedeihlicher religiöser Fortschritt von Besonnenheit und Mäßigung, von ruhiger Einsicht in die gegebenen Verhältnisse, sowie von schonungsvoller Rücksicht bedingt ist, und daß jedes Uebcrslürzen der guten Sache eher nach« als vortheilhaft werden muß. Möchte man sich den Rabbiner Dr. Geiger zum Muster nehmen, welcher zu Gunsten seiner Gemeinde in Frankfurt a. M. jetzt manche von ihm hier eingeführte Reformen im GotteSvien ste wieder aufgegeben hat und selbst den bekannten Zusatz im Segensspruche beim Vorlesen aus der Thora (Mikol hoamim) *) wieder laut und vernehmlich ausspricht. Möge man zur Erreichung des großen Zieles, zur Herstellung eines eigenen würdigen Gotteshauses, sich nicht an so kleinliche, ans Lächerliche streifende Formalitäten anklammern, wodurch man nur in den Fehler jener starren orthodoxen Buchstabendiener verfällt. Kleve, im Januar. (Privatmitth.) Der 10. Januar war als der Tag des 1 ÜOjährigen Bestehens unserer «w'-ip man für die Mitglieder dieses Vereins und, da in demselben fast alle hiesigen jüdischen Familien vertreten sind, für die ganze Gemeinde ein ebenso bedeutungsvoller wie freudiger Tag. Abends 6 Uhr vereinigten sich sämmtliche Mitglieder der man in einem dazu bestimmten Locale zu einem feierlichen Abend- Gottesdienste, bei welchem Herr Schütz, der 50 Jahre hindurch als Vorstandsmitglied für das Gedeihen des Vereins eifrig bemüht war, eine tiefergreifende Festrede hielt und welcher ein fröhliches Mahl folgte. N. W. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 19. Januar. (Privatmitth.) Der Prozeß Kompert's ist bereits beendet, vr. Kompert hat auf die angemeldete Berufung verzichtet und erklärte sich mit der Strafe von 40 fl. zufrieden, ebenso die Staatsanwaltschaft wegen der Freisprechung von dem Vergehen des §. 303 (Beleidigung einer anerkannten Re¬ *) Dies ist nun freilich etwas mehr als eine Concession — es ist ein Princip! Wir würden niemals für das Weglasien dieser Worte stimmen — noch weniger aber können wir billigen, sie heute zu streichen und morgen wieder anzunehmen. Die Redaction. ligionsgenoffenschaft). Hinsichtlich dieser Freisprechung heißt es in der Begründung des Urtheils laut dem in den gewöhnlichen Tagesblättern ausgezogenen Texte: „weil zwei Zeugen, die als Sachverständige vernommen wurden (Mannheimer und Horwitz), erklärten, daß unter den Juden verschiedene Ansichten über die Messiasidee bestehen und in dem Artikel keine Schmähung enthalten sei." Allein viel bedeutsamer ist der eigentliche Context der Urtheilsgründe, wie er in der officiellen „Wiener Zeitung" vom 16. d. abgedruckt ist. „Das Judenthum", heißt es darin, „steht laut Verordnung vom 17. October 1781 unter dem besondern Schutze der Regierung; einzelne Secten dieser Reliligion aber, falls solche bestehen, können keinen Anspruch auf diesen Schutz machen (Art. 4 des Kund« machungspatenteS vom 27. Mai 1852). Cs würde also ein Angriff wider ein vom Gesammtjudenthume sich scheidendes orthodoxes Judenthum unter die Strafsanction der §§. 122 lit. b und 303 St.-G. niemals fallen können. Abgesehen hiervon, erscheint durch die Aussagen der Herren Mannheimer und Horwitz der Beweis erbracht, daß im Gesammtjudenthum kein Schisma, keine Secten bestehen u. s. w." — Diese Constatirung ist von großer Wichtigkeit, besonders hier, wo man von zwei Seiten her dem Judenthum eine Spaltung aufbürden möchte. Ich meine die um unser Wohl so besorgte Kirchenzeitungspartei, welche gern mit den Floskeln „Reformjudenthum" und „Jungisrael" zu ihrem Zwecke herumwirft, und eine jüdische Partei, die sich gern als orthodox gerirt, gern mit unseren Feinden Hand in Hand geht, wenn sie dadurch ihren Eigennutz und Ehrgeiz gefördert sieht. Daß von seiten dieser Partei die Aeußerungen Mannheimer's und Horwitz' nicht mit Stillschweigen werden übergangen werden, war vorauszusehen. Es überraschte daher niemand die Notiz in der „Presse" von gestern, welche Folgendes mittheilt: Aus Ungarn schreibt man uns: „Unter den orthodoxen Juden Ungarns haben die anläßlich des PreßprozesseS vom 30. v. M. über den Messiasglauben und den Standpunkt des orthodoxen Judenthums zu demselben gefallenen Aeußerungen eine große Bewegung hervorgerufen, und nach eingelaufenen Nachrichten wurden, wie erwartet werden mußte, die gesetzestreuen Glaubensgenossen anderer Länder ebenfalls von der tiefsten Betrübniß (?) durch jene Erklärungen erfüllt. Es kann bereits als sichergestellt *