Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 6 (2.2.1864)
- Date
- 1864-02-02
- Page
- Seite 84 (sequence 8)
- Language
- German
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84 düng seines Antrags. Sein Antrag sei bescheiden, er verlange nicht eine förmliche Umänderung des Gesetzes über die jüdischen Verhältnisse, es sei nichts als eine Bitte um das, was der Departementsches bereits zugesagt habe. Er bedaure, daß die letzten Wahlen keinem israelitischen Mitbürger in dieser Kammer Sitz verschafft haben, um Aufschluß zu geben. An der Behörde müsse etwas faul sein, die den Staat gegenüber der Kirche und die Kirche gegenüber dem Staat vertrete. Nach einem solchen Januskopf werde man weit suchen können. Man berufe sich vielfach auf das Ausland, wo unsere israelitische Kirchenbehörde Anerkennung gefunden habe, allein mit diesem Ruhm im Auslande sei eS nicht so weit her. Eine vom Staat eingesetzte Behörde solle nicht über kirchtiche Sachen urtheilen dürfen, das wissen bei uns die Katholiken, das wissen auch die Protestanten, die eben eine fast jüdische Kirchenverfassung haben. Seeger zählt dann die disparaten Functionen dieser jüdischen Oberkirchenbehörde auf und schließt mit der Erzählung eines einzelnen Falles in A., wo die männliche Jugend die Synagoge nicht besuchte; die Oberkirchenbehörde befahl hierauf den jungen Leuten, die Synagoge wieder zu besuchen unter Androhung, daß dieselbe geschlossen werde, wenn sie in ihrem Trotze verharrten. Als die jungen Männer sich diesem Ukas nicht fügten, wurde das Oberamt aufgefordert, die Synagoge zu schließen und darüber zu wachen, daß keine religiösen Privatversammlungen abgehalten werden. Wirklich blieb dann die Synagoge während 7 Wochen geschlossen. Wenn dieses Benehmen von einer aufgeklärten Behörde gekommen sei, so sei es eine Behörde des aufgeklärten Despotismus. Der Departementschef sage zwar, es seien bisher keine Beschwerden gegen dieselbe eingelaufen, das sei aber ganz natürlich, es habe sich bisher um die bürgerliche Freiheit der Juden gehandelt, jetzt, da diese erstritten, werden sie schon auch den Mund für kirchliche Freiheit aufthun. Die Annahme seines Antrags werde ein der Regierung selbst geleisteter Dienst sein. Die Israeliten werden es alsdann nicht daran fehlen lassen, sie durch Thatsachen aufzuklären. An ihnen werde es sein, daß die Sache wieder vor dies Haus gebracht werve, welches seinem schönen Werke die Krone aufsetzen werde, indem es zur bürgerlichen und staatsbürgerlichen Emancipation auch die kirchliche füge. Minister Golther erklärt, daß ihm von dem erzählten einzelnen Falle nichts bekannt gewesen sei und erklärt dann in der charmantesten Weise, daß er abhelfen werde, sobald er Mißstände sehe. Er glaube in dieser Richtung bereits hinreichende Proben seines guten Willens und Eifers gegeben zu haben. Mo hl erklärt sich einverstanden mit Art. 2 und ebenso mit dem von der Commission ausgedrückten Wunsche. Er stehe aber auf einem ganz andern Standpunkte als Seeger. Das Gesetz vom Jahre 1828, welches die israelitische Kirchenbehörde eingesetzt, habe einen außerordentlichen sittlichen und intellectuellen Fortschritt hervorgebracht. Die Petition von Israeliten, welche dem Haus gedruckt vorliege, habe auf ihn den Eindruck gemacht, daß sie ein Werk der Finsterniß gegen das Licht sei. Sollten die Rabbiner, wie dort verlangt sei, von den Gemeinden gewählt werden, so wäre das nichts als eine Concession an Vorurtheil und Aberglauben. — Sollte die Wahl der Geistlichen in protestantischen Gemeinden durch die Massen proponirt werden, so würde er ebenso iiautemenl dagegen protestiren aus den gleichen Motiven. — Daß wir jetzt die Emancipation gesetzlich aussprechen können, das sei eben das Werk gebildeter Geistlicher und Schullehrer, das sei das Resultat der vortrefflichen Einrichtungen von 1828. — Die bestehende Einrichtung sei eine civilisatorische, es sei die der Gesittung gegen Aberglauben und Finsterniß. Denn woher sollte das Licht in einer Gemeinde kommen, wenn nicht vom Geistlichen und vom Lehrer. Er warne vor dem Rückschritt, die Wahl derselben den ungebildeten Massen zu überlassen. — Vorkommende Beschwerden werde der Minister untersuchen lassen und da werden sich wohl, wie es gewöhnlich sei, die Verhältnisse ganz anders Herausstellen, als in den Beschwerden angegeben sei. — Er habe hauptsächlich gesprochen, um seine principielle Verschiedenheit von der Auffassung Hölders und Ludwig SeegerS zu markiren. Hölder anerkennt bereitwillig diese principielle Verschiedenheit. Er sehe in der Kirche nicht wie Mohl eine Polizeianstalt, die Religionsgesellschaften sollen sich mit Freiheit bewegen, freilich immerhin unter einer gewissen Aufsicht des Staates. Er führt aus, zu welchen Absurditäten das Princip der Ernennung durch den Staat führen könne, wie z. B. einer jungen religiösen Gesellschaft, die sich gebildet habe, gerade ein Vertreter desjenigen alten Princips, gegen die sie sich gebildet habe, als Geistlicher octroyirt werden könnte. Die Petenten der gedruckten Petition verlangen auch