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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-02-02 · Heft 6 (2.2.1864) · p. Seite 83

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 6 (2.2.1864)
Date
1864-02-02
Page
Seite 83 (sequence 7)
Language
German
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83 Bonn, 24. Januar. Aufforderung. Da die israelitische Bibelanstalt jetzt mit der Revision der Platten ihrer bisherigen Bibelausgabe vergeht, zugleich aber auch die Fortsetzung der neuen Ausgabe mit großen Typen, von der der Pentateuch jetzt fertig ist, beschlossen hat, so richte ich an alle diejenigen, welche die bisherige Ausgabe benutzt haben, die ergebenste Bitte, mir die in der deutschen Uebersetzung der Propheten (vom Buche Josua an) und Hagiographen etwa gefundenen Druckfehler, Auslassungen ff. mitzutheilen, um sie in der alten und neuen Ausgabe zu verbessern. Ich bemerke ausdrücklich, nicht Vorschläge zu anderweitiger Uebersetzung, sondern nur die Anzeige von Druckfehlern und derartigen Irrungen erbitte ich und nehme sie dankbar an. vr. Ludwig Philippson in Bonn. Zeitungsnachrichten. Deutschland. Aus Würtemberg, im Januar. (Privatmitth.) (Schluß.) Schott: Die Eheleute kümmern sich in der Regel am wenigsten um ihre religiösen Anschauungen. Wenn je ein Gleichniß gehinkt habe, so sei es das des Abg. von Herrenberg. Es sei auch unrichtig, daß die Juden unsere Anschauungen durchaus nicht theilen. In den Hauptfragen der Ethik bestehe gar kein Unterschied zwischen Juden und Christen. Bei strengen Juden möge es anders sein, aber diese werden überhaupt keine Mischehen eingehen. Man habe viel von dem Bewußtsein unseres christlichen Volkes gesprochen. Aber was die Ehen speciell betreffe, so lese man täglich in den Blättern Heirathsanträge, bei denen das Geld die Hauptsache sei. Das seien in der Regel Christen, ja in der Mehrheit unserer Ehen, z. B. bei dem Landvolk sei das Geld weit wichtiger als die religiöse Gesinnung. Buch für nöthig halten. Der Lehrer muß im Stande sein, namentlich für die unteren Stufen, sie mündlich den Kindern zu erzählen und die Nutzanwendung selbst zu machen, und die Kinder müssen sie aus diesem Vortrage vollständig behalten können, umsomehr, da für jede Stufe ein bestimmter Zeitraum der Geschichte eingehalten und daher öfters wiederholt werden muß. So hat es auch uns die Erfahrung gelehrt. Die Redaction. lRuf von mehreren Seiten: ganz richtig!) Er verabscheue die heuchlerischen Bekehrungen, er möchte den Juden gerne völlige Gleichberechtigung verschaffen und ein gutes Gesetz sei zu jeder Zeit an seinem Orte. Endlich sei der oberste Grundsatz, daß das Gesetz in das Leben des Einzelnen möglichst wenig eingrcife. Duvernoy: In den bisherigen Eingaben der Israeliten habe es sich immer nur um Aufhebung von Beschränkungen im Verkehr u. dgl. gehandelt, nirgends um das Recht der Eheschließung, bis auf eine von mehrern jüdischen Rechtsconsulenten verfaßte Eingabe. Bei der Abstimmung ergeben sich 49 Stimmen für, 34 Stimmen gegen den Mehrheitsantrag der Commission. Derselbe ist also angenommen. Die folgende Debatte betraf die kirchliche Verfassung der würtembergischen Israeliten, gegen welche bekanntlich von einer sehr kleinen' Partei agitirt worden, ohne irgend eine Unterstützung bei den Juden im Lande selbst zu finden. Zu Art. 2 nämlich lag ein Antrag von Ludwig Seeger vor, die Regierung möge den israelitischen Kirchengemeinden eine freiere Bewegung, namentlich in Verwaltung ihrer kirchlichen Angelegenheiten gestatten. Minister v. Golther beruft sich namentlich darauf, daß in der gedachten Richtung keine Klagen vorliegen, ein anonymes Schriftchen aber, das in letzter Zeit erschienen, trage, wie er ausführt, schon in formeller Beziehung den Stempel einer einseitigen Parteischrift. Hölder acceptirt die Ausstellungen am Gesetze von 1828, die Minister Golther zugegeben, will nicht den altgläubigen Israeliten gegen die Reformjuden beistehen, will aber constatiren, einmal, daß die jüdische Religionsgenossenschaft durch unsere Gesetzgebung unter bureaukratische Vormundschaft gestellt sei, dann, daß der Einzelne durch die bestehenden Einrichtungen in seiner individuellen Freiheit beschränkt sei, das Princip der Gewissensfreiheit sei bei den Israeliten nicht zur vollen Entwickelung gekommen. Das Gesetz von 1828 habe allerdings eine jüdische Kirche organisirt, aber so wie es unsere würtembergischen Bureaukraten verstanden, nach der protestantischen Consistorialschablone. Als Cxempel der den Juden durch diese Verfassung auferlegten Beschränkungen führt der Redner an, daß dieselben nicht einmal religiöse Privatversammlungen abhalten dürfen. Ludwig Seeger erhält das Wort zur Begrün-

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