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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-26 · Heft 5 (26.1.1864) · p. Seite 68

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 5 (26.1.1864)
Date
1864-01-26
Page
Seite 68 (sequence 8)
Language
German
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68 thum nur noch mit dem Polizeistvcke aufrecht erhalten, so verdiene es zusammenzubrechen. Die Religions- und Gewissensfreiheit müsse den Juden so gut wie den Christen eingeräumt und auch der Schein des Unrechts vermieden werden. Katholisch sei vor allem, kein Unrecht zu begehen und die Wahrheit furchtlos zu verbreiten. Auch auf die Gefahr hin, mit vielen, auch Standesgenossen, in Zwiespalt zu kommen und das unmittelbar religiöse Bewußtsein vieler Christen und Juden zu verletzen, nehme er keinen Anstand, dem Staate den jungfräulichen Kranz vom Haupt zu reißen und auch in dieser Frage sich für Emancipation auszusprecheu. Domcapitular Longner spricht sich dagegen aus. Er habe noch nirgends das Bedürfniß nach Gestattung des Connubiums bemerkt. Er beruft sich ferner auf den Ausspruch eines Bischofs, auf Begriff und Wesen der Ehe. Er verliest die Begriffsbestimmungen in dem justinianischen corpus juris (individua vitae consuetudo etc.) und meint, die Ehe zwischen Christen und Juden passe nicht unter diese Definitionen. Rodinger: Er habe im Volke noch nie eine Beängstigung wahrgenommen bei dem Gedanken, daß Menschen, die sich lieben, sich auch fürs Leben verbinden können. Er habe sich schon im Jahre 1861 für das Counubium ausgesprochen. Für das Verbot habe man Stellen angeführt aus der Zeit der Verfolgungen, in denen kein Gedanke der Duldung habe aufkommen können. Er leugne, daß diese Bestimmungen überhaupt recipirt, daß sie Gewohnheitsrecht seien. Ein Richter wäre in Verlegenheit, ein Eheverbot zu begründen, namentlich seit den Grundrechten. Die Eheverbote seien nicht bürgerlicher sondern öffentlicher, staatsrechtlicher Natur. Die Hauptsache sei aber das Wesen des Staates. Der Bann sei nach dem Gebot staatsgeberischer Weisheit zu lösen. Die Juden seien unsere Mitbürger geworden, ihr Jerusalem sei hier. Wer wolle sie aus diesem Vaterlande verdrängen? Der Staat beruhe auf den Familien, den Ehen, und wie solle er Ehen verbieten wollen unter Bürgern, die ihm angehören? Das wäre ein Widerspruch in sich selbst. Die Religion sei da, die Menschen zu verbinden, nicht sie zu trennen. Sein sehr verehrter Freund Mehring habe behauptet, der Staat müsse ein Gewissen haben. Das könne blos ein Theolog sagen. Das Gewissen des Staats sei, die Freiheit der Gewissen zu schützen. Ueber allem Dogma stehe die allgemeine Menschenliebe. Mehring behaupte, die Juden seien eine besonders spröde Nation. Nicht leicht sei ein größerer Jrrthum ausgesprochen worden. Durch unsere Unduldsamkeit sei die besondere Raxe gezogen worden, um nicht zu sagen gezüchtet. Man müsse den Menschen heben, um ihn zu erziehen, nicht unterdrücken. In Europa seien viele Staaten, welche das Connubium gestattet haben, man bemerke im Verkehr keinen Unterschied. In Wiirtemberg bestehen mehrere Ehen zwischen Juden und Christen, die, wenn das Connubium nicht gestattet werde, als Concubinat zu betrachten wären. Das Exil der Juden dauere immer noch fort. Dadurch werde ein starker, zäher und biegsamer Charakter erzeugt, und einem solchen Charakter gehöre die Zukunft. Alles Capital werde bald in ihren Händen sein, und diesen Gefahren sei am besten dadurch vorzubeugen, daß man sie sich mit uns verschmelzen lassen. Emancipiren ohne Assimiliren sei der größte Fehler, den der Gesetzgeber begehen könne. (Schluß folgt.) Leipzig, 13. Januar. (Privatmitth.) Der Todestag Moses Mendelssohn's wird hier, wie Ihnen bekannt, alljährlich durch eine erhebende Feier begangen, die nicht nur von seiten unserer Glaubensgenossen eine lebhafte Betheiligung findet. Auch die diesjährige ist als eine solche zu bezeichnen, die auf alle Anwesende den tiefsten Eindruck machte. Herr Dr. Goldschmidt, dem wir bereits einige bei diesen und ähnlichen Gelegenheiten gehaltene interessante Vorträge über Mendelssohn verdanken, hielt die Festrede und sprach über „die dem Freundschaftsbündnisse Mendelssohn's mit Lessing zu Grunde liegenden psychologischen Beziehungen." An^ dem Beispiele dieser beiden Männer zog er eine Parallele zwischen dem Judaismus und Germanismus, zeigte, wie beide vermöge ihrer charakteristischen Eigenthümlichkeiten besonders im Stande seien, in eine nähere verwandtschaftliche Berührung zueinander zu treten, sich gegenseitig zu ergänzen und zu durchdringen, bildend und fördernd aufeinander einzuwirken. Es sei eine nicht wegzuleugnende Thatsache, meinte der Redner, daß die deutschen Juden, selbst vor der Emancipation, die ja leider noch immer keine vollkommene sei, sich verhältnißmäßig rasch deutsches Wesen und deutsche Gesittung angeeignet, in Haus und Synagoge eingeführt und zu reger Theilnahme an allen geistigen Bestrebungen und Thätigkeiten sich tüchtig gemacht hätten; während auch umgekehrt die weltgeschichtliche Bedeutung des Judenthums in Deutschland eher zu kritischem Ver-

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