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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-26 · Heft 5 (26.1.1864) · p. Seite 64

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 5 (26.1.1864)
Date
1864-01-26
Page
Seite 64 (sequence 4)
Language
German
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64 gerufen, ohne daß dies in gründlicher und umfassender Weise geschehen. Daß Maimonides hiermit der ganzen Synagoge entgegentrat und mit einer auch bei ihm seltenen Entschiedenheit, wer sähe dies nicht ein? Wenn auch die Rabbinen den Ausspruch thaten, daß die Gebete an die Stelle der Opfer getreten und daß demnach die Sprechung der desfallsigen Gebete dieselbe Wirkung der Versöhnung für uns habe wie die Darbringung der Opfer, so beschränkten sie dies doch auf die Zeiten des Exils und waren der festen Ansicht und des unerschütterlichen Glaubens, daß in dem auf Moriah wieder erbauten Tempel auch der ganze Opfercultus wieder hergestellt werden müsse und werde. Wir brauchen nur an sämmtlicheMussaph-Thephilloth zu erinnern, andieWorte: „Möge es dir wohlgefällig sein. Ewiger, unser Gott und Gott unserer Väter, daß du uns hinaufführest Ln Freuden in unser Land und uns wieder einsetzest in unser Gebiet, und dort wollen wir dir darbringen unsere Pflichtopfer, die täglichen nach ihrer Ordnung und die Mussaphopser nach ihrer Vorschrift. Und das Mussaphopfer dieses Sabbathtages wollen wir veranstalten und darbringen vor dir in Liebe nach den Geboten deines Willens u. s. f." Gebetworte, die seit so vielen Jahrhunderten an allen Sabbathen und Festen in Synagoge und Haus gesprochen werden. Dieses Dogma der Synagoge wird aber durch den Ausspruch des Maimonides, daß der Opferdienst nur eine Accommodation des göttlichen Gesetzes an die damaligen Zeitgewohnheiten gewesen, völlig verneint. Zur Zeit des Maimonides war schon der Opferdienst von der Erde verschwunden, unter den christlichen und mohamedanischen Völkern gänzlich aufgegeben: ein Zurückgehen auf denselben wäre also das gerade Gegentheil einer Accommodation an das Zeitbedürfniß. Es geschah aber gerade darum, daß, als in der neuern Zeit diese Rückkehr nach dem heiligen Lande und zum Opfercultus aus der Anschauung der europäischen Juden immer mehr schwand, die Ansicht des Maimonides wieder hervorgeholt und mit vieler Beistimmung betont wurde. Die Schwäche der maimonidischen Meinung ist aber unter allen Verhältnissen sehr offenbar und die Kritik darf sich von einer Parteirichtung nicht bestechen lassen. Widmen wir daher derselben einige weitere Aufmerksamkeit. Am leichtesten lassen sich die Vertheidigungsgründe des Maimonides selbst beseitigen. Denn wie kann er ernstlich das historische Factum, daß die Israeliten, um ihre noch so zweifelhafte Tapferkeit nicht in Versuchung zu bringen, nicht durch das Philisterland zogen, mit der großen Institution des Opfercultus, die anderthalb Jahrtausende bestehen blieb und noch eine längere Zeit für dereinst wiederherstellbar erachtet wurde, vergleichen? Mit einer Institution, deren Verletzung selbst in nebensächlichen Bestimmungen mit dem Tode bestraft werden sollte? Allerdings haben einzelne Bestimmungen des Opfergesetzes unverkennbar zugleich den Zweck, den Opfercultus vor den Ausschweifungen und Entartungen bei den übrigen Völkern zu bewahren und ihn darum innerhalb gewisser Schranken zu halten. So die Beschränkung der Opferthiere auf vier Gattungen. Aber im großen Ganzen kann dies als Zweck der einzelnen Bestimmungen nicht gelten, und wäre dieser Zweck auch verfehlt worden. Zwar reduciren sich die officiell für die ganze Nation im Heiligthume darzubringenden Opfer auf eine verhältnißmäßig sehr geringe Zahl; diese wurde aber durch die Sünd- und Schuldopfer, durch die Opfer der Kindbetterinnen u. s. w., besonders aber durch die unbeschränkte Masse der Schlacht- und Friedensopfer außerordentlich vermehrt, und wir lesen z. B., daß Salomo bei der Tempelweihe 22,000 Rinder und 120,000 Schafe opferte, was sicherlich keine Einschränkung bedeutet. Die nächste Frage ist aber: Finden im Gesetze überhaupt Accommodationen, Zugeständnisse nach Zeit und Ort statt? Wir müssen diese Frage bejahen. Wir können z. B. die Zulassung von Sclaven, die Vorkehrungen zu Gunsten des absichtslosen Todtschlägers u. a. nur als solche Accommodationen ansehen. Das Princip der persönlichen Freiheit, der Straflosigkeit des zufälligen, absichtslosen Todtschlags sollte verkündigt und verwirklicht werden. Es traf aber mit den mit einem Male gar nicht zu entfernenden Gewohnheiten des Sclaventhums und der Blutrache zusammen und das bloße Verbot derselben würde gar nichts geholfen haben. Das Sclaventhum wurde daher in einen siebenjährigen Miethsdienst verwandelt und der Blutrache durch die sechs Zufluchtsstädte, die Unantastbarbeit des Todtschlägers in denselben und die Aburtheilung desselben durch das Gericht entgegengetreten. Mit der allmählichen Eingewöhnung in diese gesetzlichen Bestimmungen mußte aber die Gewohnheit des Sclaventhums, gegen dessen Uebel noch so viele andere Vorschriften erlassen wurden, und der Blutrache beseitigt werden und verschwinden und damit die unbedingte Herrschaft der in dem Gesetze enthaltenen Principien eintreten. Was erkennen wir hieraus? Daß Accommodationen im Gesetze nur da stattfinden, wo ein großes Princip ausgestellt wurde und dessen allmähliche Verwirk-

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