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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-26 · Heft 5 (26.1.1864) · p. Seite 63

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 5 (26.1.1864)
Date
1864-01-26
Page
Seite 63 (sequence 3)
Language
German
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63 Einige kritische Blicke auf Zweck und Grund der Gesetze nach Maimonides. II. Wenn Maimonides den Kreis seiner Gesetzesdeutung sich nach unten durch seine Unterscheidung zwischen Vorschrift und näheren Bestimmungen beschränkte, welche letztere er nur als Sache willkürlicher Wahl ansah: so grenzt er ihn sich auch nach oben viel zu enge ab. Wie er nämlich im 27. Abschnitt und in den folgenden auseinandersetzt, erkennt er den Zweck des ganzen Gesetzes als einen zwiefachen an: Beförderung des geistigen und des leiblichen Wohls des Menschen. In Beziehung auf das erstere seien heilsame Wahrheiten, theils deutlich und einfach ausgesprochen, theils in Gleichnisse gehüllt, mitgetheilt. Zur Beförderung des leiblichen Wohls gehöre die Verbesserung der Verhältnisse des gesellschaftlichen Lebens und zwar dadurch, daß alle Gewaltthätigkeit hinweggeräumt und für die Gesellschaft nützliche Tugenden gelehrt werden. Wenn auch die geistige Vollkommenheit die höhere und erhabenere sei, so sei doch die leiblichgesellige unentbehrlich und müsse vorangehen, weil ohne sie auch jene nicht erlangt werden könne. Er fügt nun hinzu, daß jede Verordnung, mag sie ein Gebot oder Verbot enthalten, welche entweder hinzielt auf Wegräumung der Ungerechtigkeit, auf Erweckung edler, das Band der menschlischen Gesellschaft fester knüpfenden Tugenden, oder heilsame Wahrheiten lehrt, die theils ihrer selbst wegen geglaubt zu werden verdienen, theils weil sie zur Abwendung der Ungerechtigkeit und zur Verbreitung edler Gesinnungen nothwendig sind, daß jede Verordnung dieser Art einen einleuchtenden Zweck und einen offenbaren Nutzen habe und bei derselben die Frage, zu welchem Zwecke sie geboten, unstatthaft sei. Es wird nämlich durchaus niemand in Zweifel sein oder fragen, warum geboten wurde, an einen einzigen Gott zu glauben, warum uns Mord, Diebstahl, Rachsucht, Blutrache verboten, oder warum uns gegenseitige Liebe eingeschärft wurde. Die Deutung bleibe daher nur nothwendig bei den Verordnungen, welche keine Beziehung und keinen Nutzen für die geistige und leiblich-gesellige Vervollkommnung zu haben scheinen, wie die Verbote Schatenes, Kilaim, die Gebote Peter-Chamor, Kissui-Hadam u. s. w. Ueber diese wolle er nun Aufschluß ertheilen. Auch hierin können wir dem großen Denker und Forscher durchaus nicht beistimmen. Wenn auch allerdings die obersten Grundsätze einer Erklärung nicht bedürfen, so ist eine solche, sobald wir uns ins Detail vertiefen, ganz unentbehrlich, um zum richtigen Verständniß zu gelangen und die großen in den Gesetzen niedergelegten Gedanken uns zum Bewußtsein und zum Verständniß zu bringen. Ja, jemehr unser Blick erweitert wird, jemehr die Gesetzgebung anderer Völker und Zeiten uns zur Kenntniß und zur Vergleichung kommt, desto mehr drängt sich uns das Bedürfniß auf, nach dem Warum jedes Ge- und Verbotes in der heil. Schrift zu forschen, um den ganzen Werth derselben uns klar zu machen. So werden alle Bestimmungen hinsichtlich der Verfassung des Priesterthums, des Rechtes u. s. w. ihre klare und sichere Deutung verlangen und sie damit abweisen zu wollen, daß der Zweck von selbst einleuchte, ist jedenfalls unzulänglich und unstatthaft. Vielfache Arbeiten, die seit Maimonides und namentlich in der neuern Zeit ans Licht getreten, geben dann auch genügenden Erweis für die Einseitigkeit der Auffassung, welche unserm großen Lehrer über diesen wichtigen Gegenstand einwohnte. — Zunächst beschäftigt sich Maimonides mit dem Opfercultus und spricht sich darüber im 32. Abschnitt aus. Es widerstrebe der Natur des Menschen, sich von dem plötzlich loszureißen, woran er lange Zeit gewöhnt war. Als Gott unfern Lehrer Moses sandle, war es ein allenthalben verbreiteter Gebrauch, Thiere zu opfern und zu diesem Dienste geweihte Männer zu verwenden. Daher wollte Gott diese Art des Cultus nicht gänzlich aufheben, weil dies der menschlichen Natur unmöglich gewesen wäre. Er ließ daher die Israeliten diese Art des Cultus beibehalten, nur daß sie nicht mehr Götzen und erschaffenen Wesen, sondern allein Ihm gewidmet sei. Diese Ansicht war zu auffallend, als daß nicht Maimonides selbst auf bedeutende Einwendungen hätte gefaßt sein müssen. Er hebt selbst den Einwand hervor: „Wie können Gebote, Verbote und Handlungen, die mit solcher Wichtigkeit und Ausführlichkeit, Zahl- und Zeitbestimmungen gegeben werden, ganz ohne selbständigen Zweck sein?" Er hat darauf die Antwort, daß alle diese Bestimmungen den Zweck gehabt, diese Art des Gottesdienstes möglichst einzuschränken und vergleicht die Ertheilung des ganzen Opfergesetzes mit dem 2 Mos. 13, 17. 18. angeführten Umstande, daß Gott die Israeliten von Aegypten aus nicht den nahen Weg durchs Philisterland, sondern 40 Jahre durch die Wüste führte. Bon jeher hat diese Deutung des Maimonides großen Anstoß erregt und mancherlei Entgegnungen hervor- 5*

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