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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-26 · Heft 5 (26.1.1864) · p. Seite 62

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 5 (26.1.1864)
Date
1864-01-26
Page
Seite 62 (sequence 2)
Language
German
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62 denz einer Zeit läßt sich schwer bekämpfen und wir gewahren eben, daß das gleiche Streben auf allen Gebieten stattfindet und es jetzt keine Association, keine Gesellschaft auch auf industriellem und socialem Gebiete gibt, die nicht auf Fonds- und Reservensammlung bedacht ist. Aber es ist doch immer von Nutzen, sich eine solche Tendenz klar zu machen und über ihren Werth, ihre nützliche oder schädliche Wirkung die Besprechung anzuregen. Um nun unsere Meinung einfach auszusprechen, so glauben wir, daß hierbei auf die Verschiedenheit der Gegenstände und Zwecke zu achten ist. Es gibt gewisse Zweige der Wohlthätigkeit, für welche zwar ein mäßiger Reservefonds für außergewöhnliche Zeiten, als Krieg, Pest, Geschäftsstockung, immerhin weise anzulegen ist, eine weitere Fundirung und Anhäufung von Capitalien durchaus aber unnöthig erscheint, weil diese Art von barmherzigen Thaten niemals ohne Anklang und thatkräftige Förderung bleiben wird. Es wäre hinsichtlich solcher viel angemessener, alle sich darbietenden Mittel für die doch nicht ganz zu überwältigende Noth zu verbrauchen, oder aber die Anforderungen an die anderweitig doch noch so sehr beanspruchten Kräfte zu beschränken, als der Zukunft die Last zu verringern. Sehen wir genauer zu, so sind dies gerade die barmherzigen Zwecke, welche unsere Väter vorzugsweise pflegten, wie Armenunterstützung, Krankenpflege, Todtenbestattung u. s. w. Unsere gegenwärtige Zeit aber hat, dies kann ihr nicht abgesprochen werden, den Kreis ihrer Thätigkeit ungleich weiter ausgedehnt und es sind eine Menge neuer Zweige der Wohlthätigkeit und Gemeinnützigkeit erstanden und täglich erstehen neue, an welche unsere Väter nicht gedacht und vielfach auch nicht zu denken brauchten. Alle diejenigen unter diesen, von welchen vorauszusehen, daß der Sinn für sie nicht immer der gleichbelebte sein werde, daß er vielmehr an die Zeit gebunden ist, ohne daß ihre Wirksamkeit nicht auch für spätere Zeit wünschenswerth wäre, sowie alle die, welche einen großen Kostenaufwand bedürfen, so daß, wenn irgend schwächende Umstände eintreten, und feien diese auch nur zeitweise, sie in Stocken gerathen und verfallen würden, müssen bei Zeiten darauf denken, einen festen Fonds zu erlangen, der auch in üblen Zeiten ihren Bestand sichere. Heben wir nur eines als ein Beispiel hervor. Die Bedürfnisse unserer Gemeinden für Cultus und Religionsunterricht sind so ausnehmend gestiegen, haben durch Anstellung wissenschaftlicher Rabbinen, musikalisch gebildeter Cantoren, tüchtiger Lehrer, Bildung von Chören u. s. w. eine solche Ausdehnung gewonnen, daß jeder Verlust einiger wohlhabenden Mitglieder oder jede durch Geschäftsstockung, Krieg u. dgl. herbeigeführte Verminderung der Steuerkräfte von der bedrohlichsten Wirkung ist. Es würde daher von außerordentlichem Nutzen sein, wenn, wie es z. B. schon in Dresden der Fall ist, hochherzige Männer Legate für die Cultuskasse der Gemeinde, reiche Leute bei ihrem etwaigen Wegzuge aus ihrer bisherigen Gemeinde ansehnliche Geschenke zu dauerndem Verbleib an die Cultuskasse machten und überhaupt für die Fundirung derselben gesorgt würde. Der Anwachs für diese würde bei fortgesetzter Bestrebung sich schon nach einem Jahrzehend bedeutend fühlbar machen. Gute Hospitäler, gute Waisenanstalten bedürfen nach unserer Meinung, wenn sie erst ihre äußere Ausstattung erlangt haben, keiner Fundirung sondern nur einer Reserve, ebensowenig die Chebroth für Krankenpflege und Leichenbestattung, denn der barmherzige Sinn für diese Werke wird niemals ausgehen und es sind daher ihre Mittel für die Gegenwart viel besser zu verwenden. Wir würden diesen Gegenstand recht gern auch von anderen erfahrenen und sachkundigen Männern besprochen sehen. Spenden-Liste für die RieHer - Stiftung 1) zur monumentalen Herausgabe der Schriften Rießer's, 2) zur Unterstützung solcher Israeliten, die Gerichtsassessorcn oder zu Gymnasial- und Universitäts- Lehrämtern befähigt, aber ihrer Religion wegen nicht angestellt sind. 1072) Frau Caroline Blumenfeld in Osnabrück, zweite Gabe, 1 Thlr. 15 Sgr. 1073) Lehrer Bärmann in Mutterstadt 4 Thlr. 1074—1078) Rabbiner Dr. Wolfs in Gothenburg, Nachtrag zur frühern Sammlung von P. S. Hertz 5 Thlr., M. I. Heymann 10 Thlr., Josef Josephi 3 Thlr., G. Salomon 3 Thlr., Sam. Marburg 3 Thlr.; zusammen 24 schwedische Thlr. 9 preußische Thlr. Restsumme von der ersten Sammlung 22 Sgr. 6 Pf. 1079) Der Gemeindevorstand in Alsheim 6 Thlr. Gesammtsumme: 1893 Thlr. 24 Sgr. — Pf. Die Redaction.

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