Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 3 (12.1.1864)
- Date
- 1864-01-12
- Page
- Seite 38 (sequence 10)
- Language
- German
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38 theilhaft ausgezeichnete christliche Religion, die Religion der Liebe, zu solchen Ausartungen Anlaß geben konnte. Die Religion als solche war es allerdings nicht. Diese betrifft ja das Verhältniß des Menschen zu Gott; ihr Bereich ist ein rein innerlicher und als solcher einer jeden äußerlichen Controls entrückt. Ihr Stifter hatte keineswegs die Gründung einer Staatsreligion im Auge, sondern er kam, um damit den Willen Gottes zu erfüllen, von dem er zu seinem Werke berufen war. Was hier wirkte, waren in vielen Fällen jene unreinen Triebfedern der Partei und der Herrschsucht, welchen die Religion zum Vorwand und zum Deckmantel dienen mußte. Seine wesentlichsten Begünstigungen erhielt das Aufkommen des Glaubenszwanges einerseits in dem lebhafteren Gefühls- und Gemüthsleben der Orientalen, sowie in deren leicht leidenschaftlich aufgeregter Phantasie, andererseits in der damals vorwiegend werdenden theologischen Geistesrichtung, vor welcher allmählich die politischen Elemente mehr und mehr in den Hintergrund traten. Ein philosophirender Denker weiß, daß er seine Ansichten seinem eigenen Nachdenken verdankt, und wenn er auch oft sehr eitel darauf ist und sich zu Zeiten sehr überheben mag, so liegt doch auch wieder in jenem Bewußtsein eine Quelle der Toleranz; dem Theologen liegt dagegen die Gefahr sehr nahe, die Ergebnisse seines Nachdenkens mit der Erkenntniß des Allwissenden, seine Entschlüsse mit den Rathschlüffen Gottes, selbst wenn die Worte noch so bescheiden lauten, für identisch zu halten, sich selbst gewissermaßen als vor andern bevorzugt, als unfehlbar zu betrachten, sich beinahe als Stellvertreter der Gottheit, als Vollstrecker ihrer Absichten, oder doch als Vermittler zwischen ihr und der Menschheit anzusehen und deshalb seinen Mitmenschen nicht die gleichen Berechtigungen beizumessen, welche er selbst in Anspruch nimmt. Man würde sich geradezu mit den Gesetzen der Natur in Widerspruch setzen, wenn man angesichts der vorliegenden geschichtlichen Thatsachen annehmen wollte, daß alle Theologen diese Gefahr ihres Berufes siegreich bestanden hätten. Freilich haben auch die Zeitverhältniffe im allergrößten Maßstabe begünstigend mitgewirkt. Als die Völkerwanderung vom Norden und Osten her über die Welt der Civilisation und der Cultur hereinbrach, stürzte diese allmählich auf ihren morschen Grundlagen zusammen und es folgten Jahrhunderte der grauenhaftesten Unordnung und Verwilderung. Als die Neugestaltungen des Staatslebens endlich wieder einigen Raum fanden, waren die Reste aller gelehrten Kenntnisse nur noch in dem Stande der Geistlichen zu finden; ohne sie wäre die Kenntniß der Vergangenheit des Menschengeschlechts und seine Geschichte bis zum Beginne der karolingischen Zeit uns wahrscheinlich theilweise unbekannt geblieben. Sie hatten alles damalige menschliche Wiffen in ihrem Besitze; war es da zu verwundern, daß sie Schritt für Schritt auch den Glauben ihrer Mitmenschen in ihre Hand nahmen und die Ausübung des Glaubenszwanges immer mehr zur Gewohnheit wurde, und daß derselbe endlich zu Anfang des dreizehnten Jahrhunderts unter Papst Jnnocenz dem Dritten so entschiedene Formen annahm, daß sogar der gebildetste und aufgeklärteste deutsche Kaiser, welcher selbst mit gelehrten Arabern in jenen Zeiten freundschaftlichen Verkehr pstegte, daß ein Friedrich II. von Hohenstaufen nur unter der Bedingung gekrönt werden konnte, daß er sich dem Papst unterordnere und die härtesten Decrete gegen Andersgläubige erließ. Der Kaiser mußte sich förmlich verpflichten, mit seiner weltlichen Macht bei Häretikern das zu erzwingen, was der Papst mit seiner geistlichen Gewalt nicht durchzusetzen vermochte. War ein Häretiker vom Papst in den Bann gethan, so mußte die von den furchtbarsten Folgen begleitete Neichsacht von seiten des Kaisers mit Nothwendigkeit unmittelbar Nachfolgen. Der Mann wurde dadurch vogelfrei; wer ihn tödtete, that nach der Meinung jener Zeiten ein gutes Werk; das Vermögen des Geächteten wurde confiscirt, die Frau wurde rechtlich als Witwe, die Kinder als Waisen betrachtet. Eine ganz gewöhnliche Strafe für einen Andersgläubigen war der Feuertod, und alle Strafen erfolgten nunmehr ohne ein in Wahrheit schützendes Rechtsverfahren; schon ein Verdacht konnte zu einer Verurtheilung hinreichend sein. Selbst in dem Sachsenspiegel, jener wichtigen deutschen Rechtsquelle aus diesen Zeiten, steht mit ganz nüchternen Worten, daß man einen Irrgläubigen oder einen, der mit Teufeln umgehe, unverhört verbrennen solle. Welche Einwirkungen mochten von seiten der Geistlichkeit stattgefunden haben, bis ein schlichtes biederes Volk auf eine solche Bestrafung einer abweichenden Meinung kommen konnte! In der That, nichts kann den Menschen mehr zur Demuth stimmen, als wenn er sich durch den Einblick in jene Gräuel überzeugt, daß die begabtesten Menschen eines ganzen Zeitalters in dem grauenhaften Jrrthume befangen sein konnten, daß hieran Recht geschehe.