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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-12 · Heft 3 (12.1.1864) · p. Seite 34

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 3 (12.1.1864)
Date
1864-01-12
Page
Seite 34 (sequence 6)
Language
German
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34 zu sprechen? Nach allen diesen Excursionen kommt endlich der Verfasser zu seinem Kernpunkte: „was ist es, was eine Nation unsterblich macht?" — „Die Verjüngungsfähigkeit", und daß das israel. Volk einer Verjüngung fähig sei, weist er durch eine Analogie nach, die er aus der babylonischen Gefangenschaft herübernimmt. Er spricht von der Gegenwart und Zukunft und nimmt aus der Vergangenheit nur ein Analogon heraus. Es wäre zu peinlich und würde nur Verlegenheit bereiten, wenn man hier auf theologische Erörterungen eingehen wollte, was der Prophet Jesaias in jener Stelle gemeint hat. Aber nicht übergehen kann ich die Frage, ob die Exegese des Kap. 53 der einzige Gegenstand dieses Artikels sei. Die Sachverständigen selbst haben den Messiasglauben zugegeben. Ich finde in dem Artikel die Ansicht ausgesprochen, daß der Glaube an einen Erlöser, an einen Messias aufzugeben sei. Hätte der Verfasser es wirklich nur mit dem Kap. 53 zu thun gehabt, so hätte er die anderen Prophetien nicht unerwähnt lassen sollen. Er sagt aber, die königl. David'sche Nachkommenschaft, auf welche alle Propheten die meiste Herrlichkeit übertragen haben, verschwinde diesem Propheten vor der idealen Größe Gesammt-Jsraels. Der Redner durchgeht nochmals die incriminirte Stelle und sagt, daß, wenn es in derselben heiße „das hat Sinn" und weiter „es wird zur Caricatur", sich die Wörtchen das und es nicht auf das Kap. 53 beziehen, sondern den Begriff, „die Lehre, die Annahme" (des Messiasglaubens) involviren. Damit ist die Annahme von einem Träger der Messiasidee als Caricatur bezeichnet. „Ich kann nicht anders annehmen, als daß mit diesen Worten der Glaube der Israeliten geschmäht werde. Es ist der Messias, auf den die Juden warten, nicht das Volk der Juden, das schon lange da ist und auf dessen Ankunft der Jude nicht zu warten braucht. Ich halte daher die Anklage wegen Vergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft, der jüdischen, nach 8. 303 St.-G. aufrecht. Angenommen, aber nicht zugegeben, daß durch diesen Artikel das Vergehen des §. 303 nicht vollbracht worden wäre, so ist der Satz doch im Stande, das Verbrechen der Beleidigung der kath. Kirche zu begründen. Ist es richtig, was dort ausgesprochen wird, daß die Messiasidee auf eine Einzel-Persönlichkeit übertragen zur Caricatur wird und zur romantischen Schwärmerei führe, so müßte auch richtig sein, daß das Christenthum auf Caricatur beruhe und eine romantische Schwärmerei sei. Ich gebe übrigens zu, daß der Verfaffer es nur auf seinen Glauben abgesehen habe,^ der die Ankunft eines einzelnen Messias noch immer erwartet. Immerhin ist es aber unstatthaft und fahrlässig, wenn man sich solcher Ausdrücke bedient. Was immer jüdische Exegeten aus dem Kap. 53 herausdeuten, so möge man doch nicht vergessen, daß die Apostel sich immer auf dieses Kapitel bezogen haben. Wenn also auch das Vergehen des §. 303 nicht vorhanden wäre, so liegt doch jedenfalls das Vergehen des §. 30 und 33 Pr.- G. der Vernachlässigung pflichtmäßiger Obsorge vor und ich beantrage sonach auch die Verurtheilung wegen dieses Vergehens. „In Anbetracht dessen beantrage ich, Leopold Kompert „sei der Vergehen des §. 303 St.-G., §§. 30 und 33 „des Pr.-G. schuldig zu erkennen, durch acht Tage im „Arrest anzuhalten und gleichzeitig das Verbot des „Jahr- „buch für Israeliten" und die Vernichtung der noch vorhandenen Exemplare zu verfügen." Bertheidiger Dr. Lichtenstern: Zur Feststellung des Standpunktes der Vertheidigung muß ich vorausschicken, daß der Bertheidiger nicht minder als die Staatsbehörde von der Achtung des Glaubens durchdrungen ist. Hier aber hat es die Vertheidigung ausschließlich mit der juridischen Seite zu thun, auf die sie sich ohne jede rhetorische Ausschmückung beschränken wird. Mein Client wird angeklagt, durch eine und dieselbe Stelle die Lehren des Judenthums und des Christenthums angegriffen zu haben, und zwar in einem Punkte, in welchem sie sich diametral entgegengesetzt sind. Ich kann das nicht begreifen, wie man jemandem zumuthen kann, mit demselben injuriösen Geschosse zwei Scheiben zu treffen, die hintereinander stehen. Der erste Theil der Anklage lautet auf das Vergehen der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Religionsgenoffenschaft. Der objective Thatbestand dieses Vergehens setzt dreierlei voraus: 1. eine anerkannte Religionsgesellschaft. Diese ist nach der Anklageschrift „die orthodoxe jüdische Kirche", nach der mündlichen Anklage derjenige Theil der Juden, die an einen Messias glauben. Diesen Unterschied kennt das Gesetz nicht. Es kennt Katholiken, Protestanten, Juden rc., nicht aber eine besondere Species von Juden (Heiterkeit). Es fehlt also diese Voraussetzung. 2. Es müßte eine Lehre geschmäht werden. Das Judenthum hat jedoch keine Lehr- und Glaubenssätze, es hat nur ein Dogma: den Glauben an Einen Gott. Alles andere ist der Conlroverse anheimgestellt, wie dies durch

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