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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-12 · Heft 3 (12.1.1864) · p. Seite 30

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 3 (12.1.1864)
Date
1864-01-12
Page
Seite 30 (sequence 2)
Language
German
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ist Seite 1 —13 ein Aufsatz über die „Verjüngung des jüdischen Stammes" aus der Feder des Herrn Dr. Grätz, Professors in Breslau, erschienen, womit der Verfasser, sich stützend auf Worte des sogenannten exilischen Propheten Jesaias, darzuthun sucht, daß das jüdische Volk selbst der Messias sei, sich durch Verjüngung selbst zu — erlösen und nicht die Ankunft einer einzelnen Person als Erlöser zu erwarten habe. Damit tritt der Verfasser der Messiaslehre der in Oesterreich gesetzlich anerkannten jüdischen Kirche und Religionsgenossenschaft entgegen. Darin erkennt zwar die Staatsanwaltschaft in voller Wahrung des freien Forschungsrechtes noch keine strafbare Handlung. Allein der Verfasser kämpft in diesem Aufsatze nicht blos mit Gründen der Vernunft sondern auch mit Schmähungen der von ihm bekämpften Messiaslehre der orthodoxen Juden, indem er S. 12 sagt: (Wir sind leider durch die Bestimmungen des Preßgesetzes verhindert, die incriminirte Stelle abzudrucken. Die Red.) Damit wird die Messiaslehre der orthodox-jüdischen Kirche geschmäht, verspottet und herabgewürdigt, was das Vergehen des §. 303 des a. St.-G. begründet. Scheint auch ferner dieser sträfliche Angriff zunächst nur gegen das orthodoxe Judenthum gerichtet zu sein, so liegt doch darin vom christlichen Standpunkte objcctiv auch das Verbrechen der Religionsstörung tz. 122 lit. a und b St.-G., denn nach christlicher, insbesondere katholischer Lehre ist der Messias in einer Einzelperson erschienen und wird als göttliche Person verehrt, daher in der Bezeichnung des Messias als Caricatur eine Lästerung Gottes und darin, sowie in der Behauptung, daß diese Lehre zur romantischen Schwärmerei führt, eine Verachtungsbezeugung gegen die christliche Religion liegt. Der Christ, insbesondere der katholische, muß darin um so mehr eine Lästerung seines Messias — Christus — und eine Verachtung seiner Religion erkennen, als ihn die Symbole der „Dornenkrone, des Königsdiadems, der Leiden, der Grabespforten und der Auferstehung" lebhaft an seinen Erlöser und dessen Erlösungswerk erinnern. Mag daher immerhin der jüdische Verfasser dieses Aufsatzes seinen Angriff nur gegen das orthodoxe Judenthum richten gewollt haben, so hat er sich doch der christlichen Religion gegenüber einer groben Vernachlässigung der öffentlichen Aufmerksamkeit schuldig gemacht. (§. 29 und 33 P.-G.) — Zwar kann der Verfasser als Ausländer hier nicht belangt werden, aber beider Vergehen erscheint auch der Herausgeber des Jahrbuches, Leopold Kompert, rechtlich beschuldigt, da er selbst bekennt, den Aufsatz des Dr. Grätz schon vor der Drucklegung im Manuscripte gelesen und zur Drucklegung übergeben zu haben. Es wird demnach Leopold Kompert, geboren in Münchengrätz, 42 Jahre alt, mosaisch, verehelicht, Schriftsteller, zuständig und wohnhaft in Wien (Stadt, Bräunerstraße 10) des Vergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Religionsgesellschaft, strafbar nach §. 303 des allg. St.-G., und des Vergehens der unterlassenen Aufmerksamkeit bei Veröffentlichung des sträflichen Aufsatzes, strafbar nach §. 122 lit. a und b des P.-G., angeklagt und um Anordnung der Hauptverhandlung ersucht, bei welcher der Aufsatz „Verjüngung des jüdischen Stammes" und der Bericht der gerichtlichen Polizei vorgelesen werden wollen. Wien, am 8. December 1863. Der k. k. Staatsanwalt: Lienbacher." Aufgefordert sich zu verantworten ergreift sodann vr. Kompert das Wort. „Hoher Gerichtshof! Ich stehe (hier beginnt er mit klarer, sichtlich bewegter Stimme) unter der Anklage zweier strafbarer Handlungen. Nach der einen soll ich eine gesetzliche, im Staate anerkannte Religion und zwar meine eigene geschmäht, verspottet haben, nach der andern soll ich indirect zugegeben haben, daß auch die christliche geschmäht werde. Beider Vergehen fühle ich mich nichtschuldig. Wäre ich schuldig, so hätte ich es in der Aussage schon gestanden. Ich bin nicht der Mann der Haarspaltereien und Sophismen, der leugnen würde, was er etwa beabsichtigt. Nun zur Bertheidigung. Ich muß mich vor allem — weils mir sehr wichtig scheint, in dieser Frage dem h. Gerichtshöfe so viel als möglich die Situation zu erleichtern — gegen den Ausdruck des Herrn Staatsanwalts verwahren, der von einer orthodoxen Judenlehre spricht. Ich kenne keine orthodoxe Judenlehre, sowie ich auch glaube, daß kein Gesetzbuch in Europa, noch in Oesterreich solche kennt. Ich muß dies hervorheben, weil es den Anschein haben könnte, als befänden sich Dr. Grätz als Verfasser und ich als Herausgeber etwa von vornherein in feindlicher Stellung als „Reformjuden" gegenüber dem orthodoxen Judenthum. Ich muß mich umsomehr verwahren, weil namentlich ein Journal, das in Wien erscheint und den ehrwürdigen Namen „Kirche" an seiner Spitze trägt, uns Juden Mord, Wucher, Be-

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