Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-05 · Heft 2 (5.1.1864) · p. Seite 23

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 2 (5.1.1864)
Date
1864-01-05
Page
Seite 23 (sequence 11)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3224737-3226418-3226421--21826-3259062
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

23 Religion und Religionsgeschichte geprüft werden? Sind etwa unsere Religion und unsere Geschichte derart, daß wir uns ihrer zu schämen, daß sie das Licht der Oeffentlichkeit zu scheuen haben? Oder können wir nicht vielmehr mit der einen wie mit der andern vor einer ganzen Welt voll christlicher Geistlichen — sie mögen an gehören welcher Confession oder welcher Richtung sie immer wollen — ganz offen und rückhaltslos auftreten? Ad II bemerken wir, daß bei öffentlichen Prüfungen außer den Lehrern nur noch dem Schulinspector kraft seines Amtes das Recht zusteht, an die Kinder Fragen zu stellen. Es versteht sich von selbst, daß selbst dieser den prüfenden Lehrer nicht unterbrechen sondern vielmehr warten wird, bis selbiger in dem vorliegenden Gegenstände mit seinen Fragen bis ans Ende gekommen. Aber auch dann ist der christliche Schulinspector immer noch so artig und höflich, den betreffenden Lehrer zu fragen, ob er ihm gestatte, seinerseits noch einige Fragen an die Kinder zu richten oder ihnen noch einige Aufgaben zu stellen. — Warum sollte also der fremdgeistliche Schulinspector nicht auch in Religion und Religionsgeschichte an unsere Kinder Fragen richten dürfen, solange diese Fragen nur nicht antijüdisch oder so ausfallen, daß sie das jüdische Gemüth verletzen müssen? — Daß aber die von dem christlichen Geistlichen bei der qu. Prüfung vom 9. October an die jüdischen Kinder gerichteten Fragen ganz harmloser Natur, daß sie weder antijüdische noch sonst das jüdische Gemüth irgendwie verletzende gewesen, geht am klarsten und deutlichsten daraus hervor, daß der Herr Berichterstatter nichts davon sagt. Hätte derselbe wohl geschwiegen, wenn am Inhalte jener Fragen auch nur das geringste Anstößige entdeckt worden wäre? Würde er da nicht vielmehr mit allen Pauken Lärm geschlagen und, was der fremde Geistliche gesprochen, haarklein aufgetischt haben? Er rügt nur, daß der Christ überhaupt gefragt, nicht aber das, was er gefragt — weil an diesem eben nichts zu rügen noch zu tadeln gewesen. — Ad III. Waren also die fremdgeistlichen Fragen ganz harmloser Natur, warum sollte da gegen dieselben von seiten des anwesenden Schulvorstandes irgend welcher Widerspruch erhoben werden? Es ist nicht geschehen, weil eben intelligente Männer anwesend waren, welche einsehen mußten, daß hier jeder Widerspruch eine große Lächerlichkeit gewesen wäre. Ad IV. Den Mitgliedern des Schulvorstandes steht amtlich das Recht nicht zu, an die Kinder Fragen zu richten, d. h. in die Prüfung thätig mit einzugreifen. Wollen sie dies dennoch thun, so wird es ihnen ein vernünftiger und friedliebender Lehrer gewiß niemals verweigern, vorausgesetzt, daß der friedliche Act der Prüfung dadurch weiter keine Störung erleidet. — Und zu welchem Zwecke sollten übrigens diese Herren bei Prüfungsacten auch als Mitacteure austreten? Etwa um ihr Interesse für die Sache an den Tag zu legen? Dieses bekunden sie, unseres Erachtens, genugsam durch ihr Erscheinen und mehr noch durch ihre Aufmerksamkeit und ihr Ausharren bis zu Ende. — Oder sollten sie etwa Fragen stellen wollen, um zu zeigen, daß sie von der Sache auch etwas verstehen? Dies wäre wiederum eine Lächerlichkeit, und einer solchen werden sich intelligente Schulvorstandsmitglieder gewiß niemals aussetzen wollen.— Soviel unsererseits für heute über die qu. Mitthcilung aus dem Posenschen (in No. 49), von welcher wir eigentlich gar nicht wissen, was sie gewollt noch was sie gesollt. — Spukt etwa das leere Gespenst von dem „allzuschädlichen Einstusse fremdgeistlicher Jnspection" immer noch in gewissen Köpfen? Bis jetzt sind die Herren Geisterseher noch den Beweis dafür schuldig, daß auch nur eine Spur vorhanden von dem großen Schaden, um deswillen sie seit Jahren schon so viel Lärm und Gepolter machen. Man könnte der jüdischen Schule und der jüdischen Jugend wahrlich noch in ganz anderer Weise nützen als durch gewisse Petitionen, die man wiederholt an den Landtag richtet, oder gar durch das Geschrei, das man über an sich ganz unbedeutende Dinge in der Presse erhebt. — Das heißt wirklich, wie unser westlicher Nachbar sagt: laire grand bruit pour une Omelette 1 — Österreichischer Kaiserstaat. Wien, 21. December. In den letzten Tagen hatte Debreczin völlig das Aussehen eines im Kriegszustände befindlichen Platzes. Gensdarmeriepatrouillen durchstreiften die Straßen, das Militär war consignirt und Anlaß hierzu war nichts Geringeres als eine den Juden zugedachte Bartholomäusnacht. Ueber die Ursache hiervon erfährt der Correspondeut der „Oesterr. 2**

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.