Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 2 (5.1.1864)
- Date
- 1864-01-05
- Page
- Seite 18 (sequence 6)
- Language
- German
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18 genen Elemente ebenso wenig dem Wesen des römischen Staates entsprach, als die von demselben Kaiser vollzogene Verlegung der Residenz nach Byzanz, dem seither nach ihm benannten Konstantinopel. Konstantin zeigte anfangs keine völlige Entschiedenheit, indem er das Christenthum zwar begünstigte, aber dessenungeachtet sich von dem Heidenthume noch nicht völlig lossagte und namentlich noch lange Zeit das Amt eines heidnischen Oberpriesters (Pontifex maximus) beibehielt. Im Jahre 323 wurde endlich das Christenthum zur Staatsreligion erklärt; aber sofort zeigen sich auch die Anfänge eines von seiten der Christen ausgeübten Glaubenzwauges. Das bessere und wohl einzig richtige Mittel zur Begründung eines haltbaren Zustandes, nämlich die Freigebung der Kirche unter der Beaufsichtigung des Staates, hat erst die neueste Zeit gefunden. (Schluß folgt.) Die Nabbincr-tviMkN' und tvaisen-Hasse. Offenbach a/Main, Ende December. Bei der dieser Tage stattgefundenen Versendung der neu revidirten Statuten der Rabbiner-Witwen- und Waisen-Kasse erachten wir es als unsere Pflicht, einen kurzen Bericht über den gegenwärtigen Standpunkt dieser Anstalt hier zu veröffentlichen. Wir theilen deshalb nachstehend zwei Schriftstücke mit, welche einen Einblick in diese Anstalt darbieten werden. Das erste ist ein Brief, welcher an mehrere hochstehende reiche Glaubensgenossen als Manuscript versandt wurde, welcher aber leider da, wo die persönliche Verwendung des edeln Herrn B. H. Goldschmidt zu Frankfurt a/M. und die gütige Fürsprache des verehrten Herrn Albert Cohn zu Paris fehlten, bis jetzt von den Herren Empfängern unbeachtet blieb. Als zweiter fortsetzender Bericht diene das Vorwort der neu revidirten Statuten, welches zwar für den nächsten Fortbestand der Kasse eine gewisse Beruhigung bietet, aber dennoch nicht ganz den Zweifel entfernt: ob die Kasse ohne eine wärmere, wohlwollende Theilnahme der Gemeinden und der Einzelnen für dieselbe, jene feste Grundlage erlangen wird, welche für sie erhofft wurde und von ganzem Herzen zu wünschen ist. — I. Brief. Hochwohlgeborner, hochzuverehrender Herr. Die ergebenst Unterzeichneten erlauben sich im Namen von Witwen und Waisen bei Ew. Hochwohlgeboren mit diesen Zeilen vorzusprechen und glauben bei dem hochherzigen Sinne, der Sie in so hohem Grade auszeichnet, sich einer huldvollen Aufnahme versichert hallen zu dürfen. — Veranlaßt durch die höchst betrübende und die Judenheit herabsetzende Erscheinung, daß für die, in den dürftigsten Verhältnissen zurückgelassenen Witwen und Waisen verstorbener Rabbiner in den Tagesblättern mehrmals Geldsammlungen veranstaltet werden mußten, wurde im Jahre 1851 eine Rabbiner-Witwen und Waisenkasse gegründet. Frankfurt a/M. wurde als Sitz der Direction gewählt, deren Mitglieder dermalen die Herren B. H. Goldschmidt, Dr. Manhayn, Dr. Stein, Hirsch Weiller und die Unterzeichneten bilden. Wir sind so frei, die Statuten dieser Kasse hierbei ganz ergebenst vorzulegen. Es wurde bei der Gründung dieser Kaffe darauf gerechnet, daß, außer den regelmäßigen Beiträgen der Mitglieder, durch freiwillige Beiträge aus den israelitischen Gemeinden ein genügendes Kapital zusammenkommen werde, dessen Zinsen mit zur Auszahlung der Witwen- und Waisengehalte verwendet werden könnten. Diese Berechnung war leider eine Täuschung. Denn trotz der in alle namhaften Gemeinden versendeten Ansprachen und Berichten sind unserer Kasse, mit nur geringen Ausnahmen, nur aus Frankfurt a/M. namhafte Beiträge zugefloffen. Einestheils die Neuheit dieses Instituts, dessen dringende Nothwendigkeit in der allgemeinen Erkenntniß noch nicht durchgedrungen ist, anderntheils der Umstand, daß die Herzen überhaupt sich leichter dafür erwärmen, das unmittelbar an sie herantretende Elend zu mildern, als dem erst in Aussicht stehenden durch eine geeignete Veranstaltung vorzubeugen, sowie endlich die leicht erklärliche Scheu der einzelnen Rabbiner, die Mildthätigkeit, die sie für fremde Noch so oft beanspruchen, im Interesse der eigenen Angehörigen anzurufen: dies mögen die Ursachen sein, warum unserem Institute die erwartete opferfreudige Theilnahme bei unseren Religionsgenoffen nicht geworden ist. Zu dieser höchst bedauerlichen Theilnahmlosigkeit kam nun noch der verhängnißvolle Umstand, daß im Verlaufe der letzten zwei Jahre von der verhältnißmäßig geringen Anzahl von Mitgliedern vier leider verstorben sind, von welchen drei noch in kräftigem Mannesalter standen. Durch den Jahresgehalt, den deren Witwen und Waisen nun beziehen, sind dieselben von der drückendsten Nahrungssorge wenigstens befreit. Sollte nun (was Gott verhü-