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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1864-01-05 · Heft 2 (5.1.1864) · p. Seite 17

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
28 (1864)
Issue
Heft 2 (5.1.1864)
Date
1864-01-05
Page
Seite 17 (sequence 5)
Language
German
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17 unser Herz sehen. Obgleich aber schon dieser einzige Umstand vollkommen genügt, um unsere natürliche Berechtigung zur Glaubensfreiheit nachzuweisen, zeigt uns leider dennoch die Geschichte, daß gerade die größten und erbittertsten Streitigkeiten auf dem Gebiete des Glaubens stattgefunden haben. Unsere dermaligen Rechtsverhält-, nisse sind aus zwei Quellen hervorgegangen, aus dem römischen und aus dem altdeutschen Rechte. Weder in diesem noch in jenem finden wir Glaubenszwang; sie können daher die Ursache desselben nicht gewesen sein. Der römische Weltstaat war aus Politik tolerant. War ein Volk unterworfen, oder hatte es sich im Gefühle seiner Schwäche in den Schutz des römischen Volkes begeben, so wurden sofort seine Götter nach Rom in einen Tempel gebracht und fanden dort, unter der Voraussetzung, daß man den römischen Jupiter für den höchsten der Götter gelten ließ, gewissermaßen ihre neue Heimat. Zu Augustus' Zeit errichtete Agrippa, des Kaisers Günstling, sogar für sämmtliche Götter einen gemeinsamen Tempel auf dem Marsfelde, das bekannte Pantheon. Die Unterdrückten oder Abhängigen fühlten sich so eher heimisch und assimilirten sich schneller mit dem Ungeheuern Reiche. Selbst die damals abergläubisch oder glaubenlos gewordenen vornehmen Römer mochten es zum Theil klug und vortheilhaft finden, es auch mit den fremden Gottheiten nicht geradezu zu verderben. Wir kennen solche selbst aus unserer heiligen Geschichte, und die Frage „Was ist Wahrheit?" welche Pilatus statt einer Antwort an unseren Heiland richtet, zeigt zur Genüge, auf welcher Stufe des Glaubens der römische Landpfleger stand. Auch in den germanischen Rechtsgewohnheiten wurde hinsichtlich des Glaubens der persönlichen Freiheit des Individuums die vollste Rechnung getragen, wie insbesondere aus alten isländischen Urkunden hervorgeht. In Island wohnten bekanntlich eingewanderte Norweger, mithin ein germanischer Volksstamm. .In den Sagen derselben treten nun Männer auf, deren religiöse Ansichten von denen der Menge abweichen; aber jene werden deshalb nicht angefeindet, sondern vielmehr als Weise verehrt und bevorzugt. Wie kam es nun aber, daß bei dem allen gleichwohl der Glaubenszwang in der christlichen Kirche aufzukommen vermochte? — Die Geschichte mag hierauf Antwort geben. Die nächste Beachtung verdient jedenfalls die Grundverschiedenheit des Polytheismus und des Monotheismus. Jener entstand einfach dadurch, daß der Mensch die in seiner Sphäre zur Erscheinung kommenden Tugenden und Laster steigerte und sie einzelnen Wesen feinet Einbildungskraft, seinen Göttern, als ihre besonderen Eigenschaften beilegte. Diese Wesen waren deshalb den Menschen ganz ähnlich, sie waren nur gewaltiger und mit größeren Kräften ausgestattet, und damit stimmte es wieder vollkommen überein, daß man neben einem jeden derselben, gleichsam unter der Voraussetzung der Verträglichkeit, auch noch andern Gottheiten einen Platz einräumen zu dürfen glaubte. Dagegen war der Jehovah der jüdischen Nation nach den Begriffen derselben einestheils der Nationalgott des „auserwählten Volkes", anderntheils der allmächtige Herr der ganzen Welt, und es ist deshalb nicht zu verwundern, daß der kluge Römer, der sich mit allen anderen Religionen abzufinden wußte, in der vorchristlichen Zeit blos mit den Juden in dieser Beziehung nicht zurecht zu kommen wußte. Der gläubige Jude konnte weder dem Jupiter, noch den bei der späteren Ausartung göttlich verehrten Kaisern das geforderte Opfer darbringen. Die Christen waren im gleichen Fall und mußten deshalb früher oder später mit der römischen Staatsordnung in Conflict kommen. Ein eigentlicher Glaubenszwang wurde jedoch nicht gegen sie beabsichtigt; sie sollten sich nur der äußerlichen Staatsordnung unterwerfen und kein öffentliches Aergerniß geben. Da sich dies mit ihrem Glauben nicht vertrug, so traten von Zeit zu Zeit, und zwar meist unter den besseren Kaisern, welche den wankenden Staatsbau noch zu halten suchten, Verfolgungen ein; jedoch war keine derselben so bedeutend, daß sie sich auch nur von ferne mit den Maßregeln vergleichen ließe, welche im Mittelalter und noch zur Zeit der Reformation von Christen gegen Christen in Gang gebracht wurden. Die Christen selbst übten in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung noch keinerlei Glaubenszwang aus; sie waren ja in der Minderzahl und mithin die schwächeren: aber schon im vierten Jahrhundert änderte sich diese Lage der Dinge. Der Kaiser Konstantin mochte ungeachtet der ungeheuer» Ausdehnung des römischen Reiches doch in seinem Innern die Besorgniß, vielleicht sogar die Ueberzeugung hegen, daß die Grundlagen desselben wankend geworden seien; er suchte dieselben zu befestigen. Er wollte Heiden und Christen miteinander versöhnen und räumte deshalb beiden gleiche Rechte ein. Er führte selbst die Feier des Sonntages ein, damit der Heide an diesem regelmäßig wiederkehrenden Feste den Sonnengott verehren, die Christen dagegen der Auferstehung Christi gedenken könnten; aber man begreift leicht, daß die Gleichstellung zweier so ganz Hetero-

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