Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 28 (1864)
- Issue
- Heft 1 (29.12.1863)
- Date
- 1863-12-29
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
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3 können, weun acht, zehn oder zwanzig bestimmt 7.^'^eu wären. Eine bestimmte Zahl mußte es doch j.den falls sein." OH» 26.) Tie Meinung des Maimonidcs geht also dahin, daß allerdings jedes Gesetz seinen fccftimuucn Zweck, Grund, 1 Absicht, Stützen hat, die auch zu erforschen seien, daß aber f die näheren Bestimmungen willkürlich, ohne einen be- E stimmten Zweck und nur getroffen seien, weil sie ange- | geben werden mußten. Allerdings tritt hier Maimoui- I des in Widerspruch mit vielen Lehrern des Judenthüms, 1 welche die den Gesetzen zu Grunde liegenden Gedanken | nnerörtert haben wollten, theilö weil hier Irrungen, falsche 1 Voraussetzungen und Folgerungen so leicht möglich sind, ß cheilö weil sie fürchteten, daß viele Personen, wenn ihnen I der Grund eines Gesetzes unzulänglich erscheinen würde, I sich über dasselbe hinwegsetzen könnten, theils endlich weil j sie den völligen Gehorsam, die ganze Hingebung in der Befolgung der Gesetze, lediglich weil sie Gesetze sind, ohne 1 Erörterung ihres Grundes und Zweckes fanden, wohinf gegen derjenige nur ein halbes Verdienst bei der Ausnbung eines Gesetzes habe, der es aus der Würdigung | seines Zweckes heraus übe. Indes; laßt sich diesen entt gegenstellen, daß die Gesetze nicht blos den Zweck haben | können, einen blinden Gehorsam zu üben, sondern daß || durch sie die Tugend und Sittlichkeit erhöht, die Erkennt- 1 niß und Gottesfurcht erweitert und gestärkt werden solß len; daß durch das Versiändniß und die tiefere Ausfas- I snng des Gesetzes der Geist erhoben, seine Erkenntnis; | vermehrt, seine Neigung zum Guten und Heiligen verstärkt werden, wohingegen der bloße, erkenntnißlose Gehorsam eine einseitige und beschränkte Tugend ist. Wenn das h.Wort die Ehrfurcht vor Gott, die Liebe zu Gott und das Wandeln in den Wegen Gottes immer wieder als Zweck und Ziel des Gesetzes hinstellt, so können diese wahrhaft nur dadurch erreicht werden, daß wir er- I L'i.acn, inwiefern in den Gesetzen diese Ehrfurcht, Liebe i und 'Nacheiferung ausgeprägt sind und bcthätigt werden. Hierzu kommt, daß eö Zeiten gibt, wo die Geister so i wenig auf Entwickelung und Erweiterung des Denkens gerichtet sind, daß sic sich in der einfachen Uebnng des Borgeschriebenen völlig beruhigt finden und es dann wirklich mehr eine Störung und Verletzung ihres religiösen Lebens wäre, wenn man sie in die Schwierigkeiten und Streitfragen über Zweck und Nutzen deö Gesetzes hineindrängte. Dann aber kommen wieder Zeiten, wo die Geister in allen anderweitigen Beziehungen so entwickelt und an ein selbständiges Denken gewöhnt sind, daß das bloße Befolgen einer Vorschrift ihnen nicht genügt und daß sie daher auch in religiösen Dingen Ursache und Grund wissen wollen und, falls man ihnen diese vercnthält, die Gesetze für zwecklos halten und verachten lernen. Andererseits können wir uns mit der von Maünonides ausgestellten Ansicht, zwischen dem Gesetze und seinen näheren Bestimmungen zu unterscheiden, für jenes einen Grund und Zweck anszustellen, diese aber für willkürlich und ohne einen zwecklichen Gedanken anzunehmcn, nicht in Uebereinstimmung erklären. Zunächst liegt darin eine völlige Juoonsequenz, in einem Gesetze einen Zweck anzuerkennen, den Detailsbestimmungen aber einen solchen abzusprechcn. Hat 2)?. auf die Natur recurirt, weil diese überall einem bestimmten Zwecke gemäß eingerichtet ist, so straft ihn diese hinsichtlich seiner Ansicht über die speciellen Vorschriften geradezu Lügen. Denn das kleinste Gebilde, das kleinste Organ in der Natur hat ebenso seine zweckgemäße Einrichtung, seine nach dem Zwecke deö Geschöpfes bestinuule Nothwendigkcit, wie eine Sonne oder eine Erde, und es ist sicher anzunebmen, daß die Zahl und Form der Kelchblätter und Staubfäden einer Blume, die Zahl und Gestalt der Zehen und Zähne bei einem Säugcthierc einen sorgfältig erwogenen Zweck haben und in anderer Weise aus dem Geschöpfe etwas ganz anderes machen würden. Einem Baumeister, der ein völlig zweckmäßiges Gebäude Herstellen will, wird Zahl und Maß z. B. der Fenster durchaus nicht gleichgiltig sein und selbst die kleinste Arabeske und Berzierung wird ihm zum Ausdruck des ganzen Gedankens und Charakters, die er seinem Werke verleihen will, dienen müssen; ist es anders, so hat er eben seinen Zweck im Ganzen oder im Einzelnen verfehlt. In ganz gleicher Weise müssen wir vom Gesetzgeber unheilen; wir müssen eine genaue Zweckmäßigkeit, eine ununterbrochene Eonsequenz annehmen, die sich in jeder Beftinnn'.mg, sei sie groß oder klein, erscheine sie bedeutend oder unbedeutend, bcthätigt, und in welcher auch die Ucinjlc Vorschrift ein nothwendiger Ausfluß aus dem großen - Gebauten doo ganzen Gesetzes ist. Würde eine Besiiunnnng über den Kreis des Zwecklichen hinaussallen und so awick'giiug sein, daß sie ebenso gut mit einer aut mm. batte vertauscht werden können, so mußte die tzKnschrisi überhaupt Wegfällen; denn eine gesetzliche Bestimmung, die. reinen Zweck hat, ist nicht allein uunöthig sondern anm eine nutzlose Beschränkung der freien Bewegung und jo* mit ein Fehler des Gesetzgebers. War es gleichgilrig, ob 1 * i